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aus dem moabiter kriminalgericht
"Das haben sie ihr eingeredet!"
von Barbara
Keller
28. April 2005. Kriminalgericht
Moabit. 39. Große Strafkammer.
"Gott allein weiß, dass ich N. nicht vergewaltigt
habe!", weint Best A.-O. (20) vor Gericht. Im Sommer
2004 soll der seit 2001 in Deutschland Asyl Suchende
Nigerianer eine damals Siebzehnjährige in den
Keller seines Wohnhauses in der Spichernstraße
gelockt und dort vergewaltigt haben. Das nigerianische
Mädchen war innerhalb einer Friedenscamp-Aktion
kurzzeitig in Berlin.
Best A.-O., den seine Freunde "Prince"
nennen, entwirft dem Gericht wort- und gestenreich eine
ungewöhnliche Lovestory. So habe er N. H. bereits als
Kind kennen gelernt. Über den Bekannten eines
Bekannten. Fünf Jahre habe man sich nicht gesehen und
aber immer telefonisch Kontakt gehalten. (Innerhalb dieses
Zeitraumes war die Geschädigte zwölf bis 17
Jahre alt.)
Als N. H. im August 2004 nach Berlin kam, hätte die
da noch jungfräuliche junge Frau alles daran gesetzt,
mit ihm zu schlafen und behauptet, bereits regen
Geschlechtsverkehr zu pflegen. Er habe ihr auch seine
Liebe erklärt. Aber schließlich liebe er auch
seine Freundin und seinen Sohn: "Er ist mein Leben!"
Am 15. August 2004 soll ihn die junge
Friedenscampaktivistin, einen Tag vor ihrer Abreise, zum
Sexualverkehr in dem Keller seines Hauses genötigt
haben. Er legte in einer finsteren Ecke des Kellers eine
Matratze aus und holte aus seiner Wohnung, in der seine
Freundin und sein Sohn bereits schliefen, zwei Laken. Dann
sei es zu einvernehmlichem Sex gekommen. – Dass er
am nächsten Tag von der Polizei unter dem Vorwurf der
Vergewaltigung verhaftet wurde, erfüllt ihn mit
Staunen: "Das müssen sie ihr eingeredet haben!"
Best A.-O. ist ein schmaler, jungenhaft wirkender
Farbiger. Er trägt einen grauen Pullover und eine
blaue Latzhose. Sein antrainiertes beträchtliches
Kreuz fällt nicht gleich ins Auge. Während der
seine Unschuld beteuernde Mann jammernd spricht, dringt
das helle Lachen und fröhliche Kreischen seines
Sohnes, der mit der Freundin im Flur wartet, in den
Gerichtssaal.
Die Rechtsanwältin von Best A.-O. macht einen
resignierten, fast verzweifelten Eindruck. In einer
Verhandlungspause hält sie ihm von der Tür aus
seinen Sohn entgegen und bittet: "Look at your son! Take
responsibility." – Aber Best A.-O., hält an
seiner Unschuld bis zuletzt fest. Dabei ist der von einer
Karriere als Fußballer Träumende bereits
einschlägig vorbestraft.
Best A.-O., der in Nigeria, dem Land des Erdöls, der
Korruption und der Religionskonflikte, miterleben musste,
wie sein Vater (Farmer) mit einem Hammer erschlagen, sein
Bruder angeschossen wurde, wie seine Schwester für
immer verschwand, dem selbst mit der Machete übel
zugesetzt und mit dem Hammer sämtliche Zähne
eingeschlagen wurden, hat in Deutschland bisher zu keinem
friedlichen Lebenswandel gefunden.
Trotz erfolgreich absolviertem Sprachkurs, Hilfe beim
Zentrum für Folteropfer, des Jugendamtes und seiner
schließlich guten deutschen Sprachkenntnisse: Best
A.-O. blieb schwierig. Leicht reizbar, schnellen
Gefühlsschwankungen unterworfen. Im März 2003
verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr
Jugendhaft auf Bewährung wegen Vergewaltigung. 2002
schmiss er seine Ausbildung als Gas-Wasser-Installateur,
begann mit dem Marihuanakonsum und brillierte als
Drogenhändler im Volkspark am Weinbergsweg, Berlin
Mitte. Daraufhin angeklagt und für eineinhalb Jahre
auf Bewährung verurteilt, brach Best A.-O. die
Bewährungsauflagen, war wieder im Weinbergsweg aktiv
und sitzt seitdem in Haft.
Es steht nicht gut für Best A.-O. Auch im März
2003 hatte er seine Unschuld beteuert, das
Vergewaltigungsopfer geohrfeigt, als "Lügnerin",
"Schlampe" beschimpft und erklärte: "Das haben sie
ihr eingeredet!". – Am nächsten Prozesstag wird
N. H. aus Nigeria erwartet, der man in der Botschaft von
Windhuk die Ladung des Berliner Landgerichtes
persönlich ausgehändigt hat.
Urteil (15.06.05):
Schuldig. Strafmaß: 4 Jahre, 6 Monate
Jugendstrafe (unter Einbeziehung einer weiteren
Straftat, die mit einem Jahr und zehn Monaten Haft
bewertet wurde).
NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3
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Best A.-O., den seine Freunde "Prince"
nennen, beteuert: "Nur Gott allein weiß, ich habe N.
nicht vergewaltigt."
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