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aus dem moabiter kriminalgericht


Vor der Grundschule masturbiert


von Barbara Keller

08. September 2005. Amtsgericht Tiergarten. Am Donnerstag, dem 1. Juli 2004, onaniert Günter F. (52) am Zaun der Guths-Muths-Grundschule in der Singerstraße, Berlin Friedrichshain. Die Kinder haben gerade Pause. Ein Mädchen aus der Gruppe der direkt vor Günter F. spielenden Kinder reißt erschrocken die Augen auf und rennt davon. Uwe B. (43), Geschäftsstellenleiter eines Sicherheitsunternehmens stellt den Belästiger. Aber der aus Bremen zugezogene Neu-Potsdamer erklärt: "Ich fühlte mich durch eine Frau, die Fenster putzte, beobachtet." Und dafür sei er nun mal anfällig.

"Wir müssen von den Kindern wegkommen!", drängt der Rechtsbeistand Günter F. vor der Gerichtsverhandlung in einem letzten vorbereitenden Gespräch auf die Verhandlung auf dem Flur vor dem Gerichtssaal. Günter F. hat seine Lektion gelernt. Wortreich und aufgesetzt witzig, tischt der cholerisch wirkende, kahlköpfige Mann dem Gericht seine Geschichte von einem kleinen exhibitionistischen Abenteuer mit einer Fenster putzenden Frau in der Singerstraße auf.

"Wir müssen von den Kindern wegkommen!"

"Ich befand mich in einem für mich unbekannten Bereich", beginnt die Erzählung von Günter F. Am Donnerstag, dem 1. Juli 2004, hat der heute Angeklagte mittags ein Probearbeiten bei seinem neuen Arbeitgeber, einem Callcenter, beendet. Dem Bremer, der seit kurzem in Potsdam wohnt, bleiben noch 50 Minuten Zeit für seinen nächsten Zug. "Ich ging zu Fuß zum Alexanderplatz. Der Telespargel war mein Wegweiser", erklärt Günter F. gestelzt. Sein Weg führt ihn durch das Wohngebiet der Singerstraße und an einer Grundschule vorbei.

Nun hätte man ihn aber im Callcenter mit Kaffee vollgepumpt. Günter F. uriniert deshalb ungeniert am Zaun zur Guths-Muths-Grundschule. Nein, die direkt vor ihm spielenden Kinder, die gerade Pause haben, nimmt er nicht wahr. Dafür aber angeblich eine ominöse, in 'aufreizender Weise' Fenster putzende Dame im Neubau gegenüber. "Ich bin nun mal für Beobachtungen anfällig, die Erektion stand sofort", schwadroniert Günter F. charmant lächelnd.

'Petern' nach dem Kaffeetrinken

Während Günter F. also am Zaun der Grundschule vor den Kindern 'peterte', wie er sein Onanieren nennt, beobachtet ihn Uwe B. (43). Uwe B. ist Geschäftsstellenleiter eines Sicherheitsunternehmens, selbst Vater zweier schon erwachsener Kinder. Er sieht den heute Angeklagten vor den spielenden Kindern masturbieren: "Da stand auch ein Mädchen am Zaun. Das riss entsetzt die Augen auf und lief weg."

Uwe B. ruft sofort die Polizei und fordert Günter F. auf, das Onanieren einzustellen. Günter F. kommentiert larmoyant: "Dabei verging mir mein schönster Trieb natürlich." Als ihm Uwe B. vorwirft: "Sie können sich doch hier vor den Kindern keinen runterholen!", kontert er: "Das sehe ich aber anders." Um eine Anzeige und ein Verfahren am Amtsgericht kommt er dennoch nicht herum.

'Solvente' Psychologen

Die Behauptungen von Günter F. vor Gericht, er bemühe sich seit längerem um eine Therapie, klingen lasch und unglaubwürdig. Der heute zweiundfünfzigjährige, aus Wilhelmshaven gebürtige Kaufmann ist bereits einschlägig vorbestraft und sagt von sich selbst: "Ich bin kein unbeschriebenes Blatt." Die Schlussfolgerung liegt nah, Günter F. habe gerade deswegen seinen Schwerpunkt in die anonyme Berliner Metropole verlegt.

Als Günter F. nach längerem Dozieren darüber, wie schwierig es sei, einen behandelnden Arzt zu finden, trotzdem erklärt: "Ich habe bereits 'solvente' Adressen", hakt der Staatsanwalt genervt nach: "Warum muss der Psychologe 'solvent' sein?"

Vom Einsperren nicht gesund geworden

Trotz all dieser unerfreulichen Prämissen sind sich Staatsanwaltschaft und Gericht einig: "Vom Einsperren ist noch keiner gesund geworden." Auch Günter F. nickt zustimmend. Und nicht zuletzt weil die Eltern des belästigten Mädchens von einer Anzeige absahen, kommt Günter F. mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten davon. Bestraft nach § 176, Abs. 4 des Strafgesetzbuches, in dem es heißt: "Mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Der Eingangs-
bereich des Verhandlungs-
saals B 131. Das für die Veröffentli-
chung vorgesehene Foto des Angeklagten Günter F. (42) , links im Bild, musste auf Wunsch des Angeklagten vernichtet werden.

Uwe B.
Stundenlanges Warten, enervierende, die Glaubwürdigkeit untergrabende Fragen der Verteidigung. - Uwe B. alarmierte die Polizei, als er Günter F. vor Kindern einer Friedrichshainer Grundschule masturbieren sah. Er erklärt trotz der Unannehmlich-
keiten: "Da muss man einfach reagieren."

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