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Gerichtsreportagen


Lügen haben kurze Beine


von Barbara Keller

Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt wird laut Anklage gegen eine Patientin handgreiflich und sträubt sich mit Händen und Füßen gegen eine Verhandlung, die sich seines Erachtens im 'rechtsfreien Raum bewegt'. Vorerst mit Erfolg...

Es ist Freitag, ungefähr elf Uhr vormittags und nicht mehr viel los auf den Fluren des Amtsgerichts. Ein uniformierter Bediensteter der Behörde schiebt einen Metallwagen, auf dem sich rote, abgegriffene Akten türmen, in gemäßigtem Tempo rumpelnd am Wartebereich des Saals 671 vorbei. Die Luft ist stickig, aber nicht mehr verraucht, seit sich Mitte dieses Jahres endlich auch am Landgericht das Rauchverbot durchsetzte.

In den am Boden fixierten, roten Plastikschalenstühlen des Wartebereichs haben zwei Personen afrikanischer Herkunft Platz genommen. Ein großer, stämmiger Mann in Jeans und blauem T-Shirt sowie eine mittelgroße, gepflegte Frau in Rock, rotem Wollpulover und schön zu Form gebrachten, glänzend schwarzen Haaren. Beide Ende Dreißig. Sie grüßen sich respektvoll höflich, scheinen sich jedoch nicht näher bekannt zu sein.

Die dritte Person, die zögernden Schritts um die Ecke biegt, ist Jacob L.* (53), die Hauptperson des Tages. Oder besser: dieses Termins. Unsicher, doch forsch geht er auf die junge Frau zu und wischt ihr ein Küsschen auf die Wange. Verwundert, überrumpelt schaut sie auf. Jacob L. setzt sich. Dann schlägt der adrett in einen Nadelstreifenanzug gekleidete Mittfünfziger resolut eine Zeitschrift auf.

Sicher jedoch nicht, um sie zu lesen, denn Jacob L. ist viel zu aufgeregt. Er wippt mit dem rechten Fuß einen schnellen Takt, atmet zittrig flach und starrt wie gebannt auf immer dieselbe Zeile. Der Journal, den er liest, heißt "Der freie Arzt", der Beitrag darin: "Lügen haben kurze Beine."

Die Geste ist Programm. Laut Anklage soll Jacob L., der als Hals-Nasen-Ohren-Arzt praktiziert, während einer Behandlung die bereits erwähnte gebürtige Afrikanerin grob angefasst haben. Es kam zu einer Anzeige, Ermittlungen und schließlich einem Strafbefehl, dem der Arzt widersprach. Näheres soll die Verhandlung bringen.

Während das mutmaßliche Opfer auf der Nebenklagebank würdevoll schweigt, lässt Jacob L. gleich zu Beginn der Verhandlung einen Redeschwall vom Stapel. Jedenfalls nachdem die vorsitzende Richterin sich außerstande sieht, seine vorbereitete Nachricht zu verlesen. Die schriftliche Erklärung, die er gestern noch rasch an das Amtgericht faxte, ist leider in einem unleserlichen Zustand aus dem Gerät gekommen.

Nun versucht Jacob L. zu improvisieren. Aufgeregt gestikuliert er, seine hochtrabenden Formulierungen unterstreichend und wedelt mit der freien Hand das unlesbare Fax herum. Der Strafbefehl sei nicht rechtsgültig, schimpft er. Die Amtsanwaltschaft hätte nach bloßer Aktenlage entschieden und er habe sich zur Sache nicht einlassen dürfen. Er fordere die Einstellung des Verfahrens, das sich im rechtsfreien Raum bewege. Zuletzt stellt Jacob L. einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, da das Gericht nur zwei Zeugen geladen habe.

Doch die Amtsrichterin erwidert kühl: "Der Strafbefehl wurde als übliches Formschreiben an Sie herausgegeben. Auch der Adhäsionsantrag musste an Sie zugestellt werden." Dann mischt sich helfend der Staatsanwalt ein: "Am 19.9.2010 wurde das Verfahren eingeleitet, kam am 29.9.2010 zur Amtsanwaltschaft und ging am 4.10.2010 in einem Entwurf an das Gericht. Sie sind auch zu diesem Vorwurf von der Polizei vernommen worden."

Doch Jacob L. ist nicht zu beruhigen. Schon vergangenes Jahr hätte man ihn zu Unrecht behelligt. Wegen Verstoßes gegen die Unterhaltspflicht. "Das kenne ich schon!", wettert er. Nein, Jacob L. ist nicht von seinem Befangenheitsantrag gegen das Gericht abzubringen. "Na gut", erklärt die Richterin resigniert: "Ein erweitertes Schöffengericht wird dann über Ihren Antrag entscheiden. Das Verfahren ist ausgesetzt, die Sitzung geschlossen." Einen neuen Termin soll es nach den Herbstferien, Ende Oktober oder Anfang November geben.

Entschlossen schreitet Jacob L. aus dem Raum. Noch gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

*Namen von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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