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aus dem moabiter kriminalgericht


Der löbliche Vorsatz, die schändliche Tat


von Uta Eisenhardt

25. März 2008. Amtsgericht Potsdam.
Im November 2006 beobachtete der Polizeibeamte Lutz B. (52) einen Motorradfahrer bei einer Ordnungswidrigkeit. B. befand sich bereits auf dem Heimweg, dennoch versuchte er den Biker zu stoppen. Das Manöver misslang, der Verkehrssünder stürzte und verletzte sich. Jetzt versucht der Polizist mit seiner Schuld und seinem Gerichtsurteil weiter zu leben.


"Ich komme mit dem Ganzen nicht klar", ist der erste Satz von Lutz B., der im Potsdamer Büro seines Rechtsanwalts fällt. Würden nicht seine Frau, seine Töchter, Freunde und Kollegen zu ihm halten, "ich würde Schluss machen", sagt der 52jährige. Mit feuchten Augen und in sich gekehrtem Blick, die Hände auf dem Schoß gefaltet, ringt der kleine, untersetzte Glatzkopf um Fassung.

Zwei Dinge sind es, die ihn nicht schlafen, nicht essen, nicht ruhen lassen: "Ich habe jemanden körperlich verletzt. Da ist eine Welt in mir zusammen gebrochen." Außerdem hadert der Polizist mit dem Ausgang seines Prozesses vor dem Amtsgericht Potsdam. Man habe ihm seine Version des Geschehens nicht geglaubt und ihn hart bestraft. Für Nötigung, fahrlässige Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr soll B. 4.900 Euro Geldstrafe zahlen und drei Monate lang kein Auto fahren dürfen.

Nun ist sein Vertrauen in die Rechtsordnung stark erschüttert, sagt der gebürtige Potsdamer. Vor 23 Jahren kam er nach seiner Ausbildung zum Berufskraftfahrer zur Polizei, "es hat mich dahin gezogen". Seit neun Jahren kümmert er sich um die Hardware der Brandenburger Polizei, ist wegen defekter Computer und Drucker ständig im gesamten Bundesland unterwegs. Dafür braucht er einen Führerschein und deshalb hätte er nach dem Urteil am liebsten alles hingeworfen. "Aber ich hänge zu sehr an meinem Job, ich mach den gern."

Ein Novembernachmittag im Jahre 2006. Das erste Mal sah Lutz B. den Motorradfahrer auf einer Linksabbiegerspur in der Potsdamer Innenstadt. Doch statt ordnungsgemäß abzubiegen, fuhr der Biker geradeaus, setzte sich vor den Skoda Kombi des Polizisten. Der war darüber erbost. "Dass ich vom Gas runter musste, das hat mich geärgert. Das gebe ich zu", sagt B. dem Gericht.

Als die beiden sich an einer Baustelle erneut begegneten, öffnete B. seine Fahrertür, stieg mit einem Bein aus seinem Auto und wedelte mit seinem Dienstausweis. "Ich habe seine Augen in seinem linken Außenspiegel gesehen. Ich bin davon ausgegangen, dass er mich wahrgenommen hat." Doch unbeirrt setzte Alexander J. (53) die Fahrt mit seiner Kawasaki fort.

Der Polizist überholte nun den Motorradfahrer, versuchte ihn auszubremsen. Alexander J. vor Gericht: "Ich dachte, kennt der sich nicht aus? Oder sucht er einen Parkplatz?" Die Kawasaki fuhr noch einmal am Skoda vorbei. Alexander J. sagt, er überholte ordnungsgemäß auf der linken Seite, der angeklagte Polizist dementiert: "Er überholte mich rechts. Ich dachte, das kann doch nicht wahr sein!"

Erneut nahm B. die Verfolgung auf. Vor einer Rechtskurve holte er den Biker ein. Jetzt lagen die Fahrzeuge auf gleicher Höhe, der Skoda links, das Motorrad rechts. Der Angeklagte sagt nun, er habe die rechte Spur allmählich verengen wollen, um das Krad zu stoppen. Doch entweder misslang ihm das geplante Manöver oder er übertrieb es bewusst: Die Kawasaki krachte vorn rechts in den Skoda, kippte um und rutschte auf den Gehweg. Die 205 Kilogramm schwere Maschine zertrümmerte den Fuß des Gestürzten. Der trug außerdem ein verdrehtes Sprunggelenk sowie eine Zerrung von Schulter und Leiste davon. Zehn Wochen konnte der Arzt, der als Gutachter für eine Krankenkasse beschäftigt ist, nicht arbeiten.

Das Gericht muss nun entscheiden: Hat der Angeklagte die Nachbarspur lediglich sanft verengt oder hat er mit seinem Fahrzeug ein Hindernis aufgebaut? Der Biker sagt, er habe nicht ausweichen können. Zwei Zeugen geben ihm Recht. Sie beobachteten den "wild gestikulierenden" Angeklagten wie er plötzlich und vehement auf die Spur des Motorradfahrers lenkte.

