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Gerichtsreportagen


Beschlossene Sachen - Berliner Bankenverfahren


von Barbara Keller

35. gr. Strafkammer , 6.10.2009
In dem am 22. Juni 2009 begonnen, letzten Prozess aus dem Komplex des so genannten "Berliner Bankenskandals" haben sich zuletzt zwei Prokuristen, zwei der zwölf mitangeklagten Ex-Bankmanager der IBG, einer Tochter der landeseigenen Berliner Bankgesellschaft (BGB), eingelassen. Neben Wirtschaftsingenieur und Kaufmann Mathias T. (42) auch Rechtsanwalt Markus B. (49). Beiden wird vorgeworfen, sich an der Auflage zweier umstrittener Immobilienfonds der IBG beteiligt zu haben. Die zwischen 1997 und 1998 aufgelegten Immobilienfonds sollen, fahrlässig ausgestattet mit weitreichenden Mietgarantien, laut Anklage zu einem Mindestschaden für die IGB von 116.635.636,0 DM geführt haben. Wie Ex-Geschäftsführer Dr. Manfred Schoeps und der damalige Quasi-Aufsichtsrat Dr. Wolfgang Rupf bestreiten auch die Prokuristen jede Schuld.
berlinkriminell.de berichtete...

Bevor die 35. große Strafkammer jetzt das die Öffentlichkeit weitgehend ausschließende 'Selbstleseverfahren verkünden wird, waren zwei der drei mitangeklagten Prokuristen der IBG zu hören. Markus B., der im September 1999 den Generalmiet- und Mietgarantievertrag für die IBG unterschrieben haben soll und die hohen Qualitätsstandards der IBG bei der Immobilienakquise lobt, sah keine Veranlassung, an der Entscheidung für 'IBV Deutschland 1' zu zweifeln. Nicht zuletzt erkannte er für sich aber auch keinen Handlungsspielraum. Markus B. erklärt: "Für mich war der Vollzug eine klare Sache, nachdem der Fonds den ganzen Konzern durchlaufen hatte."

Klare Sache

Der vornehmlich mit Personalfragen und höchstens zu 20 Prozent mit IBG-Aufgaben befasste Bankmanager nahm nach eigenen Angaben zwar regelmäßig an Geschäftsleitertreffen zu Fragen seines Ressorts teil, betont jedoch: "Ich arbeitete zu. Ich war kein Organ der Gesellschaft."

Offensiver äußerte sich Mathias T., der als Prokurist und Mitglied der Geschäftsleitung der IBG sowie Geschäftsführer der IBV, vor allem als Vertriebsprofi brillierte und im vorliegenden Verfahren durch Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst vertreten wird.

Die Verantwortung für die Berliner Bankenkrise 2001 wies Mathias T. dabei von sich. Den Zusammenbruch der Bankgesellschaft führt er, wie bereits der mitangeklagte IBG-Chef Dr. Manfred Schoeps, auf den 'Greico-Deal' der BGB zurück, für den er Schoeps-Nachfolger Schaperjahn sowie den Berliner Bankenvorstand verantwortlich erklärt.

Schulden, Pflichten, Rentabilitäten

In seiner 37 Seiten fassenden Einlassung bestätigt Mathias T. die Vorträge seiner Dienstherren: "Die Risiken des Geschäftsmodells, insbesondere durch die Übernahme der Mietgarantien, waren pflichtgetreu kalkuliert." Mit seinen Chefs erklärt er auch: "Die Fondsgeschäfte des Berliner Bankenkonzerns waren rentabel."

Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Aufwandsüberhänge, so Mathias T. habe es nie gegeben. Mietgarantien, 'zumindest 5 bis 10jährige', seien Mitte der 90er Jahre üblich gewesen. Mathias T. wirft der Staatsanwaltschaft vor, Milchmädchenrechnungen zur Schadensberechnung mit aus Excel-Tabellen dubioser Herkunft stammenden Zahlen aufzustellen. Denn tatsächlich sei, so Mathias T. kein Schaden entstanden.

Politisches Kalkül

Auch Mathias T. betont, wie vordem IBG-Geschäftsführer Dr. Schoeps, den Einfluss der Politik Mitte der 90er Jahre auf die Berliner Bankgesellschaft als auch den Druck, den diese über den Mutterkonzern auf die IBG ausübte und verweist auf die problematischen Berliner Förderprojekte Rummelsburger Bucht, das Grashüpfer Viertel Stahnsdorf, die Wasserstadt Spandau, das Landsberger Tor und die Plattenbauten in Hellersdorf. Auch dieser Aspekt, so der Prokurist, sei in der Anklageschrift unberücksichtigt.

Mathias T., der Mitte Juni 1999 gemeinsam mit zwei weiteren Prokuristen und Geschäftsführer Dr. Schoeps den zwischen der Fondsgesellschaft und der IBG geschlossenene Generalmiet- und Mietgarantievertrag mitabgenickt haben soll, hält darüber hinaus die Seitens der Staatsanwaltschaft gegen ihn behaupteten Einflussmöglichkeiten auf die kritischen Fonds für überschätzt.

...mit Schaden

Er sei 'nur' Vertriebsleiter und in der Geschäftsleitung der IBG nicht für die Vermögensbetreuung zuständig gewesen. Bis auf eine Ausnahme habe Mathias T. nur einmal an einer Aufsichtsratssitzung der IBG teilgenommen, deren Fondsgeschäfte ansonsten im Berliner Bankenkonzern durch Geschäftsführer Dr. Schoeps vertreten worden seien.



Mathias T. beklagte in seiner Einlassung, neben ihm entstandenen persönlichen und wirtschaftlichen Schäden, die Zerstörung seiner beruflichen Karriere, die mit der 'beispiellosen Vorverurteilung' in den Medien einhergegangen sei.

"Das ist politisch, da kann ich Ihnen nicht helfen".

Zur Misere des 'Bankenskandals' die Hamburger Rechtsanwältin Barbara Lammert-Bäsel am 22.10.2007. Sie vertrat im Bankenverfahren 2005/07 einen der angeklagten Bankmanager.
zur audio-datei, klick hier (mp3, 1,6 MB)


weitere Beiträge zum aktuellen Verfahren unter...



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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