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aus dem moabiter kriminalgericht


Wegen Mordes angeklagter Kampfkunstmeister begeht Suizid in U-Haft


von C. Rockenschuh

23.11.2009, Moabiter Kriminalgericht, 22a. große Strafkammer
Große Verwirrung heute Morgen vor dem Sitzungssaal der Strafkammer 22a. Am braunen Brett verdeckt ein amtlicher 'Hinweis' zur Hälfte das Formblatt zur Strafsache Ronald R. Darauf steht: "Die Sitzung... ist bereits beendet." Tatsache ist, dass sie an diesem Tag gar nicht begonnen hat. Denn seit spätestens heute Morgen gibt es keinen Angeklagten mehr, gegen den verhandelt werden könnte. Ronald R. wurde heute Morgen tot in seiner Zelle in der Untersuchungshaft aufgefunden.


Die Prozessbeteiligten, darunter Angehörige des Opfers, als auch Angehörige des Angeklagten, wirken ratlos. Fassungslosigkeit, Betroffenheit, Trauer machen sich breit. Hier liegen sich die 16jährige Tochter des Angeklagten und ihr Freund weinend in den Armen, auf einer Bank halten sich der Vater von Martina H. und der Stiefbruder des nunmehr verstorbenen Täters aneinander fest.

Nein, Ronald R. hat keinen Abschiedsbrief hinterlassen. Die Todesursache ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Und erst nach erfolgter Obduktion wird das Verfahrens außerhalb der Hauptverhandlung eingestellt und weiteres zu erfahren sein.Als Dr. Thomas Baumeyer erscheint, der Verteidiger von Ronald R., gibt es nicht viel Neues. Auch Dr. Baumeyer wurde erst heute Früh telefonisch vom Tod seines Mandanten unterrichtet. Er greift die umstehenden Anverwandten und Bekannten seines Mandanten scharf an. Sie hätten den Angeklagten mit ihren Zeugenaussagen als 'Monster' hingestellt.

"Wir haben nur die Wahrheit gesagt", verteidigt sich ein junger Mann. Eine ältere Dame beginnt Dr. Baumeyer zu beschimpfen. Bevor es zu verbalen Ausschreitungen kommen kann, trennt Rechtsanwältin Undine Weyers, Vertreterin der Nebenklage, die unverträglichen Parteien. Gegenüber der Presse erklärt sie, so bedauerlich das Ableben des Angeklagten sei: "Es ist nicht fair. Er lässt die Familie von Martina mit ihren Fragen zurück."

Am ersten Tag der Hauptverhandlung hatte sich Ronald R. zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Er fühlte sich psychisch dazu nicht in der Lage. Reglos hatte er dem Prozess gefolgt. Die Aussagen ehemaliger Freunde, des ihm nahe stehenden Stiefbruders, seiner Tochter, der geschiedenen Frau - sie alle fielen ungünstig für Ronald R. aus. Seine Tochter hatte ihn vor und nach ihrer Zeugenaussage keines Blickes gewürdigt. Die 16Jährige sprach mit einer Gefasstheit, als rede sie von einem fremden Menschen.

Aus einem Respekt gewohnten Meister, der sich seiner Wirkung gewiss sein darf, war von heute auf morgen ein Paria geworden. Dies und die trüben Aussichten auf eine langjährige Haftstrafe müssen Ronald R., der Suizidgedanken bereits vor seiner Verhaftung geäußert hatte, wohl zu seinem Entschluss gebracht haben. In der Nacht vor dem zweiten Termin der Hauptverhandlung, in dem seine Einlassung und auch das Urteil erwartet wurde, nimmt sich Ronald R. das Leben.

Und das wie zum Hohn zur Aussage seiner ehemaligen Frau, die erhobenen Hauptes erklärt hatte: "Für Suizid ist er nicht der Typ. Der hat doch Angst vor dem Sterben." Worte, die sicher genauso nachklangen wie der Satz des vorsitzenden Richters Dr. Andreas Mosbacher, der die erste Sitzung mit den Worten schloss: "Wir haben jetzt genug über Sie geredet, Herr R. Hier ein Bild von Monika H." Woraufhin der Richter ein Foto der Getöteten hoch hielt. Das Foto einer attraktiven Frau mit glatten, dunklen Haaren, die gerade einmal 24 Jahre alt wurde.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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