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Gerichtsreportagen


Verfahren um Sodenkamp-Mord kurz vor ultimo


von Barbara Keller

5.2.2010, Berliner Landgericht, 40. gr. SK
Am Dienstag, dem 9.2.2010, soll der letzte Beweisantrag im Verfahren gegen die mutmaßlichen Auftragsmörder des Immobilienmanagers Friedhelm Sodenkamp beschieden werden. ('berlinkriminell.de' berichtete) Jetzt geht es nur noch darum, ob der wahrscheinliche Mörder Sodenkamps, Adam M., in diesem Verfahren noch gehört wird. Adam M. sitzt seit zehn Monaten in Indien in Auslieferungshaft. Seine Auslieferung wurde wiederholt verschoben und ist jetzt auf den 14.2.2010 terminiert. Am Dienstag soll mit den Plädoyers begonnen werden.

Seit einem halben Jahr zieht sich der Prozess um den Mord des Immobilienmanagers Sodenkamp in die Länge. Wiederholt hatte Richterin Gabriele Strobel die Verteidigung gebeten, letzte Anträge vorab bekannt zu geben und sich für die Plädoyers zu rüsten. Bereits am 4. November 2009 erklärte sie, die Kammer sei mit ihrem Beweisprogramm 'durch'.

Doch seitdem hagelt es Anträge von Seiten der Verteidigung. Als dann am 5. Februar 2010 die Plädoyers beginnen sollten, ließ sich Rechtsanwalt Hubert Dreyling (für den Angeklagten Benjamin Lu.) mit einer gesundheitlichen Unpässlichkeit entschuldigen. Dreyling wurde von Rechtsanwalt Daniel Holzinger vertreten.

Noch einmal unterstrich die Verteidigung ihre Positionen durch diverse Anträge. Von Seiten des Bauunternehmers Benjamin Lu. hieß es sinngemäß: Ja, ich wollte Friedhelm Sodenkamp, der mir Anfang 2008 geschäftlich im Weg stand, einmal ordentlich durchprügeln lassen und hatte diesbezügliche Pläne mit meinem Bauleiter besprochen. Der Plan blieb jedoch im Versuch stecken. Von etwaigen weiteren Bemühungen des Mitangeklagten, einen 'Wegputzer' zu finden, hatte ich keine Kenntnis. Ich war mit ihm seit Mitte des Jahres 2008 wegen dessen beruflicher Unzuverlässigkeit zerstritten. Auch hatte ich zum Zeitpunkt der Tat kein Motiv mehr. Anders lautende Erklärungen, die ich bei der Polizei zu Protokoll gab, sind meiner angeschlagenen physischen Verfassung anlässlich meiner Vernehmung geschuldet und dem Umstand, dass der vernehmende Beamte meine Aussagen missverständlich und nur 'sinngemäß' zusammenfasste.

Der mitangeklagte Bauleiters Thorsten Le. dagegen ließ im übertragenen Sinn erklären: Ja, wir wollten Sodenkamp krankenhausreif schlagen lassen und damit für ein halbes Jahr aus dem Verkehr ziehen. Ich habe aber mit dem Mord an Friedhelm Sodenkamp nichts zu tun. Es gibt einen 'dritten Mann', mit dem sich der in Indien flüchtige Mörder über einen Mittelsmann telefonisch in Verbindung zu setzen hoffte, um weitere finanzielle Forderungen gegen ihn zu stellen. Diese 'Zielperson' kann ich nicht gewesen sein, weil ich zu diesem Zeitpunkt, wie auch der mutmaßliche Mörder wusste, bereits in Haft saß.

Die Verteidiger brachten weitere entsprechende Anträge ein. Benjamin Lu. wünschte, Zeugen ein weiteres Mal zu hören, die sein Zerwürfnis mit dem Mitangeklagten Vito Le. bestätigten. Vito Le. dagegen hoffte, die Version vom ominösen 'Dritten Mann' zu bekräftigen. Der mutmaßliche Mörder Adam M. hatte Ende Februar 2010 aus dem indischen Goa unter Zeugen mit einem Unbekannten telefoniert, auf den er einwetterte: "Die haben mich angelogen. Es ging um viel mehr." Adam M. wollte angeblich nun einen Nachschlag für den Mord von 150.000,- Euro und schärfte seinem Mittelsmann ein: "Mach denen das klar. Oder die Sache geht runter."

Wer die ominösen Komplizen seien, wüsste man nicht, erklärte der Potsdamer Rechtsanwalt Dieter Rüscher. Er beantragte zum wiederholten Mal, den mutmaßlichen Mörder des Friedhelm Sodenkamp zu laden. Darüber hinaus forderte er noch einmal, die Habe des in Goa in Abschiebehaft sitzenden Mannes zu sichten, darunter ein Laptop und ein Handy.

Das Gericht beschied die Anträge weitgehend abschlägig. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Bernhard Gierse hielt sie fast durchweg 'zur Erforschung der Wahrheit nicht für erforderlich'. Den Aussagewert des in Indien inhaftierten Adam M., der den Tatvorwurf übrigens leugnet, hält die Staatsanwaltschaft darüber hinaus für fraglich. Adam M. könnte die Aussage auch verweigern, um sich nicht selbst mit prekären Einlassungen zu belasten (§52 StPO).

Beitrag zum letzten Prozesstag und Urteil vom 12.2.2010



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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