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Gerichtsreportagen


Vorsicht, Pampa!


von von Barbara Keller

26. Mai 2011. Amtsgericht Neuruppin
Kennen Sie den Unterschied zwischen dem 'vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis' und dem 'Fahren ohne Führerschein'? Letzteres ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit zehn Euro Bußgeld bestraft. Ersteres ist eine Straftat und kann eine Haftstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Dem Neuruppiner Amtsgericht (Ostprignitz) ist der feine Unterschied offenbar zu komplex. Oder es lädt sich gern Gäste aus der Bundeshauptstadt zu einer kompletten Gerichtsverhandlung ein. Am 26. Mai 2011 machte die Berlinerin Carsta Z. auf diese Weise erste Erfahrungen mit dem Kadi...


Im Sommer 2010 bollert nachts eine illustre Reisegesellschaft aus der Döllner Heide kommend über die A 11 Richtung Berlin. Der in die Jahre gekommene, bemalte VW-Bus transportiert eine erschöpfte Berliner Theatercrew, die von einem Fotoshooting auf dem Weg nach Hause ist.

Im Bus sitzen mehrere nicht ganz abgeschminkte Schauspieler, Mitarbeiter mit Kreativfrisuren, auch Assistenten mit dunkler Hautfarbe. Die Hälfte des Gefährts ist mit Requisiten und Kostümen vollgestopft. Dass die Fensterscheiben des Busses beschlagen sind, ruft in dieser Nacht eine Polizeistreife mit ersten Verdachtsmomenten auf den Plan.

"Führerschein!", tönt es an der heruntergelassenen Fensterscheibe neben dem Fahrersitz, nachdem der Bus herausgewunken wurde. Carsta Z., die hinter dem Steuer sitzt, ist entnervt. Erst fällt der Fahrer wegen eines verknacksten Fußes aus. Jetzt auch noch das. Sie kann nur eine Kopie ihres Führerscheins vorzeigen. Ihre Papiere kamen bei einem Handtaschenraub kürzlich abhanden. Grund genug für die Fahnder, sie aufwendig auf Alkohol und Drogen zu testen. Der Befund ist jedoch negativ. Nur ungern lassen die Polizeibeamten die 'Verdachtspersonen' ziehen.

Kurz vor Weihnachten 2010 flattert Carsta Z. ein Behördenschreiben ins Haus. Darin wird sie des 'vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis' beschuldigt. In dem Verfahren, das offensichlich völlig ermittlungsfrei verläuft, habe sie nun Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Bestürzt antwortet Carsta Z. mit einer Email und schickt die Kopie ihres Führerscheins mit. Die Adresse entnimmt sie dem Briefkopf des amtlichen Schreibens, signiert ihre Sendung digital und fordert eine Sendebestätigung an.

In ihrer Email heißt es: "Sehr geehrter Herr KHK B., um Himmels Willen! ... Ich habe am 8. Mai 2010 lediglich die Papiere nicht bei mir geführt..." Zuletzt wünscht sie KHK B. und seinen Kollegen ein schönes Weihnachtsfest. Doch alle guten Wünsche helfen nicht. Anfang 2011 erhält sie einen Strafbefehlt über mehrere Hundert Euro. Als sie widerspricht, wird ihr am 26. Mai 2011, ein Jahr nach dem Vorfall, der Prozess gemacht.

Persönliches Erscheinen ist angeordnet. Carsta Z., deren Nerven wegen einer anstehenden Premiere blank liegen und die keine Minute Zeit entbehren kann, bittet ihren Rechtsanwalt wiederholt, in Neuruppin mit Vernunft durchzudringen. Vergeblich.

Am 26. Mai 2011 darf Carsta Z. deshalb zum ersten Mal in ihrem Leben als Beklagte einen Prozess durchleben. Die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift, Richterin Neumeyer bittet die Angeklagte, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Carsta Z. erklärt: "Ich bin seit 25 Jahren im Besitz eines Führerscheins." Die Kopien des abhanden gekommenen Papiers habe sie mehrfach, auch dem Gericht, gefaxt. Der Antrag auf einen neuen Führerschein wird seit fünf Wochen bearbeitet. Auch ein Beleg über diese Tatsache liegt vor und wurde gefaxt.

Die Staatsanwältin wühlt darauf schnell und konfus in der Akte. Dann eine kurze Pause und Stille. Tja. Richterin Neumeyer blickt der Klagevertreterin eindringlich in die Augen. Dann erklärt sie lakonisch: "Ich habe die Behörden kontaktiert, die Frau Z. den Führerschein ausstellten. Die Anklage ist hinfällig."

Zu einer befürchteten Einstellung des Verfahrens, bei dem die Angeklagte auf den Anwaltskosten sitzen geblieben wäre, kommt es nicht. Diese Schmach erlässt die Richterin der Staatsanwältin nicht. Die Klägerin muss den Freispruch selbst beantragen. Etwas spröde, aber immerhin, entschuldigt sich zuletzt die Richterin Neumeyer bei Carsta Z. Der Behörde sei ein Fehler unterlaufen, erklärt sie. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen, die der Angeklagten durch das Verfahren entstanden sind, trägt nun die Landeskasse.

Nicht alle deutschen Gerichte arbeiten, wie man sieht, so kostenorientiert wie beispielsweise die Berliner 19. Große Strafkammer, die im Verfahren gegen den Börsenberater Markus Frick immerhin 42 Millionen Euro für die Landeskasse einfuhr.

*Foto: Froh über den Freispruch - Carsta Z. mit ihrem Rechtsanwalt Karun Dutta.

NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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