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Die betrügerischen Sechs


von Barbara Keller

15. Februar 2005. Amtsgericht Tiergarten, "Abt. 243-Strafrichter
Am Wohnzimmertisch ihrer Wohnung Anfang 2003 ist Tamara E. (54) noch eine glücklich jubilierende Lottogewinnerin: Sie hat sechs Richtige auf ihrem Lotterielos angekreuzt. Als die Literaturwissenschaftlerin ihren Gewinn in einer Kreuzberger Filiale in der Oranienstraße einlösen will, wird ihr die Auszahlung verwehrt. Zwischen Gewinn- und Quittungsschein gibt es eklatante Unstimmigkeiten. Mit einer Anzeige der Lottogesellschaft geht der dubiose Glücksfall vor das Amtsgericht Tiergarten.

Urteil vom 24. Sept. 2007
Berufungsverfahren vom 5.3.2009


Sicher kennt jeder die Novelle von dem aufgeregten Lottogewinner und armen Mann, der sein vergessenes Los mit der Haustür auf dem Rücken zum Lottoladen brachte. Der Autor lautet: Gottfried Keller, Heinrich v. Kleist, E. T. A. Hoffmann oder ...? (Leserhinweis) Es ist offenbar eine 'Urangst' des Menschen, einen Hauptgewinn zu landen und dann das Los verspätet oder überhaupt nicht zu finden.

Wenn ihre Version stimmt, erlebte Tamara E. eine Variante dieses traumatischen Themas. Im Jahre 2003 segnete Fortuna die studierte Literaturwissenschaftlerin mit einem Sechser im Lotto. 85.110 Euro winkten der Gewinnerin.

Tamara E. begab sich stracks zum Lottoladen in der Kreuzberger Oranienstraße, um den Schein einzulösen. Doch da verwehrte man ihr die Auszahlung: Während die anderen beiden Tipp-Blöcke mit dem Lottobeleg identisch waren, stimmten ausgerechnet die entscheidenden sechs Zahlen mit diesem nicht überein.

Als die Lottospielerin auf der Auszahlung des vermeintlichen Gewinns bestand, reagierte die Lottogesellschaft mit einem Gegenangriff. Sie zeigte die störrische Kundin an. Noch im selben Jahr kam es im Amtsgericht Tiergarten zu einer Verurteilung. Tamara E. erhielt einen Strafbefehl über 4.500 Euro, weil mit der Staatsanwaltschaft auch das Gericht davon überzeugt war, Tamara E. hätte das Originallos kopiert, die Kopie am Tipptag zur Vorlage gebracht und nach Bekanntwerden der Gewinnzahlen diese nachträglich angekreuzt.

Tamara E. ging empört in Berufung. Seit dem 8. Februar 2006 beschäftigt sich das Amtsgericht wiederholt mit dem Fall. Aber auch dieses Mal scheint das Gericht wenig überzeugt von den Ausführungen der kleinen, blonden Frau. Als Rechtsanwalt Lüko Becker für seine Mandantin das Gutachten eines Sachverständigen fordert, warnt der vorsitzende Richter: "Das kann sehr teuer werden, Frau E. Wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Kosten übernehmen."

Der Richter macht kaum ein Hehl daraus, dass auch ein Sachverständigengutachten ihn wohl kaum davon überzeugen wird, dass es bei dem Lottosechser mit rechten Dingen zugegangen ist.

Ins Staunen kommt er dann aber doch, als Rechtsanwalt Lüko Becker mit zwei weiteren Zeugen aufwartet. Dieter G. und Waltraud F. Auch dem Tegeler Lottopaar war die Auszahlung eines Gewinns verweigert worden, weil seltsamerweise die Losnummer mit der Nummer des Wettscheines nicht übereinstimmte. Da es sich jedoch nur um zwei Richtige handelte, insistierte das Paar nicht. - Jetzt aber möchten sie Tamara E. helfen: "Wir haben in den Medien von dem Fall gehört und haben Sympathie mit Frau E."

Tamara E. kämpft übrigens nur noch um ihre Ehre. Den Lottogewinn, das Lottounternehmen verschanzt sich hinter Fristen und Geschäftbedingungen, wird sie ohnehin nicht mehr erhalten. - Mag Tamara E., um bei der Literatur zu bleiben, mehr Glück haben als Kleists Michael Kohlhaas. Rechtsanwalt Lüko Becker jedenfalls verkündete schon mal siegessicher: "Es wird zu einem Freispruch kommen und alle Kosten bei der Staatskasse landen."

Urteil vom 24. Sept. 2007
Auch nach zweieinhalb Jahren Verfahrensdauer ist das Amtsgericht nicht von der Unschuld der Lottospielerin Tamara E. überzeugt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und forderte eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Lottoschein manipuliert habe. - Die Verurteilte, die, wie sie sagt, nun nur noch um ihre Ehre kämpft, will die Sache nun vor das Landgericht bringen.

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NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Tamara E.
Tamara E. gewann im Jahre 2003 mit einem Lottosechser 85.110 Euro. Als Gewinnschein und Quittungsdaten nicht übereinstimmen, verweigert ihr die Lotterie nicht nur die Auszahlung, sondern erhebt auch Klage gegen die insistierende Kundin.

Dieter G. und Waltraud F.
Auch die Tegeler Lottospieler Dieter G. und Waltraud F. erhielten nicht ihren Lottogewinn. Die Losnummer stimmte mit der Quittung nicht überein. Sie wollen Tamara E. mit ihrer Aussage helfen.

Gewinnertippschein
Der strittige Gewinner-
Tippschein
und der Beleg mit der abweichenden Nummer von Dieter G. und Waltraud F.

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