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aus dem moabiter kriminalgericht


Nachspiel ohne Tor


von Barbara Keller

20.08.2008. Amtsgericht Tiergarten.
Renter Rolf W. aus Magdeburg musste sich am 23. Juli 2008 vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, nachdem er einem Strafbefehl vom 10. Januar 2008 wegen Bedrohung über 9.000,00 € widersprach.
(berlinkriminell.de berichtete) Der Finanzdienstleister bestritt den Vorwurf, im Juli 2007 die 70-jährige Verlegerin Regina Sch. telefonisch mit Drohungen wie "Du wirst sterben! Ich bringe dich um!" überzogen zu haben. Angeklagt waren drei Fälle. Am 13. August 2008 wurde der bislang unbescholtene Rolf W. wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt und schrammte nur dicht an einer Verurteilung wegen Stalking (§ 238 StGB) vorbei. Rolf W., der wie er sagt, nichts weiter tut, als auf strafrechtlich bedenkliche Handlungen der einschlägig vorbestraften und rechtskräftig wegen Betrugs verurteilten Steglitzerin aufmerksam zu machen, geht in Berufung.
Beitrag vom 23. Juli 2008, Prozessauftakt/Hauptseite

Mit diesem klaren Urteil hatte der Rentner und Finanzberater Rolf W. doch nicht gerechnet. Wegen Bedrohung in drei Fällen verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen á 45 Euro. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Petra Leister, forderte gar eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung.

Sie sah es als erwiesen an, dass Rolf W. seit 2002 die gelernte kaufmännische Angestellte Regina Sch. belästigt habe. Die Glaubwürdigkeit von Regina Sch., die seit Anfang der 90er Jahre fortgesetzt mit dubiosen Reiseofferten betrügerisch in Erscheinung trat und zuletzt am 19. November 2002 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, die sie bis heute nicht antreten musste, stellte die Anklagevertreterin nicht in Frage.

Dabei hatten außer einer eigenwilligen, weihnachtlichen Postkarte des Angeklagten, auf der er 700 Euro Außenstände bei Regina Sch. einfordert und die, wie auch die Anklage einräumte, lediglich als 'ärgerlich' zu betrachten ist, keine weiteren Beweise vorgelegen. Diese ergänzten Indizien und die teils fragwürdigen Ein-und Auslassungen von Regina Sch. Die wertete die Anklagevertreterin zwar teils als "übertrieben" aber sozusagen als Charakterschwäche der für ihre blumigen Auftritte bekannten Regina Sch.

Dabei klingen einige im Zeugenstand von Regina Sch. abgegebenen Erklärungen durchaus zweifelhaft. So ihre Aussage, es hätten Tonbandaufzeichnungen in Folge einer von ihr in Auftrag gegebenen Fangschaltung existiert, die allerdings bei der Magdeburger Kripo abhanden gekommen wären. Und sie hätte hierüber ein Gespräch mit dem damals leitenden Ermittler in dieser Sache gehabt. Für die Fangschaltung, die beispielsweise bei dem Telefonanbieter Alice die ersten zehn Tage 51,13 €, dann 0,51 € täglich kostet, gibt Regina Sch. an, mehr als 3.000,00 € aufgebracht zu haben.

Oder die Aussage, Rolf W. sei 'ein alter Stasi' und ein Termin mit Hubertus Knabe zur Einsicht seiner Akten stehe bevor. "Sie brauchen gar nicht zu lachen. Ich werde Ihre Akte noch sehen!", hatte Regina Sch. ihrem vermeintlichen Peiniger vom Zeugenstand aus gedroht und hinzugefügt: "Ich habe die Rosenholzdatei, da sind die ganzen Sachen drin!"

Doch davon abgesehen, dass die Rosenholz-Akten Klarnamen von Agenten enthält, die in der Bundesrepublik für die DDR-Auslandsspionage tätig waren, Rolf W. aber Chef des Magdeburger Katastrophenschutzes war, erbrachte der so Verleumdete jetzt auch den Nachweis, keine die Staatssicherheit betreffenden Verpflichtungen eingegangen zu sein.

Wie dem auch sei. Das Gericht, hier Richter Bienrodt, folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte den bislang unbescholtenen Magdeburger zu einer Geldstrafe von 7.200,00 €. Den Stalking-Paragrafen brachte es nicht in Anwendung, da letztendlich, wie es in der Urteilsbegründung hieß, der zur Verurteilung notwendige 'Erfolg' der Nachstellung nicht nachzuweisen sei. Sprich: die von Regina Sch. reklamierten, gesundheitlichen Folgen, der, wie sich zeigte, bereits eine längere Vorgeschichte zugrunde lag.

Es zeichnet sich ab, dass das Kapitel Rolf W. - Regina Sch. damit noch nicht erledigt ist. Denn Rolf W. ist ein Hitzkopf und dass Regina Sch. seinen überhundertjährigen, vermögenden Stiefschwiegervater, wie er sagt, in einer unsinnigen Erbschaftsangelegenheit bis in den totalen Ruin begleitete, soll, so seine Hoffnung, noch ein Nachspiel haben.

Da Regina Sch. kaum die Füße still halten wird, fürchtet der Rolf W. vertretende Rechtsanwalt Dieter J. Schulze: "Ich sehe meinen Mandanten, Herrn W., bereits im Gefängnis.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Rolf W. (re.) mit seinem Rechtsanwalt Dieter-J. Schulze glaubte sich auf dem Boden des Gesetzes befindlich, als er strafrechtlich bedenkliche Handlungen der einschlägig vorbestraften und rechtskräftig wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilten Regina Sch. wiederholt anzeigte und potentiell Betroffene warnte. Das Berliner Amtsgericht befand, Rolf W. ging in seinen Aktivitäten zu weit.

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