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aus dem moabiter kriminalgericht


'Die graue Eminenz' im Knast

- Russischer Schutzgelderpresser und Häftling der JVA Tegel verurteilt -

von Barbara Keller

20. Oktober 2008. Moabiter Kriminalgericht. 34. gr. Strafkammer
Dass ein Prozess gegen einen Häftling der Justizvollzugsanstalt Tegel (JVA Tegel), dem Schutzgelderpressung nach dem russischen Abschtschjak-System vorgeworfen wird, auch mit nur einem Prozesstag zu Ende gehen kann, zeigte sich am 20. Oktober 2008. Angeklagt war ein 34-jähriger russisch gebürtiger Mann, der als 'graue Eminenz' im Teilbereich III, Haus III der JVA Tegel bandenmäßig sein Unwesen getrieben haben soll. Zwei Jahre zuvor war der Mann, der bereits mit Raub- und Drogendelikten in Erscheinung trat, wegen Totschlags an seiner ehemaligen Freundin zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Prozess gegen mutmaßliche Schutzgelderpresser um Eduard K.

Doch gleich zu Beginn seiner Zeugenaussage macht das Opfer, der Hauptbelastungszeuge Angelo P., einen Rückzieher. Er hat einen Monat nach der Attacke der Gefolgsleute um die 'graue Eminenz' und mit Maxim M. Sch. zwei Schlaganfälle erlitten.

Er sagt: "Ich weiß, dass ich im Gefängnis war, kenne auch den Herrn Sch. Aber mehr ist in meinem Gehirn nicht mehr vorhanden." Allerdings ist sein Gedächtnis, wie sich zeigt, bis auf den in Rede stehenden Vorfall ausgezeichnet.

Was ist passiert? Am 12. Dezember 2007 dringt Maxim M. Sch. gemeinsam mit anderen Komplizen in die Zelle von Angelo P. Sie umringen den wegen Einbruchsdelikten einsitzenden Mann, der regulär bis 2012 abzusitzen hat, und schüchtern ihn ein.

200 Euro fordert Maxim M. Sch. von Angelo P. und gibt ihm eine Woche, das Geld aufzutreiben. Er droht ihm bei Nichtzahlung, laut Anklage, alle Knochen zu brechen, beziehungsweise brechen zu lassen. Und schon im vorab lässt Maxim M. Sch. sein Opfer wissen, dass auch eine Verlegung in einen anderen Bereich der Anstalt keinen Sinn macht, denn er hätte seine Leute überall.

Drei Tage darauf soll Maxim M. Sch. noch einmal bei Angelo P. aufgekreuzt sein. Dieses Mal fordert er ihn vorsorglich auf, die Brille abzusetzen. Doch seine Faust kracht, anders als vom Opfer vielleicht erwartet, noch einmal mit voller Wucht nur auf den Tisch.

Angelo P., der eigentlich schon folgsam eine Überweisung auf das Konto seiner Ehefrau veranlasst hatte, erstattet nun doch Anzeige gegen Maxim M. Sch. Zu einer, wie von Maxim M. Sch. geplanten, Geldübergabe kommt es danach nicht mehr.

In der Zwischenzeit befindet sich Angelo P. nicht mehr in der JVA Tegel. Nach einem viermonatigen Aufenthalt in der Haftanstalt Plötzensee unterzieht er sich seit Juni 2008 einer Drogentherapie.

Am 20. Oktober 2008, am Tag der Hauptverhandlung, reist er gemeinsam mit seiner Frau aus Niedersachsen, Nähe Braunschweig, per Auto an. Aber zu seiner Aussage vom Winter 2007 mag er nicht mehr stehen. Auf Insistieren der Staatsanwältin, die dem Hauptbelastungszeugen den partiellen Gedächtnisschwund nicht abkaufen will, antwortet Angelo P. renitent: "Ich will hier nicht aufgeregt werden. Das geht auf eine Pumpe. Und das finde ich nicht so sexy."

Die Anklägerin antwortet süffisant: "Schön, dass Sie sich so wohl fühlen, dass Sie hier noch etwas 'sexy' finden können." Und wiederholt ihre Frage: "Haben Sie vor etwas Angst?" Doch der wie ein in die Jahre gekommener Altrocker wirkende Mann mit den an den Seiten geschnürten Lederhosen hat das Kapitel JVA Tegel offenbar für sich abgeschlossen. "Ich bin nicht bedroht worden", erklärt er und er habe auch keine Angst.

Das hätte ein längerer Prozess werden können nach dem Vorbild der seit Juni 2008 angeklagten vier russischen Schutzgelderpresser um Eduard K., augenscheinlich die Vorgänger der 'grauen Eminenz' Maxim M. Sch. Doch nach einer längeren Beratungspause der Prozessbeteiligten kommt es überraschend schnell zu einem Urteil.

Angesichts der mageren Beweislage hat die Kammer offenbar nicht die Absicht, Maxim M. Sch. auch noch des bandenmäßigen Betriebs der Schutzgelderpressung zu überführen. Maxim M. Sch. räumt pflichtschuldig die 'versuchte' räuberische Erpressung ein und lässt durch seine Rechtsanwältin eine Erklärung mit seinem Geständnis verlesen.

Darin heißt es, er sei zu Angelo P. in die Zelle gegangen und habe 156 Euro gefordert, auf die er keinen Anspruch hatte. Unter Androhung von Gewalt, ja, bestätigt er auf Nachfrage der Staatsanwältin.

Nach dem Verlesen eines weiteren Beweismittels und des Registerauszugs, sprich des Vorstrafenkontos des Angeklagten, folgen die Plädoyers. Das Gericht folgt im Urteil schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erkennt auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten für diese Tat. Insgesamt neun Monate unter Hinzuziehung der bereits zuvor in Haft begangenen Straftaten.

In der Urteilsbegründung erklärt Richter Seiffe, strafmindernd habe sich auf das Urteil das Geständnis des Angeklagten ausgewirkt und dass 'letztendlich kein Geld floss'. Zudem sei das Opfer nur verbal unter Druck gesetzt worden.

Anschließend hält der vorsitzende Richter dem so recht milde Davongekommenen eine Gardinenpredigt. "Tun Sie sich so etwas nicht noch einmal an. Geben Sie Ruhe", mahnt er. Er, Maxim M. Sch. sei doch eigentlich ein ruhiger Mensch. "Es entspricht doch gar nicht Ihrem Naturell", betont der Richter Seiffe. "Sie müssen nicht die Polizei in Haft spielen, brauchen keine Gruppen bilden. Treiben Sie Sport, nutzen die Angebote der Haftanstalt." Und abschließend: "Sitzen Sie einfach Ihre Haft ab und gut ist!"

Ob Maxim M. Sch. diese guten Worte erreichen, darf bezweifelt werden. Hatte doch die vorsitzende Richterin der 29. großen Strafkammer Angelika Dietrich Maxim M. Sch. am 16. Januar 2006 als "gefährlich und hochgradig kriminell" bezeichnet. Neuneinhalb Jahre Haft lautete damals das Urteil gegen Maxim M. Sch., der seine ehemalige Freundin mit 75 Messerstichen wegen Streitereien umbrachte und die Tat wie ein Sexualdelikt aussehen ließ.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Wieder ist ein russisch gebürtiger Häftling der JVA Tegel wegen Schutzgelderpres-
sung angeklagt. Der auch 'die graue Eminenz' genannte Maxim M. Sch., ein kleiner, stämmiger Mann mit Nickelbrille, akkuratem Kurzhaarschnitt und einer den linken Mundwinkel optisch verlängernden Narbe ist teilgeständig und wird milde bestraft.

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