sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Zwischen Ausschluss und Sicherheit


von C. Rockenschuh

13.03.2014, 30. Strafkammer, Saal 500
In dem Prozess gegen drei Angeklagte, die im März vergangenen Jahres einen Mann in einem Wettbüro in Charlottenburg überfallen und schwer verletzt haben sollen, ist der erste Angeklagte nach 'berlinkriminell.de' vorliegenden Informationen bereits von der Haft verschont. Der Überfall soll laut Staatsanwaltschaft ein Racheakt des Chaker-Clans gegen einen Zeugen sein, der in einem früheren Prozess gegen ein Mitglied der Großfamilie ausgesagt hatte. Dem Antrag des geschädigten Hauptbelastungszeugen, seine Zeugenvernehmung in einer Videokonferenz abzuwickeln, wurde nach Einholung eines Sachverständigengutachtens entsprochen. Ein Termin steht bereits fest.....
Erster Prozesstag (6.1.2014) und weitere Beiträge zum Verfahren.

Nach elf von zunächst 15 angesetzten Verhandlungstagen sind jetzt erste Entscheidungen gefallen. Dem Antrag der Verteidigung des Selim D. (32) auf Der Angeklagte Selim D. mit seinem Verteidiger Peter ZurielHaftverschonung wurde stattgegeben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Khalil Y. (40) festgehalten und mit dem Messer in Richtung eines Lokalgastes gestochen zu haben. Sein Verteidiger Peter Zuriel hatte bereits zu Prozessbeginn erklärt: "Mein Mandant ist unschuldig. Er war nicht am Tatort." Wegen einer anderen anhängigen Strafsache kommt der jetzt angeklagte Selim D. dennoch nicht auf freien Fuß.

Die Aussage des Hauptbelastungszeugen in diesem Prozess, Khalil Y., wird am Freitag, dem 21. März 2014, erwartet. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Herb gab nach 'berlinkriminell.de' vorliegenden Informationen dem Antrag des Nebenklägers statt, die Aussage wegen psychischer Beeinträchtigungen des Geschädigten als Videokonferenz abzuwickeln. Zuvor hatte sie ein Sachverständigengutachten bei Dr. med. Karl Kreutzberg, dem Chef-Psychiater der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik, zur psychischen Verfasstheit des Zeugen Khalil Y. in Auftrag gegeben.

Am heutigen Verhandlungstag traten drei Sachverständige in den Zeugenstand. Zwei Gesichtserkennungsspezialisten und eine Diplom-Ingenieurin für Textiltechnik. Da bislang kein Zeuge die Angeklagten direkt als Täter identifizierte, ist die Anklage auf ein qualitativ bescheidenes Video und weitere Indizien angewiesen.

Doch weder die beiden Gesichtserkennungsspezialisten noch die Textiltechnik-Expertin konnten 'harte Beweise' gegen die Angeklagten beitragen. Summa Summarum brachten die sachverständigen Aussagen lediglich den Beweis dafür, dass eine Täterschaft der drei Angeklagten zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.

Das ist nicht viel. Rechtsanwältin Barbara Petersen, die in der Nebenklage den Geschädigten Khalil Y. vertritt, versuchte weitgehend erfolgfrei, den renommierten Humanbiologen Prof. Dr. Carsten Niemitz (69) darüber hinaus auf eine brauchbare Wahrscheinlichkeitsskala zu verpflichten.

Im Wesentlichen konnte in puncto Selim D. nur dessen Nase als tendenziell entlarvend ausgemacht werden. Auf zehn verschiedenen, dem Video entnommenen Bildern vermochte Professor Niemitz zwölf Erkennungsmerkmale festzumachen. Von diesen waren die meisten nicht entscheidend und nur eines von 'mittlerem Beweiswert': die 'überproportional große Nase' mit dem 'unnatürlich hohen Philtrum' des Angeklagten.

Rechtsanwältin Barbara Petersen, die 'zwischen Ausschluss und Sicherheit' ein wenig Wahrscheinlichkeit festzumachen hoffte, musste sich zuletzt mit einem drögen Zugeständnis des Sachverständigen geschlagen geben. 'Tendentiell', so Professor Niemitz, könne es sich bei Selim D. um den im Video agierenden Täter handeln. 'Hinreichend' sei das Beweismittel aber nicht.

Damit war, um mit Rechtsanwalt Axel Weimann (für den mutmaßlichen Haupttäter Veysel K.) zu sprechen, "alles, was die deutsche Sprache an Unschärfen hergibt", auch schon gesagt.

Die Verhandlung wird am 18. März 2014, 9:30, im Saal B129 fortgesetzt.


*Foto:
Selim D. (32) mit seinem Verteidiger Peter Zuriel. Selim D. ist bereits haftverschont, muss jedoch wegen einer anderen Strafsache weiter in Haft bleiben.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter
Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...