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aus dem moabiter kriminalgericht


Tatort Kinderzimmer


von Barbara Keller

27. Mai 2005. Kriminalgericht Berlin. 9. Gr. Strafkammer.
Fünf Jahre lang soll Michael N. seine leibliche Tochter Sabrina* sexuell missbraucht haben. Zehn Jahre später berichtet auch seine vierjährige Nichte der entsetzten Mutter: "Er hat mir mit dem Finger in die Muschi gepiekt." Als Sabrina* davon erfährt, denkt sie: "Jetzt reicht's!" Sie erstattet Anzeige gegen ihren Vater. - Michael N. droht, nach §176a des Strafgesetzbuches, jetzt eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.


Michael N. (42) ist um Form und Stil bemüht. Den Aktenkoffer an der einen, die Geldbörse in der anderen Hand lächelt und posiert der ehemalige ALDI-Verkäufer jovial vor der Kamera des BILD-Fotografen. Seinen Rechtsbeistand begrüßt der Angeklagte wie einen Kollegen. Ansonsten macht Michael N. einen eher schüchternen Eindruck und vermittelt in Blick und Gestik: "Hier bin ich falsch. Darf ich jetzt gehen?"

"Das ist nicht zutreffend"

Michael N. ist angeklagt, seine leibliche Tochter Sabrina* (damals sieben Jahre alt, jetzt 24) zwischen 1988 und 1993 mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, seine ihm anvertraute Nichte 2003 sexuell missbraucht und geschlagen zu haben. Auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft befragt, antwortet Michael N.: "Das ist nicht zutreffend."

Im September 2003 lebt Michael N. mit seiner Schwägerin Michaela N. (28) und deren zwei Töchtern, vier und zwei Jahre alt, in einer Beziehung kurz vor dem Aus. Die Liebe ist erkaltet, bevor man das letzte Möbelstück in der gemeinsamen neuen Wohnung, Ludwigsfelder Straße - Berlin Hellersdorf, platziert hat.

"Das hat er jahrelang auch mit mir gemacht"

Am 20. November 2003 kommen Michaela N. und deren Freundin Susanne R. (23) in die Wohnung der Ludwigsfelder Straße, in der Michael N. zwischenzeitlich mit den beiden Mädchen allein geblieben war. Schon an der Wohnungstür hören sie lautes, verzweifeltes Kinderweinen. Als sie in das Kinderzimmer eilen, sehen sie Michael N. auf das vierjährige Kind einschlagen. Sofort gehen die Frauen dazwischen. Den rot geprügelten Po und den daraufhin entstehenden blauen Fleck können sie jedoch nicht mehr verhindern.

Ungläubig hören Mutter und Freundin das Mädchen erzählen: "Er hat mir mit dem Finger in die Muschi gepiekt." – Als Sabrina*, jetzt selbst Mutter eines fünfjährigen Kindes, von diesem Zwischenfall mit ihrer Cousine erfährt, erstattet sie Anzeige. Sabrina*: "Das hat er jahrelang auch mit mir gemacht." Und: "Einmal musste ich den Vater mit der Hand befriedigen."

Bewährungstrafe offeriert

Zehn Jahre später, am 27. Mai 2005, wird Michael N. auch wegen dieser Vorwürfe zur Verantwortung gezogen. Doch der Angeklagte wohnt fast teilnahmslos der Verhandlung bei. Als ginge ihn das alles gar nichts an. Gleich zu Beginn des Prozesses macht der vorsitzende Richter, Helmut Schweckendieck, Michael N. darauf aufmerksam, dass im Falle eines Geständnisses (und natürlich einer Verurteilung!) auch eine Bewährungsstrafe in Frage käme. – Sein Rechtsanwalt nickt Michael N. aufmunternd zu. Doch der bleibt bei seinem 'Nein' und verstrickt sich in einem ambitionslosen Lügengeflecht.

Aufschlussreich sind am ersten Tag der Hauptverhandlung neben den Aussagen der Mutter der Geschädigten und deren Freundin vor allem die Schilderungen der Sozialarbeiterin Irene Gebert (48), damals Einzelfallhelferin der Familie N.

Ein offenes Geheimnis

Irene G. wurde im Mai 1990 vom Jugendamt eingeschaltet, nachdem Sabrina* in der Schule extrem verhaltensauffällig geworden und eines Tages ausgerastet war. Sabrina* nässte und kotete damals regelmäßig ein. Irene Gebert: "Ihr Missbrauch war ein offenes Geheimnis zwischen uns. Doch ich konnte nichts unternehmen, weil Sabrina* nicht darüber sprach."

Zehn Jahre hat Irene Gebert, die zwischenzeitlich in Hessen lebt, keinen Kontakt zu Sabrina*. Dann begegnet sie der jungen Frau Anfang 2004 in Berlin zufällig auf der Straße. Endlich spricht es Sabrina* aus: "Ich überlege, ob ich ihn anzeige."

*Name von der Redaktion geändert


Urteil: (30. Mai 2005)
Schuldspruch für Michael N. Das Strafmaß: eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft, keine Bewährung. Das Gericht ist von dem Wahrheitsgehalt der Schilderung der Geschädigten überzeugt. Der vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck: "Herr N., Sie haben die Angelegenheit gründlich verdrängt." Verurteilt werden die vier Fälle schweren sexuellen Missbrauchs an der leiblichen Tochter und die Körperverletzung der Vierjährigen Nichte des Angeklagten. Eine positive Prognose mag das Gericht nicht zu stellen.

Noch einmal hält Richter Schweckendieck dem Angeklagten, noch immer ganz fleischgewordene Verwunderung, vor: "Das Gericht und auch Ihr Anwalt hat Ihnen klar gemacht, dass bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe drin gewesen wäre."



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Michael N. soll seine leibliche Tochter Sabrina* jahrelang missbraucht haben. Michael N.: "Das kommt von den miesen Tipps der lesbischen Nachbarinnen!"


Die ehemalige Einzelfallhelferin Irene Gebert (li.) mit Sabrina* (Mitte) und deren Mutter. Irine Gebert: "Ihr Missbrauch war ein offenes Geheimis zwischen uns."


Der vorsitzende Richter Helmut Schweckendieck im Gespräch mit der völlig aufgelösten Geschädigten.


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