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Mord - das Intensivstationssyndrom Allmacht


von Barbara Keller

29. Juni 2007. Moabiter Kriminalgericht. 22. Große Strafkammer.
Das Urteil ist gesprochen. Lebenslang. Eine versierte Krankenschwester der renommierten Charité verschwindet für mindestens 15 Jahre hinter Gittern. Denn vier ihrer Patienten spritzte Irene B. (54) im Juni 2005 und von August bis Oktober 2006 mit einer tödlichen Dosis NPN (Nitroptussid-Natrium), einem Blutdruck senkenden Mittel, in den Tod. In einem Fall gab sie ihrem Opfer eine tödliche Dosis des Schlafmittels Dormikum. Tatsächlich besaßen alle dieser fünf Patienten nur noch eine minimale Lebenserwartung. Doch weder die Patienten, noch deren Angehörige hatten Irene B. um diese Sterbehilfe gebeten.
Beitrag zum Prozessauftakt am 18.04.2007

Im Sommer 2006 arbeitet Irene B. auf der kardiologischen Intensivstation 104 i. in der dritten Etage des Charité-Bettenhauses an der Luisenstraße, Mitte. Einige Kollegen halten Irene B. für "schnippisch", "nervend", "dominant". Andere finden sie "kollegial", "kompetent" und "besonders einfühlsam". Die Chefs, darunter Professor Gert Baumann, Direktor der Klinik der Kardiologie und Angiologie der Charité, bauen auf die berufliche Kompetenz der erfahrenen Schwester.

Dreißig Jahre Intensivstation

Mit 30 Jahren Berufserfahrung auf Intensivstationen ist Irene B. ein 'alter Hase'. Im Jüdischen Krankenhaus (Wedding), in dem sie fast 20 Jahre auf der Intensivstation tätig ist, arbeitet sie zuletzt als leitende Stationsschwester. Doch es gibt Verstimmungen mit den Kollegen, die schließlich so stark sind, dass Irene B. sich mit einem Aufhebungsvertrag verabschiedet.

Sie beginnt 1995 als Krankenschwester neu in der Charité. Irene B. wohnt in Reinickendorf. Nachdem ihr Mann sich 1998 mit seinem Kurschatten liiert, lebt sie allein in der Zwei-Zimmerwohnung. Sie ist gläubig, besucht regelmäßig die Kirche, interessiert sich für den schwarzen Kontinent und reist gern. Irene B. ist trotz schwerer Arbeit eine Frau mit Empathie. Als im Juli 2006 die Schwester ihrer Freundin mit 63 Jahren nach schwerer Krankheit stirbt, nimmt sie starken Anteil.

Schlagen und schimpfen

Spätestens im März und Juli 2006 jedoch laufen erste Beschwerden über Irene B. bei der Stationsschwester Cordula S. (36) ein. Sie schlage die Patienten, sei ruppig zu ihnen. Cordula S. gibt die Information an die Leitung des Pflegedienstes weiter. Doch die Sache verläuft im Sand. Ein halbes Jahr zuvor, hat Irene B., wie wir heute wissen, bereits zum ersten Mal gemordet. Während einer Reanimation setzt sie dem Patienten Hans-J. Sch. (66) eine tödliche Dosis NPN. Wenige Augenblicke später ist er tot.

Irene B.s Stand bei den Kollegen verschlechtert sich zunehmend. Sie trällert und pfeift während der Arbeit, um dies zu überspielen. Sie macht ihren Job. Und darüber hinaus noch etwas mehr. Am Sonnabend, den 19. August 2006, gegen 18:45 spritzt Irene B. den schwer herzkranken, an Alzheimer und Parkinson leidenden Georg A. (77) in den Tod. - André S. (42), ein Kollege, der mit dem Rücken zu ihr steht, hört das Aufziehen der Spritze, das Aufprallen der Verpackung im Korb, schöpft Verdacht und informiert zwei weitere Kollegen. Die Sache bleibt jedoch unter dem Teppich.

Unter den Teppich

Einen Monat später, am Dienstag, den 19. September 2006, trifft es um 14:45 Karin St. (48). Auch die an Herzmuskelschwäche leidende Karin St. hat nicht mehr lange zu leben. Aber sie möchte zu Hause in Wolfenbüttel im Kreise ihrer Familie sterben. Der Transport ist bereits vorbereitet. VW-Werker Uwe St. hält die Hand seiner Frau, als Irene B. ihr die tödliche Spritze setzt.

Eine Woche darauf, wieder ein Dienstag, injiziert Irene B. dem 52-jährigen Achim W. während der Reanimation das tödliche NPN. Am nächsten Morgen tauschen zwei Ärzte und die Stationsleiterin Cordula S. während einer Dienstbesprechung ihre Bedenken und ihren Verdacht gegen Irene B. Doch nichts geschieht. Wiederholt macht die Stationsleiterin Meldung an die Pflegeleitung.

Dann eine Woche später, am 2. Oktober 2006, spritzt Irene B. ihr letztes Opfer Uwe M. (62), schwer krebskrank, Herzmuskelstörung, sehr begrenzte Lebensdauer, eine zum Tode führende Dosis des Schlafmittels Dormikum.

