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Gerichtsreportagen


"Ich habe Herrn Sodenkamp nicht erschossen!"


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 25.01.2013
Die Urteilsverkündung gegen zwei Al Qaida-Mitglieder lief dem Finale des Verfahrens um den Mord auf der Fischerinsel heute den Rang ab. So endet ein spektakulärer Prozess jetzt in aller Bescheidenheit. Ein Verfahren, das im Juni letzten Jahres begann und sich in einem moralischen Aufschrei der Entrüstung in der Tagespresse spiegelte. Dem kurzen Schlusswort des Adam M. (45), der zuletzt nach den Plädoyers seiner Rechtsanwälte sprach, lauschten lediglich noch die Vertreterin einer Presseagentur und zwei wohlwollende Nachbarn des Angeklagten.
(weitere Beiträge zum Verfahren)

"Wie in einem Krimi" sei dieser Fall, begann Rechtsanwalt Lüder Suling sein Plädoyer. Damit deutete er nicht nur auf die Komplexität der Ermittlungen, sondern auf die schillernde Welt, in der das Mordopfer Friedhelm Sodenkamp selbst bis zu seinem Tod zu Hause war.

Der Verteidigung, den Rechtsanwälten Lüder Suling und Marianne Zagajewski, ging es darüber hinaus jedoch in erster Linie darum, die Glaubwürdigkeit der wichtigsten Zeugen des Verfahrens in Frage zu stellen und die von Staatsanwalt Bernhard Gierse am 21. Januar 2013 in seinem Plädoyer präsentierte Indizienkette zu erschüttern. Gierse hatte am Montag den Angeklagten für überführt erklärt, eine lebenslange Haftstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, unter Anrechnung der in Indien bereits verbüßten Haftzeit im Verhältnis 1:2.

Ihr Mandant sei als unschuldig anzusehen, so Rechtsanwalt Suling. Verschiedenen Zeugenaussagen zufolge soll sich Adam M. jedoch kurze Zeit nach der Tat im November 2008 und auch später selbst als Täter vorgestellt und Täterwissen preisgegeben haben. Dies bestätigten unabhängig voneinander Claudia K., eine ehemalige Liebste des Angeklagten, zwei türkische Ex-Bordellbesitzer und zwei bereits verstorbene Zeugen in Ghoa, Indien.

Die Verteidigung dementierte. Die Aussagen der Zeugen gingen alle nicht darüber hinaus, was die Presse über den Fall seinerzeit publizierte. Claudia K. habe aus Eifersucht, Heinz K. (Indien) aus Habsucht und nur unter schriftlicher Zusicherung einer Belohnung praktisch falsch ausgesagt. Während Bordellchef Recai Ç. neben weiteren Geldern die saftige Belohnung von 50.000 Euro für seine Zeugenaussage einstrich, soll er gemeinsam mit Jugendfreund und Ex-Bordellbesitzer Mehmed T. selbst in höchstem Maße tatverdächtig sein. Zwei Zeugen hätten am Tatabend mehrere verdächtige Personen am Tatort beobachtet. Ein Einzeltäter sei deshalb fraglich.

Rechtsanwältin Marianne Zagajewski mischte nach den Ausführungen ihres Kollegen in ihrem Plädoyer die Karten noch einmal neu. Sie beschäftigte sich eingehend mit den widersprüchlichen Aussagen des bereits zu lebenslanger Haft verurteilten Auftraggeber des Mordes, Ex-Bauleiter Vito Le. Er sei es gewesen, der seinen Kompagnon Benjamin Lu. zu Unrecht belastet habe.

Rechtsanwältin Zagajewski: "Le. hat dafür gesorgt, dass Lu. verurteilt wurde. Auch wenn Staatsanwalt Gierse jetzt den Kopf schüttelt." Benjamin Lu. sei der 'noch am meisten glaubwürdige Zeuge' in diesem Verfahren gewesen. "Er hatte am wenigstens damit zu tun, was später passierte", sagte Zagajewski. Aber auch Benjamin Lu. ist bereits rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Neuaufnahme des Verfahrens scheint unwahrscheinlich.

Folgt man den Ausführungen des Angeklagten, war der Mord an Friedhelm Sodenkamp das mutmaßliche Gesamtkunstwerk der ehemaligen Bordellbetreiber Recai Ç. und Mehmed T. sowie Vito Le. Adam M. selbst beschreibt sich als Gläubiger des Vito Le. und als 'lediglich' missbilligend Wegschauenden. Wäre dem so, dürfte das Verfahren am Bosporus bei einem Hobbymusiker derzeit für einige Erheiterung sorgen.

Verteidigerin Zagajewski unterzog die wichtigsten Zeugenaussagen einer kritischen Prüfung und kam zuletzt zu dem Schluss: "In dubio pro reo!" Ihr Mandant sei freizusprechen. Das letzte Wort des Angeklagten fiel, anders als erwartet, knapp aus. "Ich habe Herrn Sodenkamp nicht erschossen und nichts zuleide getan. Ich erhoffe ein Urteil der Gerechtigkeit und schließe mich dem Wort meiner Rechtsanwälte an", ließ Adam M. wissen und überließ das Verfahren seiner Routine.

Das Urteil wird am 1. Februar 2013, 9:00, Saal 500, bzw. 501 erwartet.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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