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aus dem moabiter kriminalgericht


Unterhaltszahlungen verweigert:
"Wo nix is, is nix"


von Barbara Keller

26. April 2007. Amtsgericht Tiergarten, Abt. 257
Am Donnerstag, dem 26. April 2007, musste sich der gelernte Maler und Lackierer Raik B. (32) wegen Betrug und Vorenthalten von Unterhaltsleistungen vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: trotz Erbschaft und Einkommen seiner jetzt neunjährigen Tochter jahrelang den Unterhalt schuldig geblieben zu sein und falsche Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht zu haben.

Mehr als 95% aller Alleinerziehenden in Berlin sind Frauen. Rund 86,7% aller zu Unterhaltszahlungen an ihre Kinder verpflichteten, geschiedenen Ehemänner, so das Nebenprodukt einer vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Situation geschiedener Paare aus dem Jahr 2002, entrichten offiziell die ihnen aufgegebenen Zahlungen.

Raik B. zählt zu den unrühmlichen knapp 14% nichtzahlungswilliger Väter. Trotz Einkommen, trotz Erbschaft hatte der gerlernte Lackierer jahrelang kein Geld für seine 1998 geborene Tochter K. übrig. Kein Umgang, ergo keine Alimente, so seine bockige Devise.

Am 26. April 2007 sitzt der jetzt arbeitslose Raik B. in einem der orangen Plastikschalenstühle auf dem Flur des Amtsgerichts Tiergarten und knetet den grünen Umschlag mit seiner gerichtlichen Vorladung. Braungebrannt, kräftig, tätowiert, kurz geschorene Haare, eine mit einem Dreitagebart umstandene Mundpartie und Goldohrringe. Er trägt einen Blaumann, dessen Latz vorn herabhängt.

Als sein Rechtsanwalt erscheint, lässt Raik B. in einer letzten Beratung trotzig und laut vernehmlich wissen, dass ihm das Urteil "wurscht" sei. Denn, so sagt er: " Wo nix is, da is nix." Sein besorgt dreinschauender Rechtsbeistand scheint nicht recht überzeugt. Nachdem er den Boden für seinen Mandanten vor Gericht und Anklage bereitet hat, erfolgt der Aufruf der Sache.

Mehr als drei Jahre hat der geständige Raik B., so die Anklage, seiner jetzt neunjährigen Tochter die Unterhaltszahlungen vorenthalten. Trotz diesbezüglicher Schulden beim Bezirksamt ließ sich Raik B. eine Erbschaft von 176.330,00 Euro auszahlen und beantragte im Juli 2004 unter falschen Angaben sogar die Stundung seiner Schuld.

Von undurchsichtigen Immobilienverhältnissen ist die Rede, von Vermögensübertragungen auf seine Schwester und davon, dass Raik B. die Annahme eines Fulltimejobs verweigerte, um sich der Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen zu entziehen.

Befragt durch den Vorsitzenden Richter erklärt Raik B. hierzu lax: "Der Vorwurf ist soweit in Ordnung." Um auf Nachfrage genervt zu vertiefen: "Ja, das ist so." Als der jetzt arbeitslose Maler seine Einkommensverhältnisse erläutert - monatliche 705,00 Euro insgesamt, eine JobCenter finanzierte Weiterbildung in Hausmeisterdiensten - erklärt der Richter: "Herr B., ich mache mir große Sorgen um Sie!"

Doch auch der Hinweis der Staatsanwältin, Raik B. müsse seine tatsächlichen Einkommensverhältnisse dem Amt offen legen, perlt an dem Angeklagten ab wie Wasser am Gefieder hiesiger Spree-Enten. - Dabei hat Raik B. allen Grund, etwas kürzer zu treten. Mehrere Bewährungsstrafen gehen innerhalb der letzten fünf Jahre auf sein Konto. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Fahren ohne Führerschein, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und wegen Beleidigung. Eine Bewährung ist noch offen.

Da Raik B. geständig ist, verzichten Gericht und Staatsanwaltschaft auf eine vertiefende Beweisaufnahme. Das Gericht honoriert das Entgegenkommen des Angeklagten in seinem Urteil schließlich mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Wegen Betrugs und Verweigerung des Kindesunterhalts. Die Auflage: Raik B. hat innerhalb eines Jahres seine Schulden beim Amt zu begleichen und laufenden Kindesunterhalt zu leisten.

"Das müssen Sie aus der heutigen Verhandlung mit nach Hause nehmen: das Kind kann nichts dafür. Sie haben das Geld," ermahnt der Vorsitzende Richter Raik B. Doch der patzt larmoyant in die Urteilsbegründung: "Ik hatte doch gar keen Vermögen!"

Über die Zahlungsunwilligkeit von Raik B. gibt sich der Richter schließlich keinen Illusionen mehr hin. Nach einem wütenden: "Da brauchen Sie gar nicht so bockig zu tun", entlässt er den Unbelehrbaren mit der Bemerkung: "Nun will ich Sie nicht länger langweilen und wünsche noch einen guten Tag."

Lesen Sie auch:
"Mutter verjubelte das Vermögen ihres behinderten Sohnes"
(Bericht vom 11.08.2005)



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Verweigerte jahrelang die Unterhaltszah-
lungen für seine jetzt neunjährige Tochter: Raik B.

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