Wöchentlich ein Todesfall

Wöchentlich ein Todesfall auf einer Station, die bisher duchschnittlich einen Todesfall monatlich zu verzeichnen hatte, das ist zu viel. Die Klagen über Irene B., der schwere Verdacht. Jetzt endlich informiert der zuständige Stationsarzt den Klinikdirektor Professor Gert Baumann, der seinerseits den Vorstand und die Kriminalpolizei verständigt. - Am Mittwoch, den 4. Oktober 2006, wird Irene B. verhaftet.

Zwei Tötungen gesteht die Beschuldigte anfangs und gibt als Motiv an, sie habe das Sterben der Patienten verkürzen wollen. Die Charité gerät ins Rampenlicht der bestürzten Öffentlichkeit. Bereits am 6. Oktober 2006 gibt sie bekannt, 134 Todesfälle zu untersuchen und findet darunter 15, die in Dienstzeiten von Irene B. fallen. Die Akten gehen als Beweismittel an die Kripo. Wie die Patientenlisten an rücksichtslose Medienvertreter geraten, die daraufhin telefonisch trauernde Angehörige aufschrecken, bleibe dahingestellt.

Am 24. Januar 2007 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Krankenschwester noch wegen fünffachen Mordes. Drei Monate drauf lautet die Anklage auf sechs Morde und zwei Mordversuche.

Bauernopfer: Stationsschwester muss gehen

Aus den Medien ist nun zu erfahren, dass die Charité ihre Stationsschwester Cordula S. suspendiert hat, drei Pfleger auf eigenen Wunsch freigestellt wurden und eine Kommission arbeitet, um die Vorgänge zu untersuchen sowie präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die verantwortlichen 'Götter in Weiß' bleiben unbehelligt.

Am 29. Juni 2007 spricht nach neun Verhandlungstagen die 22. Große Strafkammer ein Urteil gegen Irene B. Lebenslange Haft wegen fünffachen Mordes heißt es für die ehemalige Krankenschwester der Charité, die das Urteil relativ gefasst aufnimmt. Bei der Vorstellung, nach Haftverbüßung 70 Jahre alt zu sein, dann aber doch in Tränen ausbricht.

Wohltuend klare Worte fand der Vorsitzende Richter Peter Faust in seiner Urteilsverkündung. "Es gibt kein weniger wertvolles, weniger schutzwürdiges Leben", betonte er mit Verweis auf das Grundgesetz. Wohl sei eine Verhinderung von Schmerzen unter Inkaufnahme von Verkürzung von Leben statthaft. Aber mit Sterbehilfe habe der vorliegende Fall absolut nichts zu tun. Weder aktiv noch passiv.

Mit Sterbehilfe nichts zu tun

Die Arbeitsbedingungen, unter denen Irene B. tätig war, nannte Richter Peter Faust "ernüchternd". Das rechtfertige jedoch nicht die Taten. Denn eine Intensivstation müsste eine Zone absoluter Gewaltlosigkeit sein.

Starke Kritik ging auch an die 'Administration' der Charité. Wer so etwas zuließe, mache sich strafbar. Richter Peter Faust: "Arbeitsrechtliche Bedenkenträgerei darf keinen Raum haben, wenn die Gesundheit von Patienten gefährdet ist." Er vermisse Supervision in einem so sensiblen Arbeitsbereich, die Möglichkeit anonymer Fehlermeldungen.

Absurde Irrtümer

"Wir wissen nicht, warum Irene B. die Taten begangen hat", erklärte der Vorsitzende Richter. Irene B., die in einer ersten Erklärung die Angehörigen der Opfer um Vergebung bat, hatte in ihrem letzten Wort von einem absurden Irrtum gesprochen.

Vorsatz, Heimtücke, uneingeschränkte Schuldfähigkeit. Die Strafzumessung war leicht auszumachen: lebenslang. Eine Haft, die nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Da das Gericht eine besondere Schwere der Schuld nicht feststellen mochte, bleibt es zunächst dabei.

Doch die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision angekündigt. Sie beharrt auf der besonderen Schwere der Schuld. Und auch Rechtsanwalt Mirko Röder prüft für seine Mandantin Irene B. bereits die Möglichkeit einer Revision, die eine Verurteilung wegen Totschlag zum Ziel hat.

Die Nebenkläger Wolfgang und Judith Arlt indessen, Verwandte eines der Opfer, wollen die Charité auf Schadensersatz verklagen. Klaus-D. Bendid für seine Mandanten Arlt: "Wir werden zivilrechtlich Ansprüche gegen die Charité geltend machen."


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Irene B.: "Ich wollte das Sterben nicht das Leben der Patienten verkürzen."


Der Vorsitzende Richter Peter Faust: "Der Fall hat absolut nichts mit Sterbehilfe zu tun. Weder aktiv noch passiv."


Rechtsanwalt Mirko Röder für Irene B. : "Wir werden prüfen,ob wir Rechtsmittel einlegen oder nicht."


Wolfgang Arlt, Sohn des ermordeten Georg Arlt mit Ehefrau Judith in der Nebenklage: "Es war schwer zu ertragen, dass Irene B. ihre Schuld nicht eingesehen, nur dass sie was Verbotenes gemacht hat."

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