Die sechs mitangeklagten Aufsichtsräte dagegen sprach das Gericht pauschal von jeglicher Schuld frei. Richter Josef Hoch zur Begründung: "Der Aufsichtsrat muss grundsätzlich dem Vorstand trauen." Auch den seit über einem halben Jahr im Haftkrankenhaus einsitzenden Kreditabteilungschef Hans-Dieter K. (50), angeklagt der Beihilfe zur Untreue, sprach das Gericht frei. An der straftatrelevanten Kreditvergabe vom November 1996 war er nicht beteiligt.
In seiner Eröffnung erklärte Richter Josef Hoch das damalige Konzept der AUBIS als "vollständig gescheitert". Auch wenn sich, so räumte er ein, die Plattenbauten heute wieder deutlicher Wertschätzung erfreuten.
Waren jedoch am Beginn der Hauptverhandlung im Juli 2005 noch vier Taten, Kreditvergaben an AUBIS zwischen Mai 1996 und Juli 1997, angeklagt, wurden die fünf ehemaligen Vorstände am 21. März 2007 nur wegen der Kreditvergabe vom 18. November 1996, der Tat Zwei, auch 'Plauen II' genannt, verurteilt. Die Strafkammer bezifferte die der BerlinHyp dadurch entstandene Vermögensgefährdung auf rund 1,5 Millionen Euro.
Freispruch hingegen hieß es zu den AUBIS-Engagements vom Mai ('Leipzig III', rund 79 Mio. Euro), Dezember 1996 ('Schwerin', rund 31 Mio. Euro) und vom Juli 1997 ('Sammelkreditbeschluss', 114 Mio. Euro). Die Begründung: die Kreditvergabe 'Leipzig III' sei lediglich 'riskant' gewesen, 'Schwerin' dagegen ermangele des entstandenen Schadens. Zum so genannten 'Sammelkreditbeschluss' erklärte Richter Josef Hoch: "Der Vorstand hatte keine andere Wahl."
Anders dagegen der Fall Plauen II. Hier hätten die Vorstände klar gegen § 18 des Kreditwesengesetzes verstoßen, indem sie unterließen, sich ein klares Bild von der Liquidität der Kreditnehmer und der Plausibilität des Engagements zu verschaffen. Vielleicht nicht gezielt aber fahrlässig vorsätzlich habe, so die erkennende Strafkammer, der Vorstand eine Schädigung seiner Bank in Kauf genommen. Das in der Erwartung überdurchschnittlicher Gewinne, die sich auf nichts als bloße Hoffnung stützte.
Obwohl von Beginn an eine Unterdeckung des Engagements bestand - hieß es weiter - Aufsichtsrat Dr. Manfred Bodin (67) Bedenken geltend machte, Kreditabteilungschef Hans-Dieter K. von 'geänderten Prämissen' sprach und auch Vorstandschef Klaus-Rüdiger Landowsky eine Überarbeitung der Kreditvorlage forderte, wurde der Kredit im November 1996 über rund 16,5 Mio. Euro ausgereicht. Der Vorsitzende Richter Josef Hoch: "Und das trotzdem alle wussten, die Bedenken des Aufsichtsrates Dr. Bodin stehen noch im Raum."
Als zu jenem Zeitpunkt 'nicht mehr steuerbar' bezeichnete in diesem Zusammenhang Richter Josef Hoch die Kreditnehmer und AUBIS-Chefs Christian Neuling und Klaus Hermann Wienhold, die sich geradezu 'in einem Kaufrausch' befunden hätten.
Bevor Richter Josef Hoch mit der Strafzumessung für die angeklagten Vorstände die Urteilsverkündung schloss, erging deutliche Schelte an die Medienvertreter, die den Angeklagten "in beispielloser Vorverurteilung die Verantwortung für die Berliner Haushaltslage" zugeschoben hätten.
Wie von Seiten der Staatsanwaltschaft zu erfahren war, stehen derzeit zwei dem Komplex "Bankenskandal" zugehörige Verfahren aus, die in spe von der 26. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Karin Garz-Holzmann verhandelt werden.
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