Mit diesem klaren Urteil hatte der Rentner und Finanzberater Rolf W. doch nicht gerechnet. Wegen Bedrohung in drei Fällen verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen á 45 Euro. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Petra Leister, forderte gar eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.
Sie sah es als erwiesen an, dass Rolf W. seit 2002 die gelernte kaufmännische Angestellte Regina Sch. belästigt habe. Die Glaubwürdigkeit von Regina Sch., die seit Anfang der 90er Jahre fortgesetzt mit dubiosen Reiseofferten betrügerisch in Erscheinung trat und
zuletzt am 19. November 2002 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, die sie bis heute nicht antreten musste, stellte die Anklagevertreterin nicht in Frage.
Dabei hatten außer einer eigenwilligen, weihnachtlichen Postkarte des Angeklagten, auf der er 700 Euro Außenstände bei Regina Sch. einfordert und die, wie auch die Anklage einräumte, lediglich als 'ärgerlich' zu betrachten ist, keine weiteren Beweise vorgelegen. Diese ergänzten Indizien und die teils fragwürdigen Ein-und Auslassungen von Regina Sch. Die wertete die Anklagevertreterin zwar teils als "übertrieben" aber sozusagen als Charakterschwäche der für ihre blumigen Auftritte bekannten Regina Sch.
Dabei klingen einige im Zeugenstand von Regina Sch. abgegebenen Erklärungen durchaus zweifelhaft. So ihre Aussage, es hätten Tonbandaufzeichnungen in Folge einer von ihr in Auftrag gegebenen Fangschaltung existiert, die allerdings bei der Magdeburger Kripo abhanden gekommen wären. Und sie hätte hierüber ein Gespräch mit dem damals leitenden Ermittler in dieser Sache gehabt. Für die Fangschaltung, die beispielsweise bei dem Telefonanbieter Alice die ersten zehn Tage 51,13 €, dann 0,51 € täglich kostet, gibt Regina Sch. an, mehr als 3.000,00 € aufgebracht zu haben.
Oder die Aussage, Rolf W. sei 'ein alter Stasi' und ein Termin mit
Hubertus Knabe zur Einsicht seiner Akten stehe bevor. "Sie brauchen gar nicht zu lachen. Ich werde Ihre Akte noch sehen!", hatte Regina Sch. ihrem vermeintlichen Peiniger vom Zeugenstand aus gedroht und hinzugefügt: "Ich habe die
Rosenholzdatei, da sind die ganzen Sachen drin!"
Doch davon abgesehen, dass die Rosenholz-Akten Klarnamen von Agenten enthält, die in der Bundesrepublik für die DDR-Auslandsspionage tätig waren, Rolf W. aber Chef des Magdeburger Katastrophenschutzes war, erbrachte der so Verleumdete jetzt auch den Nachweis, keine die Staatssicherheit betreffenden Verpflichtungen eingegangen zu sein.
Wie dem auch sei. Das Gericht, hier Richter Bienrodt, folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den bislang unbescholtenen Magdeburger zu einer Geldstrafe von 7.200,00 €. Den Stalking-Paragrafen brachte es nicht in Anwendung, da letztendlich, wie es in der Urteilsbegründung hieß, der zur Verurteilung notwendige 'Erfolg' der Nachstellung nicht nachzuweisen sei. Sprich: die von Regina Sch. reklamierten, gesundheitlichen Folgen, der, wie sich zeigte, bereits eine längere Vorgeschichte zugrunde lag.
Es zeichnet sich ab, dass das
Kapitel Rolf W. - Regina Sch. damit noch nicht erledigt ist. Denn Rolf W. ist ein Hitzkopf und dass Regina Sch. seinen überhundertjährigen, vermögenden Stiefschwiegervater, wie er sagt, in einer unsinnigen Erbschaftsangelegenheit bis in den totalen Ruin begleitete, soll, so seine Hoffnung, noch ein Nachspiel haben.
Da Regina Sch. kaum die Füße still halten wird, fürchtet der Rolf W. vertretende Rechtsanwalt Dieter J. Schulze: "Ich sehe meinen Mandanten, Herrn W., bereits im Gefängnis.