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Gerichtsreportagen


"Ich habe nichts zu verbergen!"


von Barbara Keller

29. gr. Strafkammer , 14.11.2012
Dritter Tag der Einlassung des Angeklagten Adam M. im Mordprozess Friedhelm Sodenkamp. Am heutigen Prozesstag erfuhren die Zuhörer des Verfahrens viel Ungefähres von dem mutmaßlichen Täter. Am "Tag der Wahrheit" - Adam M. hatte erklärt: "Ich habe nichts zu verbergen." - würzten erneut etliche "Vielleichts" das monoton dahingemurmelte Vage.
(weitere Beiträge zum Verfahren)

Die ersten Lücken dieser Art kreierte der Angeklagte mit den 'Auslassungen' zu seiner Person. Adam M. verwies mit dem Hinweis, dies sei "nicht so relevant", auf das Selbstleseverfahren, das dem Gericht bereits Einblick in sein Vorleben, seine Familienverhältnisse und seine militärische Vita gestattet habe.

Und zwar anhand eines Entwurfs zu einem Lebenslauf, den Adam M. auf seinem brandneuen, später asservierten Laptop Anfang 2009 gespeichert hatte. Das Gericht war's zufrieden und wünschte lediglich zu wissen, ob die darin gehaltene Chronologie authentisch sei. Richter Bernd Miczajka: "Stimmen die Zeiten und die Stationen? Sie müssen nicht alle Einzelheiten erzählen, wenn Sie uns sagen, ob das stimmt, was darin steht." So ungefähr ja, lautete die Multiple-Choice-Antwort des mutmaßlichen Täters.

Was Adam M. der Öffentlichkeit zu seiner Person anvertraute, war, dass sein Dienst bei der Fremdenlegion offenbar nicht mehr als Gerücht behandelt werden braucht. Ende der 90er Jahre will sich der Angeklagte jedoch mit der Geburt seines Sohnes umorientiert und aus Zusammenhängen der "Gewalt und Waffen herausgezogen" haben.

Auf Logistik spezialisiert

Es folgte laut Adam M. zeitlich eine Anstellung bei einer Flughafengesellschaft. "Ich bin auf Logistik spezialisiert. Ich habe kein Interesse an Security", betonte der Angeklagte. An anderer Stelle hatte er mit der Ausführung überrascht, von seinen "Freunden" 2008 eine Armbrust zu seinem Geburtstag geschenkt bekommen zu haben. Als Reminiszenz an seine Funktion als 'Frischfleischbeschaffer' bei der Legion. Mit dieser teuren Waffe soll Adam M. im Oktober 2008 einen ersten Mordanschlag auf Sodenkamp versucht haben.

Damit endet das Schlaglicht auf Psyche und Struktur des Angeklagten, der dem Verfahren bislang ruhig, es scheint gleichmütig folgt. Selbst als der mit 50.000 Euro Belohnung prämierte Hauptbelastungszeuge Recai C. im Juli 2012 noch einmal seine Anwürfe vorbringt, hielt sich der an Händen und Füßen gefesselte Adam M. fast locker auf der Anklagebank. Und das obwohl Recai C. ihn seiner Ansicht nach 'hereingelegt hat'.

Adam M. gab am heutigen Tag der Hauptverhandlung an, zur Zeit der Ermordung des Sodenkamp und überhaupt, zu jeder der hier zur Rede stehenden Zeit liquide gewesen zu sein. Er will über diverse Baustellen und Einkünfte verfügt haben, war - mit den helfenden Worten des Richters - "teilselbständig" und führte, so betont er, "natürlich" auch Steuern ab. Adam M. war nach eigenen Angaben "selbständiger Geschäftsführer" einer von ihm geführten Genossenschaft. Er war für die Logistik auf der Baustelle zuständig und arbeitete gemeinsam mit 'seinen Leuten' als Mitarbeiter auf ihr. (Zu Studienzwecken, um die Arbeitsabläufe kennenzulernen, berichtet er.)

