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Gerichtsreportagen


Frau räumt Vergewaltigung ein


von von Barbara Keller

22. Juni 2011. Amtsgericht Tiergarten
Das ging noch einmal glimpflich aus. Jedenfalls für die Angeklagte. Nachdem Aycan T.* am letzten Prozesstag ausgesagt hatte, dass die von ihrer ehemaligen Liebsten behauptete Vergewaltigung und Freiheitsberaubung freie Erfindung seien, sollte am 22. Mai 2011 auch das mutmaßliche Opfer, Verena F. gehört werden. Dazu kam es nicht. Dafür zu einer überraschenden Wendung...
'berlinkriminell.de' berichtete...


Das Warten war quälend. Am gestrigen Tag, sollte auch Verena F. zu den Tatvorwürfen gehört werden. Nichts schien, zumindest für den Zuhörer, daran kompliziert. Doch dann saß man in einem Pulk von Auszubildenden, die sich, warum auch immer, dieses Verfahrensfragment zum Anhören auserchoren hatten.

Verena F. war bereits erschienen und wartete im Keller auf ihre Aussage. Aycan T. dagegen tigerte aufgeregt, selbstgefällig den Flur vor dem Verhandlungssaal auf- und ab. Dann setzte sie sich mit ihrer Betreuerin in einen angrenzenden, freien Wartebereich. Als sich ihr Rechtsanwalt zu ihr gesellte, war eine Zeitlang nur seine sonore Stimme zu hören.

"Überlegen Sie es sich noch einmal, ob Sie nicht doch etwas sagen wollen. Es muss etwas daran gewesen sein. Es macht doch sonst keinen Sinn," verließ er sie, um weiter mit Richterin und Staatsanwältin zu verhandeln. Trotzig wütend sprang Aycan T. auf. Ihre Betreuerin hob resigniert die Schultern: "Sie lügt nicht. Ich kenne sie genau", erklärte sie wohlwollend. Und dass Aycan T. sich ganz sicher nicht zur Sache einlassen würde.

Nach eineinhalb Stunden peinigenden Wartens startete der Prozess dann doch. "Wollen Sie sich nun einlassen", fragte die Richterin erneut. Überraschender Weise erklärte nun der Verteidiger, seine Mandantin wünsche, sich zur Sache einzulassen. Dann verkündete er für sie: "... erkläre ich, die mir von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Tatvorwürfe treffen im vollen Umfang zu."

Nachdem Aycan T. die Erklärung dann auch abgenickt hatte, folgte die Aussage einer psychiatrischen Sachverständigen und die Verlesung des Registerauszugs. Außer einer fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr hatte sich die Angeklagte bislang nichts zu schulden kommen lassen. Ihre intellektuellen Fähigkeiten hielt die Gutachterin hingegen für beschränkt. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie bedingt durch Alkoholgenuss und ein dadurch verursachtes vorübergehendes Störungsbild erheblich in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeengt war", räumte sie für die Angeklagte ein.

Vergewaltigung im minder schweren Fall also. So schlussfolgerte die Staatsanwältin und dann auch die Richterin. Die Kammer verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Die Taten, so hieß es in der Urteilsbegründung, rangierten in einem 'unteren Bereich'. "Wir haben hier schon schlimmere Sachen gehört", führte die Vorsitzende Richterin aus.

Sie bescheinigte Aycan T. eine positive Sozialprognose. "Sie haben eine gute Betreuerin. Wir haben den Eindruckt, das klappt." Dass Aycan T. jedoch, wie von der Nebenklage gefordert, mit weiteren Auflagen klar kommen würde, nämlich einer Geldstrafe zugunsten der Geschädigten, das glaubte die Kammer nicht. Deshalb hielt sie die Auflagen und die Bewährungslänge so knapp wie möglich. Zuletzt gab die Richterin der Langzeitpubertierenden mit auf den Weg: "Frau T. , passen Sie auf, dass im Zusammenhang mit Alkohol nichts mehr passiert, sonst landen Sie im Gefängnis."

*Namen von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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