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Gerichtsreportagen


Geburtstagsgeschenk mit Haken


von von Barbara Keller

12.02.2012, Amtsgericht Tiergarten

Anne-Katrin J. (22), geboren in Lübeck, wohnhaft Wedding, hat an einem Tag Mitte Mai 2011 Geburtstag. Nachmittags ist sie mit einer Freundin und einem jungen Mann aus Mölln (Schleswig-Holstein) in einem einschlägigen Kaufmarkt unterwegs, um zu Shoppen. Der Einkauf endet mit der Aufnahme der Personalien durch einen Ladendetektiv und einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten...

Anne-Katrin J. tritt am 12. Januar 2012 relativ gelassen vor den Richtertisch. Die schlanke, blonde Hotelfachfrau macht nicht den Eindruck, als habe sie etwas zu verbergen. Laut Anklage soll sie ein dreiviertel Jahr zuvor die Linse der Videokamera verstellt haben, als ihr Freund Mark T. (23) zwei teure Flaschen Parfüm für einen Gesamtpreis von 25,90 Euro in die Tasche steckte.

Doch Anne-Katrin J., die sofort einwilligt, sich zum Sachverhalt einzulassen, sagt: "Ich habe nicht mitbekommen, dass er irgend etwas macht." Sie hätte zudem Geld dabei gehabt und das Parfüm auch kaufen können. "Ich habe zu ihm gesagt, ob wir jetzt losgehen können." Das sei in dem Moment gewesen, in dem sie vorgeblich den Diebstahl mit ihrer Präsenz verdeckt habe.

"Tja", erklärt dazu die Vorsitzende Richterin lethargisch. "In welcher Beziehung stehen Sie denn zu Mark T.?" Anne-Katrin J.: "Ich kenne ihn seit ich 13 bin." Sie sei ebenfalls in Schleswig aufgewachsen. Am besagten Tattag sei man zu Dritt in dem Laden unterwegs gewesen und planlos herumgestreift.

Mark T. hielt sich in der Parfüm-Abteilung auf. Er machte Anne-Katrin J. auf ein Parfüm aufmerksam. Offenbar wollte der junge Mann seiner Jugendfreundin ein Geschenk machen. "Ich habe ihm gesagt, dass mir das Parfüm gefällt", berichtet sie.

Dann sei alles sehr schnell gegangen. Plötzlich habe der Security-Mitarbeiter vor ihnen gestanden. Mark T. sei sofort geflüchtet. "Ich bin da geblieben. Ich wusste ja nicht, was los war", erklärt die Angeklagte der Richterin, die nicht sehr überzeugt wirkt. Die Richterin erwidert: "Hier sieht es aber so aus, als wenn Sie sich davor stellen." "Ja, das ist ja da, als er mir die Flaschen zeigt."

Ohne die Aussage des Ladendetektivs kann das Gericht in dieser Sache nicht auskommen. Deshalb wird der einzige Zeuge dieser mutmaßlichen Straftat zu Rate gezogen. Zunächst selbstbewusst und festen Schrittes betritt Wolfram L. (48) den Saal. Doch dann kann sich der Security-Mann leider kaum noch an etwas erinnern. L. erklärt mit einem Blick auf Anne-Katrin J. trocken: "Sagt mir gar nichts die Frau."

Über die Videokamera war Wolfram L., so berichtet er, auf den Diebstahl aufmerksam geworden. Über die Regale hinweg konnte er sehen, wie die jungen Leute "sich locker im Laden bewegten". "Ich hatte den Eindruck, dass sie sich davor gestellt hat, damit er die Flaschen einstecken kann."

Von diesem Eindruck allein lässt sich jedoch kein Urteil zu Lasten der Angeklagten fällen. Die Richterin stellt, nachdem Wolfram L., den Saal verlassen hat, in allseitigem Einvernehmen das Verfahren ein. Die Angeklagte, Anne-Katrin J., bleibt auf diese Weise ohne das besagte Geburtstagsgeschenk aber auch ohne einen klaren Freispruch.





NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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