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Gerichtsreportagen


Mutmaßlicher Mörder des Sodenkamp - 'Mann in aktivem Modus'


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 14.12.2012
Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Mörder des Immobilienhändlers Friedhelm Sodenkamp (Mord auf der Fischerinsel 2008) werden am 18.12.2012 die Plädoyers erwartet. Der aus Polen gebürtige Ex-Fremdenlegionär Adam M. (45) beteuert noch immer seine Unschuld. Er beschuldigt die Hauptbelastungszeugen der Tat. Tatsächlich hatten die aus dem Berliner Rotlichtmilieu stammenden Zeugen für ihre Aussagen teils hohe Belohnungen erhalten. Am 14. 12. 2012 waren die Aussagen der forensisch-psychiatrischen Sachverständigen Dr. Susanne Osburg sowie Dr. Karl Kreutzberg zu hören. Fazit: Der Angeklagte ist als schuldfähig zu betrachten. Für die Paragaphen § 63/64 StGB, § 21 StGB besteht keine Handhabe. Trotz posttraumatischer Belastungsstörung aus Zeiten des Militärdienstes gilt der bislang strafrechtlich unerheblich in Erscheinung getretene Adam M. als nicht besonders haftempfindlich.
(weitere Beiträge zum Verfahren)

Einer Exploration durch die vom Gericht bestellte Sachverständige Dr. Susanne Osburg hatte sich der Angeklagte bislang hartnäckig verschlossen. Dem renommierten Sachverständigen Dr. Karl Kreutzberg gab Adam M. dann doch in mehreren Sitzungen Auskunft über sich. Der Angeklagte, den der Gutachter als 'hyperkontrolliert', emotional starr und als kränkbaren 'stolzen Mann' beschreibt, hielt sich jedoch auch gegenüber Dr. Kreutzberg weitgehend bedeckt. Der Gutachter beklagte die wenig detaillierten Aussagen des Probanden.

Polizeibeamtenspross und tragisch Enterbter

"Wenn man dem Angeklagten Glauben schenken mag....", so ergänzte Kreutzberg einmal seine Ausführungen über Adam M. Wenn man dem mutmaßlichen Mörder glaubt, ergänzen wir, ähnelt die frühe Vita des Angeklagten einem bösen Märchen der Gebrüder Grimm. Eigener Darstellung nach ist Adam M. der legitime Sohn zweier polnischer Polizeibeamter. Der Vater, ein vermögender, aus einer angesehenen Familie stammender Mann mit erheblichen Ländereien an der Grenze zur Ukraine, wird unter den Augen des erst sechsjährigen Adam M. im Oktober 1977 von mehreren Neidern ertränkt.

Mit Misstrauen soll darauf das Heranwachsen des Stammhalters von den Tätern beobachtet worden sein. Der entzieht sich 15-jährig. Er flüchtet 1982 in die Ukraine mit 1.000 Dollar in der Tasche, die ihm ein mitfühlender Onkel als Starthilfe zusteckt. In der Ukraine verdingt sich der jugendliche Adam M., nach eigener Schilderung, in einer Kadettenanstalt.

Leben in Uniform

Zwölf Jahre verbringt Adam M. in militärischer Kluft. Er beendet seine soldatische Laufbahn bei der polnischen Truppe nach der Wende als Leutnant der Luftwaffe und heuert anschließend bei der Fremdenlegion an. 27jährig scheidet er unfreiwillig aus dem Dienst, nachdem er 1992 unerlaubt heiratete. Nach einem kurzen Intermezzo bei 'geheimdienstartigen Organisationen', beginnt Adam M.'s Zivilleben als Familienvater.

1996 erhält Adam M. die Arbeitserlaubnis für Deutschland. Zwischen 1996 und 2005 arbeitet er über eine Zeitarbeitsfirma für Siemens als Programmierer, für die DHL, als operativer Agent auf dem Flughafen Schönefeld und gründet zwischenzeitlich eine eigene Sicherheitsfirma.

Außenstände

2008, zum Zeitpunkt des Mordes an Friedhelm Sodenkamp, lebt Adam M. seit zwei Jahren getrennt von seiner Frau. Er hat sich eine eigene Wohnung angemietet. Die von ihm gekaufte Eigentumswohnung, 3 Zimmer, überlässt er seiner Frau Oliviera M. Zu seinen beiden Söhnen hält Adam M. weiter Kontakt.

Adam M. liegt 2008 mit Vito Le., dem Bauleiter der Will GmbH, über Kreuz. Der schuldet ihm 300.000 Euro. Geld, das der Angeklagte zunächst für seine Kinder anlegte und dann dem später verstorbenen Vater des Vito Le. lieh. Es handelt sich möglicherweise um die Abfindung der Fremdenlegion.

Vito Le., der übrigens als einer der beiden Auftraggeber des Mordes an Sodenkamp 2010 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, konnte oder wollte die 300.000 Euro nicht auszahlen. Er hatte gerade die Steuerfahnder auf dem Hals. Vito Le. war deshalb unter die Fittiche des mehr oder weniger ahnungslosen Bauunternehmers Benjamin Lu. gekrochen, in dessen Namen er nun geschäftlich aktiv wurde. Vito Le. empfahl Adam M. die Gründung einer britischen Limited, um das ausstehende Geld über deren Konto fließen zu lassen.

