So kann ein Verfahren auch laufen: gar nicht. Und das ist nicht einmal selten. Bereits am 8. Februar dieses Jahres sollte wegen des dubiosen versuchten Hunderaubes das Hauptverfahren gegen Mike K. und Sascha B. starten. Aber der zweite vermeintliche Tierräuber, Mike K., erschien nicht.
Quälend zog sich die Zeit im trübe verrauchten Flur des Moabiter Kriminalgerichts hin. Zeugen, Geschädigte, Rechtsanwälte vertrieben sich die Zeit mit mehr oder weniger freundlichen Gesprächen. Raucher halfen der abgestandenen Flurluft auf die Beine. Bis es endlich spruchreif war: der Angeklagte Mike K. ist nicht aufzutreiben. Die Hauptverhandlung ist, ehe sie überhaupt beginnt, abgeblasen.
Jetzt, am 27. September 2006, der zweite Anlauf. Das gleiche Szenario. Wieder ist Sascha B. erschienen. Und auch die Rechtsanwältin von Mike K. erwartet sichtlich genervt ihren Mandanten, der allerdings auch dieses Mal ausbleibt. Wenig überraschend erklärt sie, die Verteidigung von Mike K. erschiene ihr in dieser Konstellation deutlich schwierig.
In der Zwischenzeit verbreitet zumindest die Freundin des Geschädigten ihre Version der skurrilen Tat. So sollen Freund Michael Z. und seine Lebensgefährtin am 26. April 2004 mit ihrem Schäferhundmischlingswelpen auf der Karl-Marx-Allee unterwegs gewesen sein, als sich ihnen plötzlich zwei junge Männer in den Weg stellten.
Mit den Worten: "Kripo, gib den Hund heraus!" wollten, so die Freundin, die Männer das Tier an sich bringen. Michael Z. sei zum Führen eines Hundes unfähig, lautete der Vorwurf der falschen Kripobeamten. Doch Michael Z., der sich auch von einer vorgehaltenen, gefälschten Polizeimarke nicht beeindrucken ließ, nahm den Welpen schützend auf den Arm.
Als die Hunderäuber daraufhin tätlich wurden, rannte die Freundin zum nahe gelegenen Polizeirevier und holte Unterstützung. Die falschen Kripobeamten wurden dingfest gemacht und die Personalien festgestellt.
Aber auch dieses Mal versandet der Versuch der Strafkammer, den Angeklagten Mike K. aufzutreiben und vorführen zu lassen. Ein neuer Termin muss anberaumt werden. Sollte Mike K. auch dieses Mal säumen, muss er mit einer Fahndung und einem Haftbefehl rechnen.
Urteil:
Das Verfahren gegen Mike K. wurde eingestellt. Sascha B. erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.