Geld aus vielerlei Quellen

Auch als Adam M. im Sommer 2008 durch einen Arbeitsunfall längerfristig arbeitsunfähig wird, stürzt ihn das nicht in finanzielle Not. Er zahlt, so sagt er, seine Kollegen vom eigenen "Ersparten" aus. Sein Mindestniveau an Einkommen von 1.500 Euro Netto unterschreitet Adam M. auch in dieser schwierigen Phase nach eigenen Angaben nicht und hätte damit auch kein Motiv zu morden gehabt.

In ernsten Schwierigkeiten steckte Adam M. angeblich zu dieser Zeit nicht. Aber er ist an der Rückzahlung von Außenständen des Bauunternehmers, Bauleiters Vito Le. interessiert. Le., der vor Gericht diesen Sachverhalt bestritt, werde sich mit diesem Fakt 'noch beschäftigen müssen', so Adam M. Der Angeklagte wird nicht müde, Vito Le. als Tatverdächtigen zu beschreiben.

Chef - Don Vito

Dieser hatte jedoch trotz aller Beweislast fast amüsiert behauptet: "Fragen Sie Benjamin Lu.!" Der wüsste, wer der wahre Täter sei. Tatsächlich kommt Benjamin Lu., der bereits im Februar 2010 mit Vito Le. als Auftraggeber des Mordes an Sodenkamp zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, in den Ausführungen des mutmaßlichen Mörders Adam M. so gut wie nicht vor. Zweimal will Adam M. lediglich "von ihm gehört" haben.

Heute berichtete Adam M. zudem, Vito Le. habe sich "die ganze Zeit" als Inhaber der eigentlich Benjamin Lu. gehörenden Will GmbH ausgegeben. Fast scheint es, als habe Vito Le. seinen ehemaligen Partner Benjamin Lu. aus Rache für die Kündigung (übrigens noch vor der Bluttat im November 2008) falsch der Mitwisserschaft bezichtigt.

Wirklich Entlastendes konnte der Angeklagte auch heute nicht durch seine Einlassungen beitragen. Dass eine der drei Personen, die Sodenkamp das ganze Wochenende vor der Tat auf der Fischerinsel ausspioniert haben sollen, nach der Entdeckung der Tat bei Adam M. aufschlägt und von diesem mit 3.000 Euro bar beglückt wird, macht nachdenklich. Der Angeklagte will neben diesem Geld weiteres vorrätig gehalten haben. Adam M., der seine Leute in der Regel cash auszahlte: "Es war privates Geld." Er konkretisiert: "Ich bekam noch Geld von verschiedenen Leute."

Der indische Gast

Ein Regierungsbeamter, als Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes (BKA) als Verbindungsmann in Indien tätig, bestätigte am heutigen Tag noch einmal, das sich Adam M., nachdem er in Indien inhaftiert war, anders als behauptet 'mit Händen und Füßen' gegen seine Auslieferung nach Deutschland gewehrt haben soll. Stattdessen soll er rege seine Freilassung auf Kaution betrieben haben. Allerdings erfolgfrei. Auch die vom Angeklagten als katastrophal beschriebenen indischen Haftverhältnisse relativiert der Zeuge. Er hätte subjektiv den Eindruck gewonnen, berichtete der Regierungsbeamte, dass Adam M. in dem Reformgefängnis Tihar Jail (nahe Neu Delhi) körperlich zugelegt habe.

Der Zeuge erklärt darüber hinaus, warum Adam M. den indischen Behörden als 'hochgefährlich' galt und warum sie ihn im Hochsicherheitsbereich des Gefängnisses unterbrachten. Er selbst habe die indischen Beamten auf die Vergangenheit des Mordverdächtigen als Fremdenlegionär, auf dessen Vorstrafenbelastung und die bestehende Suizidgefahr hingewiesen. Zudem stand im Raum, ob Adam M. an den terroristischen Anschlägen des 26. November 2008 in Mumbaj beteiligt sei. Dieser Verdacht bestätigte sich jedoch ebenso wenig wie das Gerücht einer möglichen Mitgliedschaft in der Ukrainischen Mafia.

Allerdings hatten die deutschen Behörden die Verhaftung des Adam M. im März 2009 mit Hochdruck betrieben, nachdem bekannt geworden war, dass ein russisches Paar nach Indien eingereist sei, das Adam M. bei der Flucht behilflich sein könnte. Wie durch ein Wunder sollen auch die indischen Behörden plötzlich kooperativ erschienen sein.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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