Noch immer erklärt Adam M., der sich erst spät zu den Tatvorwürfen einließ, seine Unschuld. Der Angeklagte, der von einem der Auftraggeber des Mordes, dem Bauleiter Vito L., eine erhebliche Summe Geldes erwartete, will lediglich den Kontakt zu dem Bordellbetreiber Recai C. hergestellt haben. Recai C. sollte sich, so der Angeklagte, gemeinsam mit dem befreundeten, in Guben ansässigen Ex-Puffbetreiber Mehmed T. um Sodenkamp 'kümmern'.
Adam M. beteuert, lediglich an der zeitnahen Rückzahlung seiner Außenstände interessiert gewesen zu sein. Etwaige Ideen der Beteiligten, den Sodenkamp mit Gewalt auf die Spur zu bringen, will Adam M. weder geteilt noch vorangetrieben haben. Der Angeklagte beschuldigt die beiden Männer aus dem Rotlichtmilieu, die Tat durchgezogen und ihn dann hereingelegt zu haben.
Am 18. Januar 2013 wurde die Beweisaufnahme daher mit dem Bescheid diverser Anträge und weiteren Anträgen der Verteidigung fortgesetzt. So geisterte das Gerücht von einem zweiten, von den indischen Behörden vor der Auslieferung des Angeklagten aus Ghoa beschlagnahmten, USB-Stick herum. Auf diesem Datenmedium sollen, so Adam M., für ihn wichtige, entlastende Informationen gespeichert sein. Der Antrag, diesen Stick herbeizuschaffen, wurde jedoch von der Strafkammer verworfen. Da lediglich ein, übrigens inzwischen verstorbener, Zeuge von einem Stick gesprochen und Nachforschungen der Ermittler ins Leere gelaufen waren.
Auch Anträge, die die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugen Recai C. sowie Mehmed T. und deren Alibi erschüttern sollen, scheiterten. Da die Strafkammer glaubt, sich anhand der erhaltenen Informationen, hierüber bereits ein umfassendes Bild erlauben zu dürfen.
Richter Bernd Miczajka hatte mehrmals seinem Unmut über die Hinhaltetaktik der Verteidigung Luft gemacht und sie gebeten, Anträge rechtzeitig anzukündigen und sich auf die Plädoyers vorzubereiten. Allerdings vergeblich. Auch über die Terminierung des Verfahrens zeigte sich die Verteidigung wiederholt nicht orientiert. So fielen beide Verteidiger aus allen Wolken, als der Prozess, wie am 21. Dezember 2012 vereinbart, gesplittet wurde und protestierten empört.
Ob diese Taktik dem Angeklagten dienlich ist, sei dahingestellt. Adam M. zeigte sich jedenfalls am 18. Januar 2013 über einen weiteren Aufschub erfreut. Staatsanwalt Berhard Gierse versetzte der Freude des Adam M. spontan einen Dämpfer mit dem Satz: "Auch dieser Prozess muss einmal zu Ende gehen, Herr M.!" An seiner Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ließ der Ankläger keinen Zweifel: "Ich glaube Herrn M. kein Wort!"
Das Verfahren wird am Montag, dem 21. Januar 2013, 12:30, Saal 500 fortgesetzt. Es werden weitere Beweisanträge erwartet. Möglichweise wird die Beweisaufnahme geschlossen und mit den Plädoyers begonnen.