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Gerichtsreportagen


Michael Tsokos - ein Zeuge, ein Freispruch


von von Barbara Keller

21.03.2011, Amtsgericht Tiergarten, Abt. 243 Strafrichter
Ein 38-jähriger Mann ist angeklagt, seine Großmutter (89) im Sommer 2011 gegen ihren Willen aus dem Pflegeheim geholt zu haben, um von ihrem Geld zu leben. Die demente Frau soll unter 'menschenunwürdigen Bedingungen' dahinvegetiert und nach nur zwei Wochen völlig entkräftet verstorben sein. - Ein ungeheuerlicher Vorwurf, maximale Medienpräsenz. Doch die Anklage platzt nach der Aussage nur eines Zeugen: des bekannten Rechtsmediziners Michael Tsokos.

Freundlich, zugewandt, verunsichert und leichenblass wartet Frank S. vor dem Saal 863 des Amtsgerichts auf seinen Prozess. Er hat sich 'anständig' angezogen. Doch sein schwarzer Mantel mit Pelzdublette und die spitzen, hellbraunen Lederschuhe geben ihm einen unvorteilhaften Hauch von Halbwelt. Einige der zahlreich erschienen Vertreter der Lokalpresse mustern ihn aus der Distanz mit Misstrauen, einige mit schlecht verhohlenem Abscheu.

Aber bevor der Prozess überhaupt beginnen kann, kommt es in Sachen Pressefreiheit und Programmauftrag zum Eklat zwischen dem Vorsitzenden Richter Andreas Rische und Redakteur Dr. Norbert Siegmund (mit seinem Team für die RBB Abendschau). Es ist nicht das erste Mal, dass seriösen Pressevertretern im Moabiter Kriminalgericht die Berichterstattung erschwert wird. Im Prozess um den sogenannten Koma-Wirt im Sommer 2009 scheiterten die Berichterstatter für den RBB am Zusammenspiel der Strafkammer und dem Verteidiger des Angeklagten. (Info..., und... /2 pdf-Dateien) Der Bundesgerichtshof schuf Abhilfe und gewährte auf Klage dem Informationsbedarf der Öffentlichkeit Vorrang.

Mit der Begründung, "Was der BGH sagt, ist mir egal!" hatte 2010 in einem anderen Fall auch die Vorsitzende Richterin der 40. Großen Strafkammer Gabriele Strobel eine Bildberichterstattung unterbunden. Heute sollten die Bildmedien wieder vor der Tür bleiben. Als der RBB sich daran nicht halten wollte, drohte Richter Rische in aller Schärfe mit Hausverbot und telefonierte mit seinem Dienstherren.

Dabei lohnte der Aufwand, wie sich wenig später herausstellte, kaum die Mühe. Das Verfahren hätte eigentlich nach wenigen Fragen an den Angeklagten und vor allem mit der Aussage des Rechtsmediziners Michael Tsokos sofort beendet sein können. Stattdessen redete sich der ohne Rechtsbeistand erschienene Angeklagte in seinem Rechtfertigungsbedarf um Kopf und Kragen.

"Darf ich jetzt noch einmal ausholen oder nicht?" fragt der Angeklagte den genervten Richter, den eigentlich nur eine Frage interessiert. Was geschah zwischen dem 8. August 2011 und dem Todestag der Elisabeth A. (89) zwölf Tage später. In dieser Zeit, so lautet die Anklage, soll die Seniorin von 48 auf 42 Kilogramm abgemagert und unter erbarmungswürdigen Umständen praktisch unterernährt zu Tode gekommen sein.

Frank S. 'holt', obwohl der Vorsitzende finster dreinblickt, sehr weit aus. Wie er mit 16 Jahren Vollwaise wurde. Dass sich die Großmutter um ihn gekümmert habe und dass er vor elf Jahren endgültig zu ihr gezogen sei. Der berufslose Arbeitslose nennt sich selbständig. Von Einkünften aus Pokerspielen im Internet ist die Rede, von Devisenhandel, von 20.000 Euro, die er in seiner Wohnung bunkerte. Auch von einem Auto, das er aus einem Handy-Vertrag finanziert haben will. "Anstatt das Handy zu nehmen, habe ich mir 2.000 Euro auszahlen lassen", fabuliert Frank S. gestenreich. Er erntet damit unterdrückte Lacher aus dem Publikum und die ungläubige Nachfrage des Vorsitzenden: "Ich kenne kein Handy, das 2.000 Euro kostet."