Kontakte aus dem Rotlichtmilieu

Doch dann soll der cholerische Immobilienhändler Sodenkamp als 'Stresser' die Geschäfte des Vito Le. und damit die Rückzahlung der 300.000 Euro blockiert haben. Zunächst vermittelt Adam M. vergeblich zwischen Vito Le. und dem späteren Opfer. Dann stellt er eine Verbindung her mit Recai C. ('Riko'), Mehmed T. sowie Christian H., die er erst 2008 über ein Bordell des 'Riko' kennengelernt haben will. (Letzterer soll auch mit Sodenkamp Geschäfte im Rotlichtmilieu getätigt haben.) Die Drei wollen gegen Geldbeträge, die Adam M. von Vito Le. durchreicht, das Problem erledigen. Sodenkamp soll unter Druck gesetzt werden, damit er die Aufträge des Vito Le. (über die Baufirma des Benjamin Lu.) mit der TowerGroup nicht mehr behindert.

Im November 2008 reicht es Adam M. Es dauert ihm zu lange. Er stellt 'Riko' ein Ultimatum. Gelegentlich einer Unterredung soll 'Riko' dem Angeklagten eine Waffe gezeigt haben als Beweis seiner Tatkraft. Eine Beretta, wie Adam M. gleich erkannt haben will. Das gleiche Modell wie die Tatwaffe also. Ein paar Tage später steht Christian H. dann 'kreidebleich' in der Wohnung des Adam M. Er hat Sodenkamp auf der Fischerinsel in seinem Blut liegen sehen, sagt er. Adam M. erklärt heute: "Es ist aus dem Ruder gelaufen."

Ungereimtheiten

Soweit die Erklärungen des Angeklagten in seiner Darstellung, wenn man ihm denn folgen mag. Dr. Susanne Osburg, die Gelegenheit hatte, das Verfahren in seiner ganzen Länge seit Juni 2012 zu verfolgen, legte den Finger auf einige Ungereimtheiten. Danach hatte der 'verlorene Sohn' eines reichen polnischen Patriarchen 2008 dem Zeugen Mehmed T. anderslautend erzählt, er stamme aus einer armen Familie aus der Ukraine. Die spätere Freundin des Adam M., Claudia A., referierte als Zeugin vor dem Gericht 2012, Adam M. sei von seiner Mutter nicht geliebt worden. Sie hätte ihn, anders als von ihm berichtet, in eine Kadettenanstalt in der Ukraine gesteckt.

Besonders belastend sind die Auskünfte, die Adam M. selbst gegenüber Dritten nach dem 3. November 2008, dem Tattag, gemacht haben soll. Dr. Osburg zählte sie noch einmal auf. So hatte 'Riko' angegeben, dass Adam M. nach eigenen Worten bereits vor 2008 Morde für die aus Neapel stammende Familie des Vito Le. ausführte. Claudia A. zitierte ihren Busenfreund Adam M. in einem Chat mit einer Freundin 2009 mitfühlend so: "Er hat so viele Menschen umgebracht." Gegenüber einem Zeugen aus Indien soll sich der heute Angeklagte gebrüstet haben, in sieben Ländern sechs Menschen umgebracht zu haben. Der Zeuge glaube, dass Adam M. das Töten von Menschen 'errege'. Derselbe inzwischen verstorbene Zeuge erklärte auch, Adam M. habe zur Beschaffung von Papieren in Indien einen Touristen töten wollen. Der Zeuge war gebeten worden, nach einer geeigneten Person, die ihm ähnelt, Ausschau zu halten.

Mann in aktivem Modus

"Adam M. ist jemand, der den aktiven Modus wählt", erklärt Dr. Kreutzberg die psychische Stabilität des Angeklagten. Nach eigenen Angaben des Adam M. konnten weder der mutmaßliche bestialische Mord an seinem Vater, noch die militärischen Erlebnisse 1994 in Ruanda und französisch Guayana seiner seelischen Gesundheit Abbruch tun. "Wir waren die Ersten, die rein- und die Letzten, die rausgingen", beschreibt Adam M. seinen Dienst bei der Fremdenlegion, den er als seinen 'Job' ansah. Geiselbefreiungen in Guayana, die Ohnmacht der Untätigkeit während der Gräuel gegen Zivilisten in Ruanda. Was Adam M. dann doch aus der Bahn warf, war, nach eigenen Angaben, ein Initiationsritus, den er in Afrika unter Einnahme einer Droge miterlebte. Seitdem hätte er nicht mehr richtig schlafen können. Ein Anknüpfen an den Alltag sei ihm nicht mehr möglich gewesen.

Beide Sachverständige sahen am 14.12.2012 keine Anhaltspunkte für eine psychiatrische Erkrankung des Angeklagten, keine relevanten Beeinträchtigungen und keine seelische Abartigkeit. Adam M. gilt damit als voll schuldfähig. Eine posttraumatische Belastungsstörung sei, dies in Bezug auf die Haftanrechnung, nicht erst durch die Inhaftierung in Indien anzunehmen. Auch eine besondere Haftempflichkeit des bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Angeklagten wurde verneint.

Nach drei weiteren Anträgen der Verteidigung schloss die Hauptverhandlung am 14.12.12. Der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka stellte für den kommenden Termin am Dienstag, den 18.12.12, bereits die Plädoyers in Aussicht.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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