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Kleinkindfreuden im Schmuddel:
Alkopop und Fluppe...


von Uta Falck-Eisenhardt

01.02.2007. Amtsgericht Tiergarten, Abt. 263b - Schöffengericht
Harte Vorwürfe stehen im Raum: das Elternpaar Jan (25) und Simone K. (28) sollen ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber ihren drei Kindern im Alter bis zu zwei Jahren verletzt haben. Bei einer Hausdurchsuchung im Oktober 2006 kam die Polizei nach Lichtenberg in eine chaotische 80 Quadratmeter-Wohnung, die von Hundekot, Schnapsflaschen und schmutzigen Windeln beherrscht wurde. Außerdem soll Jan K. seinem zweijährigen Stiefsohn Tim sowohl eine Flasche mit Alkopop zu trinken gegeben als auch eine Zigarette in den Mund gesteckt haben. Beide Vorfälle sind fotografiert worden – mit einer von den Nachbarn geliehenen Digitalkamera. Weil die Aufnahmen nicht gelöscht wurden, gelangten sie an die Öffentlichkeit.

Jan und Simone K. sind verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder. Zwei weitere Kinder der 28jährigen Hauptschulabsolventin leben in Pflegefamilien, der zweijährige Tim stammt aus einer früheren Beziehung. Simone K. ist klein und pummelig, ihre Antworten haucht sie nur auf den Richtertisch. So oft wie möglich dreht sie sich um und schaut zu ihrem großen, schlaksigen Gatten.

Der 25jährige mit der abgebrochenen Maurerlehre gibt sich erstaunlich redegewandt. In seinem schlüssigen Vortrag spricht er jeden Punkt der Anklage an und serviert passende Erklärungen: Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung hätten sie zusätzlich zu ihren beiden Hunden noch einen Welpen aufgenommen. "Der hatte sich erschrocken und machte deshalb ins Kinderzimmer."

Auch für die Alkopop-Flasche findet Jan K. eine Begründung: "In der Flasche war Wasser drin gewesen, weil Tim unbedingt aus dieser Flasche trinken wollte." Alkohol einflößen, so etwas käme nur in asozialen Familien vor. Die Zigarette allerdings lässt sich nicht verharmlosen.

Seine Frau hatte es bei ihrer Vernehmung mit der Version "Kaugummi-Zigarette" versucht. In der Verhandlung jedoch tritt Jan K. die Flucht nach vorn an. Er müsse sich dafür nicht im Gericht entschuldigen, denn der Leidtragende sei der Zweijährige gewesen: "Ich habe mich bei Tim entschuldigt."

Belastend sind die Aussagen eines privaten Betreuungsdienstes, die Jan K. im Juli 2006 angeheuerte, weil er aus "Angst vor der engmaschigen Kontrolle" nicht die kostenlose Hilfe des Jugendamtes anfordern wollte. Die Rechnung für den dreiwöchigen Dienst der Agentur "Käferkiste" hat der Arbeitslosengeld II-Empfänger bis heute nicht bezahlt.

Die vier dort beschäftigten Frauen schildern übereinstimmend den verwahrlosten Zustand der Wohnung. Zum Saubermachen fehlten Putzmittel und Wischlappen, nicht einmal einen Wassereimer gab es. Schlimmer allerdings fanden sie, dass Tim beim Wort "Kinderzimmer" weinend darin verschwand und sich nicht mehr heraustraute.

Eine Nachbarin und ehemalige Freundin schilderte dem Gericht die Worte des Stiefvaters an den weinenden Tim:"Halt dein Maul oder du kannst dich verpissen!" Es sei dieselbe Tonlage gewesen, wie er mit seinen Hunden sprach, meinte Katharina K. Sie und ihre Freunde hätten den Eindruck, dass die Hunde zuweilen aus Faulheit nicht ausgeführt wurden und deshalb ihr Geschäft auf dem Balkon erledigten. Einmal habe sie mitbekommen, dass die nur wenige Monate alte Tochter lange brüllte. "Doch es hat sich keiner bewegt", so Katharina K.

Ein Schlaglicht auf den möglichen Wahrheitsgehalt der Aussagen des Hauptangeklagten werfen die Aussagen der"Käferkiste"-Pflegerinnen: Jan K. habe sie angeheuert, so hatte der Arbeitslosengeld II-Empfänger behauptet, weil seine Frau jetzt den ganzen Tag als Krankenschwester arbeite und er sich um seine Firma kümmern müsse.

Die Kluft zwischen Arbeitslosengeld II und eigener Firma ist groß, der angestaute Frust, der an Hunden und Kindern ausgelassen werden kann, kaum kleiner.

Acht Zeugen erschienen gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten und äußerten sehr konträre Meinungen. Nur über die Unordnung in der Wohnung sind sich alle einig. Zwei Freundinnen des Paares berichteten, sehr oft die Initiative zum Aufräumen und Putzen ergriffen zu haben. Am 22. Februar 2006 soll das Urteil gesprochen werden.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Die Lichtenbergerin Simone K. (li.) drehte gemeinsam mit ihrem Ehemann Jan. (derzeit in Untersuchungshaft) in ihrer völlig verwahrlosten Wohnung ein Video mit ihrem zweijährigen Sohn Tim, der darin mit Alkopopdrink und Zigarette im Mund zu sehen ist.



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