"Oma ist der positivste, freundlichste Mensch, den ich kenne", wird Frank S. nicht müde zu betonen. Vor sechs Jahren soll die damals 83-Jährige einen fatalen Unfall auf dem Friedhof erlitten haben. Der Grabstein ihres Mannes löste sich vom Sockel und fiel ihr auf den Fuß. Von der Knöchelverletzung soll sich die bis dahin rüstige Rentnerin nicht mehr erholt haben. Eine Operation im Krankenhaus Friedrichshain, eine Demenzattacke, ein zu operierender Kubitus, Pflegestufe II, ein kurzzeitiger Heimaufenthalt und die Bestellung eines Betreuers waren die Folge.

"Wir sind jeden Tag vier bis fünf Stunden gelaufen", berichtet der kinderlose Single dem Gericht. Bewegung hätte Elisabeth A. gutgetan. Für entstehende Kosten kam fast ausschließlich sie auf. Auch für den täglichen Mittagstisch in Lokalen und die Cafébegängnisse. "Wir waren jeden Tag essen. Dann war sie ein bisschen im Minus." Mit 2.500 Euro stand Elisabeth A. zuletzt wohl in der Kreide.

"Ich versuch's mal so: Ihre Großmutter hat noch zwölf Tage gelebt. Wie liefen die Tage denn ab?" fragt der Vorsitzende Richter gequält. "Na, schlecht", erwidert Frank S. Die Oma hätte zuletzt im Rollstuhl gesessen. Nach einer Woche verschlechterte sich ihr Zustand dramatisch. Dann lag sie nur noch im Bett. Irgendwie hätten sie es mit dem Windeln aber geschafft.

Der Vorsitzende Richter zeigt dem Angeklagten Fotos vom mutmaßlichen 'Tatort'. Dass in der Wohnung, die wie eine 'Messiewohnung' aussähe, gekocht worden sein könne, hält er für ausgeschlossen. An die Badewanne oder das Waschbecken sei unmöglich ein Herankommen gewesen. Frank S. ist sichtlich in Erklärungsnot. Die Oma habe doch nicht ins Heim gewollt. "Niemand behauptet, dass Sie verantwortlich für den Tod Ihrer Großmutter sind", beschwichtigt der Richter. Das Resümee des Vorsitzenden "Haben Sie mal versucht, sich Hilfe zu suchen. Ich glaube, die brauchen Sie", leitet die Aussage des letzten Zeugen des Tages ein.

Der Rechtsmediziner Michael Tsokos (45) soll sich zur Todesursache des mutmaßlichen Opfers äußern. Der berühmte Experte macht es kurz: Elisabeth A. ist weder verhungert, noch verdurstet. "Sie war in einem tadellosen Pflegezustand, muss man sagen", erklärt er. Todesursächlich war eine Kombination ihrer Grunderkrankungen, die nach einer Magen-Schleimhaut-Entzündung zu einer Anämie und schließlich zu einer Herz-Lungen-Schwäche führte.

Der Richter fragt noch einmal misstrauisch nach. Im Pflegeheim sei die alte Dame doch noch rüstig gewesen. Er gebe auch den enormen Gewichtsverlust in so kurzer Zeit zu bedenken. "Ja", antwortet Tsokos darauf knapp, "aber das ist ein typischer Verlauf." Darauf bricht der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme ab. Weitere Zeugen werden nicht mehr benötigt.

Staatsanwaltschaft und Gericht sind sich einig. Der Tatvorwurf hat sich nicht bestätigt. Frank S. handelte im Sinne seiner Großmutter, auch wenn er ihr zuletzt nicht das Ambiente hat bieten können, das eine Pflege wohl hätte komplettieren können. "Sie möchten Freispruch beantragen?" fragt der Richter die Staatsanwältin. Ach ja richtig. Das hatte sie vergessen. Der Richter dringt, nachdem er den Freispruch verkündet hat, in Frank S.: "Sie benötigen jemand, der Sie unterstützt. Hilfe bekommen Sie bei den Bezirksämtern, die können Ihnen überall weiterhelfen."





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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