sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

aus dem moabiter kriminalgericht


Nach dem Freispruch ist vor der Klage


von Barbara Keller

18. September 2008. Einzelrichter der Berliner Zivilkammer 30.
Fünf Monate nach Freispruch muss sich Justizirrtumsopfer Monika de M. (53) wiederholt vor Gericht verantworten. Die vom Vorwurf des Mordes frei gesprochene Arzthelferin ist von ihrer Nachbarin S. verklagt, durch den desolaten Zustand ihrer Doppelhaushälfte in Berlin Neukölln Schimmelbildung im anliegenden Haus verursacht zu haben und diesen als Verursacherin zu beseitigen. Monika de M., die von der 22. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Faust am 26. Januar 2005 fälschlich wegen Brandstiftung und Mordes an ihrem bettlägerigen Vater zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt war, hatte jedoch gerade aus Gründen der Beweismittelsicherung und um ihre Unschuld zu beweisen, das Haus jahrelang unangetastet gelassen. Jetzt, nach klarem Freispruch, hofft die Allianz-Versicherte vergeblich auf schnelles Einspringen ihrer Versicherung.

'berlinkriminell.de berichtete umfassend...

Auf den Tag fünf Jahre ist die unglückliche Nacht her, in der in der Doppelhaushälfte am Uhuweg (Neukölln) im Zimmer des alten Theo de M. (76) Feuer ausbrach. Der dadurch ausgelöste Vollbrand kostete dem schwerkranken Mann das Leben und machte die Wohnhaushälfte unbewohnbar.

In den darauffolgenden Jahren waren Monika de M. und für sie Schwager Rudolf Jursic sowie Schwester Marion de M. damit befasst, Beweise für ihre Unschuld aufzubringen. Mit Erfolg. Am 9. April 2008 sprach die 29. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Angelika Dietrich Monika de M. vom Vorwurf des Mordes frei.

Eine Sachverständige des Bundeskriminalamtes Wiesbaden, Diplom-Ingenieurin Silke Löffler, die auch das ausgebrannte Haus in Augenschein nahm, hatte vor Gericht erklärt: "Als wahrscheinliche Brandursache ist eine brennende Zigarette anzusehen." Ein Schwelbrand mit anschließender Durchzündung.

Doch ein Aufatmen nach all dieser Ungemach scheint für Monika de M., die zwei Jahre und vier Monate unschuldig in Haft verbrachte, noch lange nicht in Sicht. Der Freispruch vom 9. April 2008 war noch nicht rechtskräftig, die Haftentschädigung (10 €/Tag) noch nicht gezahlt, die Prozesskostenfrage nicht geklärt, da klagte die Nachbarin auf Beseitigung der Folgeschäden in ihrer Haushälfte.

Bislang hofft die durch den Mordprozess arbeitslos gewordene Arzthelferin Monika de M. vergeblich auf das Einspringen ihrer Allianz-Versicherung. Am 18. September 2008 steht sie erneut vor Gericht.

Eine halbe Stunde vor Termin treffen Monika de M. und Familie im Landgericht am Tegeler Weg ein. Sie kommen direkt vom Friedhof. Denn der 18. September ist auch der Todestag ihres Vaters Theo de M., der fünfte Jahrestag des Unglücks. Unpassender hätte dieser Gerichtstermin nicht anberaumt sein können.

Unbeholfen entschuldigt sich Richter Ulrich Domke. Dem auf Verfahrensbeschleunigung bedachten Vorsitzenden war der heikle Termin leider entgangen. Wieder kritisiert Schwager Rudolf Jursic die Unzulänglichkeit des in dieser Sache durch eine Zivilkammer eingesetzten Sachverständigen. Rudolf Jursic: "Das Gutachten beantwortet keine einzige Beweisfrage!" Der Sachverständige habe, so sein Vorwurf, das Haus nur oberflächlich in Augenschein genommen.

Richter Domnik bestätigt: "Das war wenig hilfreich, was da bisher gemacht wurde." Trotzdem neigt der Vorsitzende Richter, wie er vorab bekannt gibt, zur Stattgabe der Klage. Auch wenn nicht erwiesen sei, so Richter Domnik, weshalb die die Haushälften teilende Brandmauer durchnässt sei, es bliebe doch ein Kondenzwasserproblem.

Denn es sei schlüssig und nachvollziehbar, dass sich Schimmel im Haus der Nachbarin bilde, wenn in der Nachbarwohnung nicht geheizt würde. Deshalb, so Domnik, müsste die Brandmauer nicht nur abgedeckt, sondern auch gedämmt werden.

Die Kosten hierzu, den schließlich zu vereinbarenden Streitwert, würde Richter Domnik am liebsten direkt mit der Versicherung von Monika de M., der Allianz, verhandeln. Doch die hat sich bislang nicht positioniert.

Eine Einigung zwischen den Parteien, die keinerlei persönliche Animositäten in dieser Sache aufkommen lassen wollen, kommt schließlich nicht zustande. Ein nächster Termin ist für den 30. Oktober 2008 angesetzt (12:00, Saal E 203, Landgericht Tegeler Weg 17-21). Bis dahin hofft die Zivilkammer, ist sich die Feuerversicherung von Monika de M. im Klaren über ihre Eintrittspflicht im vorliegenden Fall.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Fünf Monate nachdem
Monika de M.
vom Mordvorwurf freigesprochen wurde, steht sie nun wieder vor Gericht. Stein des Anstoßes ist das ausgebrannte Haus am Uhuweg, das die Familie zu Beweiszwecken unverändert beließ.


Rechtsanwalt Jörg Schulze-Bourcevet für Monika de M. kritisiert die mangelhafte Vorlage des von einer Zivilkammer bestellten Sachverständigen zur Schadensbegut-
achtung.


Rechtsanwalt
Jürgen Schulz-Jahnel,
der die Klägerin vertritt, schloss sich den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Ulrich Domke an, der erklärte, es sei sinnvoller, sich mit der Versicherung der Beklagten an einen Tisch zu setzen. Und betont, ein schlechtes Verhältnis der Nachbarschaft solle mit der Klage nicht suggieriert werden.

Anzeige
Kanzlei Luft
In eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...