Auch von dem Beamten, der den Unfall aufnahm, erntet der Angeklagte Unverständnis: "Das ist ein Motorradfahrer, der hat keine Pufferzone. Da unterlasse ich es, Fahrspuren zu verengen", sagt der Kollege vor Gericht. Außerdem besage eine Dienstanweisung, Verkehrskontrollen seien nur im Streifenwagen durchzuführen.

Im Gerichtssaal entschuldigt sich B. bei seinem Opfer: "Es war nicht meine Absicht, dass Sie zu Schaden kommen. Es tut mir sehr leid." Sein Verteidiger Hermann-Josef Berg sekundiert: Der Angeklagte werde demnächst Schmerzensgeld an den Arzt zahlen, man sei sich nahezu einig. Der Anwalt hat den Prozess optimal vorbereitet, denn Geständnis, Reue und Wiedergutmachung sind wichtige Kategorien für das Gericht.

So ist die Strafe, welche die junge Staatsanwältin fordert, recht mild. Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen und ein dreimonatiges Fahrverbot hält sie für angemessen. Damit gilt der Angeklagte als nicht vorbestraft, dies wäre er erst ab 90 Tagessätzen. "Das Manöver war etwas übertrieben, es hätte tödlich enden können", sagt die Anklägerin. Ihrer Meinung nach hätte sich B. "nur das Nummernschild aufschreiben müssen".

Der sagt dazu im Büro seines Anwalts: "Das habe ich schon mal durch." Die damals von ihm angezeigte Ordnungswidrigkeit konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden und sei eingestellt worden mit der Begründung: "Kein öffentliches Interesse." Im Übrigen sei es ihm nicht um eine Anzeige gegangen: "Ich habe mehr von einem vernünftigen Gespräch."

Im Gerichtssaal spürt Amtsrichter Thomas Lange den Volkszorn, der die Entlassung des Beamten fordert. Deutlich ächtet der Richter die Tat: "Um ein belehrendes Gespräch zu führen, hat der Angeklagte eine Körperverletzung in Kauf genommen. Da gibt es nichts, was diese Handlung rechtfertigen würde." Doch der Richter beweist auch Einfühlungsvermögen: "Wahrscheinlich ist der Angeklagte selbst sein schärfster Kritiker. So ein Prozess geht an keinem spurlos vorüber." Er attestiert B., den es drängte, eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, gute Vorsätze: "B. wollte etwas Gutes tun in dieser Welt." Der Richter verhängt darum "eine deutliche, aber maßvolle Strafe": Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen á 70 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Momentan denkt B. mit seinem Anwalt über eine Berufung nach. Vielleicht erkennt das Landgericht Potsdam in den angeklagten Taten eine "Verkettung unglücklicher Umstände", wie sie Anwalt Berg bezeichnet. Möglicherweise verzichtet die zweite Instanz auf das Fahrverbot, denn das würde B. ´s berufliche Einsatzmöglichkeiten extrem beschränken. Darüber macht sich der pflichtbewusste Mann die meisten Sorgen. Die enorme finanzielle Belastung durch Schadenersatz, Verdienstausfall, Reparatur des Skoda, Schmerzensgeld, Anwaltskosten und Geldstrafe will B. mit einem Kredit abfangen. "Das habe ich mit meiner Frau besprochen."

Doch der Beamte hat Angst vor einem weiteren Prozess: "Noch einmal vor Gericht, das überstehe ich nicht", sagt er. Im Moment sei er krank geschrieben, denn er könne mit niemandem reden. "Ich habe mit mir selbst zu tun. Dann kommen die Tränen und die Gedanken: ´Mach Schluss!´"



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Der Polizeibeamte Lutz B. verfolgte außerhalb des Dienstes und in Zivil einen Motorradfahrer wegen einer Ordnungswidrigkeit mit seinem Auto und brachte ihn dabei zu Fall. Er sagt: "Ich war verärgert, weil ich bremsen musste." Und: "Es ging mir nicht um ein Strafgeld. Ein vernünftiges Gespräch bringt mir mehr als ein Strafgeld."


Dr. Alexander J. war nach Art der Motorradfahrer unterwegs, schlängelte sich durch den Verkehr und nötigte Lutz B. zu einem Bremsvorgang. Er erklärt: "Ich hatte keine Zeit zu reagieren. Da lag ich schon auf dem Acker."


Amtsrichter Thomas Lange ließ Milde walten, sprach aber auch deutliche Worte: "Es ist eine Form von Wahn, sich ein Verfolgungsrecht einzubilden, das es gar nicht gibt." Und: "Im Begehen dieser Tat wollte B. die Welt bessern wie Menschen, die eine Sitzblockade gegen Panzer errichten."

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