sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

berlinkriminell.de
Gerichtsreportagen


Verfahren gegen Markus Frick:
Staatsanwalt fordert drei Jahre Haft


von von Barbara Keller

07.4.2011, 19. Gr. Strafkammer
Anders als vielleicht erwartet, kam es heute nicht zu einem Urteil im Verfahren gegen den wegen Marktmanipulation angeklagten Börsenberater Markus Frick. Nach den Plädoyers, in denen Staatsanwalt Tarvo Hovi eine Haftstrafe von drei Jahren forderte, die Verteidigung jedoch strafrechtlich keine Anhaltspunkte für eine Verurteilung sah, stellte das Gericht das Urteil für Donnerstag, den 14. April 2011, in Aussicht.
'berlinkriminell.de' berichtete...

Der Termin heute begann mit der Einstellung von sechs Anklagevorwürfen und wurde, nachdem die Beweisaufnahme geschlossen war, mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft sowie der Verteidigung fortgesetzt. Der Vertreter der Anklage, Tarvo Hovi, hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte durch seine Börsendienste Aktien bewarb, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen daran offenzulegen. Markus Frick habe durch seine wirkungsvollen Empfehlungen auf eine unzulässige Weise zu eigenem Vorteil manipuliert, indem er (zumeist wertlose) Aktien selbst aufkaufte, diese hypte, um sie später gewinnbringend abzustoßen.

43 solcher Fälle wirft die Staatsanwaltschaft Markus Frick vor, bei denen zwischen September 2005 und Juni 2007 ein Gesamtumsatz von rund 760 Millionen Euro erzielt wurde. Mit dem Werbefeldzug für die faktisch wertlosen Unternehmen RussOil, StarEnergy und StarGold Mines sollen dabei beispielsweise 20.000 Anleger aufs Glatteis geführt worden sein. Die Aktien waren dem Angeklagten im Gegenzug für seine Empfehlungen von dem später in New Yorck zu sechs Jahren Haft verurteilten kanadischen Millionär Myron Gushlak und seinem Kompagnon Igor Lipovetzky nach Gutdünken überlassen worden. Das FBI hatte die deutschen Ermittler darauf aufmerksam gemacht, dass Markus Frick schon eine geraume Zeit wertlose Aktien pushte.

Es verblieben jedoch "vernünftige Zweifel", so Staatsanwalt Hovi, ob der Angeklagte vorsätzlich sittenwidrig handelte und die wertlosen Papiere wider besseren Wissens anpries. Richtig, zwar konnte Markus Frick sich über das Infoportal der US-Börsenaufsicht SEC Info über die Wertlosigkeit der von ihm gehypten Aktien informieren. Auch in einschlägigen Foren, in denen der Börsen-Guru verkehrte, wurden diese Aktien negativ besprochen. Darüber hinaus hatte der Börsen-Journalist Sascha O., der die drei russischen Unternehmen übrigens auch für wertlos hielt, den angeklagten Markus Frick vor Geschäften mit Igor Lipovetzky gewarnt.

Das dürfte für einen Experten wie Markus Frick reichen, um eine Portion gesunde Skepsis zu entwickeln, möchte man meinen. Doch der Angeklagte erklärte in seiner Eingangseinlassung, allein aus dem Bauch heraus zu seinen Börsenempfehlungen gekommen zu sein. Auch wenn der Staatsanwalt dies gemeinsam mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin nicht für "vorstellbar hält", erklärte er, dem Angeklagten einen Vorsatz nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisen zu können.

Maßgeblich einen Zeugen führt der Kläger zu Gunsten des Angeklagten ins Feld, dessen Aussage im Selbstleseverfahren eingeführt wurde. (Wie übrigens mit einer Ausnahme auch die Aussagen der übrigen Zeugen, so dass die Beweisaufnahme zwar zügig aber weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit vonstatten ging.) So bezeugte B., ein Medienberater des Angeklagten, wie Markus Frick den Ganoven Gushlak und Lipovetzky wütend vorwarf, über den wahren Wert der Aktien hinters Licht geführt worden zu sein. "B. hatte nichts mit dem Angeklagten zu tun. Nicht vorher und nicht später", so Hovi. Deshalb sei seine Aussage glaubhaft. Der Staatsanwalt ergänzt: "Es kann sein, dass Markus Frick ein erfahrener Schauspieler ist. Es geht aber nicht darum, was wir glauben, sondern, was wir ihm nachweisen können."

Dennoch will der Anklagevertreter diesen bösen Fall des Scalpings fühlbar geahndet wissen. Der Staat könne sich derartig gravierende Eingriffe in den Aktienmarkt nicht gefallen lassen, die Funktionstüchtigkeit des Aktienhandels dürfe nicht beeinträchtigt werden. Deshalb müsse die Strafe 'abschreckend' sein, argumentierte er. Staatsanwalt Hovi beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren. Rund 46 Millionen Euro des sichergestellten Vermögens des Angeklagten sollen jetzt an die Berliner Justizkasse 'verfallen'.

Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause wies indessen auf die bislang geleistete Wiedergutmachung durch Markus Frick, seine Unbescholtenheit, den Kooperationswillen sowie die Einsicht seines Mandanten und die Gesetzeslücken hin, die der Gesetzgeber für geübte Börsianer anhaltend bereithält. Er regte an, die sichergestellten Millionen drei Jahre für Ansprüche mutmaßlich Geschädigter zu sperren und erst dann für die Staatskasse freizugeben. Verteidiger Dr. Krause blieb ohne Antrag in Hinblick auf das Strafmaß, erklärte aber: "Eine Strafbarkeit ist hier nicht gegeben." Markus Frick schloss sich in einem letzten Wort seinem Verteidiger an.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Anzeige
Kanzlei Luft
in eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...