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Gerichtsreportagen


König Salomons zerschnittene Babys


von von Barbara Keller

25.9.2011, Amtsgericht Tiergarten
Im Juli 2010 bestellt Werner F.* bei Larisa Z., die auf Ebay einen Handy-Shop betreibt, ein gebrauchtes Samsung-Handy für 89,90 Euro. Werner F. zahlt fristgerecht per Paypal und ist froher Erwartung. Doch das Handy, dass ihn erreicht, hat einen Defekt. Leicht angesäuert reklamiert der Kunde das Gerät und bekommt daraufhin ersatzweise ein anderes Mobilfunkgerät zugeschickt. Als Werner F.* auch dieses Gerät als schadhaft bemängelt, gerät der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer in Schieflage. Aus der heraus erstattet Werner F.* im Sommer 2010 schließlich Strafanzeige...

Laut Aktenlage soll Larisa Z. für Werner F.* nach der zweiten Reklamation nicht mehr erreichbar gewesen sein. Antworten auf Emailanfragen blieben aus; Bitten um Rückruf liefen in Leere. Der mutmaßlich geneppte Kunde erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Betrug. Das Amtsgericht Tiergarten entschied nach Aktenlage und verdonnerte Larisa Z. via Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Doch Larisa Z. widersprach und musste sich am 13. September 2011 vor dem Amtsgericht wegen Betrug verantworten.

Die mittelgroße, dezent geschminkte, dralle Blondine gibt sich empört. Über ihren Rechtsanwalt lässt sie das Gericht wissen, dass sie seit drei Jahren auf Ebay einen Online-Versandhandel betreibt. Und das mit Erfolg. Innerhalb dieser Zeitspanne habe sie 10.000 mehr oder minder stark gebrauchte Mobilfunkgeräte verkauft. Allein 2010 seien es Zweieinhalbtausend Handy gewesen. Das heißt, täglich rund sieben Geräte.

Da das Geschäft florierte und Larisa Z. eigentlich als Krankenpflegerin arbeitet, übernahm zunehmend ihr Sohn Alexander die Ebay-Geschäfte. Der Jurastudent, der noch bei seiner Mutter wohnt, agierte zuletzt, so auch im vorliegenden Fall, in ihrer Vollmacht. Larisa Z. kontrollierte zur mutmaßlichen Tatzeit nur noch das Geschäftskonto.

Über die Dissonanzen mit Werner F.* will die Angeklagte spät informiert worden sein. Der Kunde hätte sein Geld zurückgefordert und relativ rasch einen beleidigenden Eintrag auf Ebay eingestellt. Mit "Achtung! Betrüger!" soll er die bislang unbescholtene Larisa Z. diffamiert haben. Dem Vorschlag der Angeklagten, 'Geld zurück gegen Löschung des kritischen Beitrags', verschloss sich Werner F.* Stattdessen stellte er Strafanzeige.

Nach einer kurzen Beratungspause schlägt der Vorsitzende Richter am Prozesstag der Angeklagten die Einstellung des Verfahrens gegen die einmalige Zahlung von 150 Euro vor. Sie sei dann nicht vorbestraft, sagt er, müsse jedoch die ihr entstandenen Kosten, darunter auch die für den Rechtsanwalt, selbst tragen.

Larisa Z. geht mit ihrem Rechtsanwalt auf dem Flur in Klausur. Aufgeregt debattieren sie das Für und Wider. Schließlich verkündet der Verteidiger für Larisa Z., er halte auch die Summer von 150 Euro für zu hoch. Er erklärt konsterniert: "Ihr Vorschlag erinnert mich an das Salomonische Urteil. Wir haben ein Baby und schneiden es in der Mitte durch."

"Ich schneide keine Babys durch," erwidert darauf der Vorsitzende Richter, "Ich erkläre es Ihnen noch einmal." Der Zeuge Werner F.* müsse extra aus München anreisen und auch der Sohn der Angeklagten geladen werden. Der Richter macht keinen Hehl daraus, dass er den Fall für eine 'übliche Ebaynicklichkeit' hält. Doch Larisa Z. (45), ermuntert durch ihren Rechtsanwalt, will es jetzt wissen. Sie hält sich für unschuldig und wünscht einen Freispruch. Ihr Anwalt insistiert: "Ich sehe nicht einmal eine geringe Schuld. Das Handy, das meine Mandantin schickte, war funktionstüchtig."

Auf Wunsch der Angeklagten geht das Verfahren nun in die volle Beweisaufnahme. Am 18. Oktober 2011, 13:00, wird es im Saal 456 fortgesetzt.

*Name von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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