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aus dem moabiter kriminalgericht


PARADIESVOGEL vor dem Amtsrichter


von Uta Eisenhardt



Bepackt mit Taschen und Tüten fegt die 21jährige Karin Sander* um die Ecke in den Wartesaal des Berliner Kriminalgerichts. Mit einem lauten, fröhlichen "Hallo" begrüßt sie ihren aus Österreich angereisten Großvater. Vor sechs Jahren wurde die 21jährige zum Waisenkind, fast wie Pippi Langstrumpf. Und ebenso wie diese ist sie ein Hingucker, der sich bunt von ihrer grauen Umgebung absetzt.

Eine Lolita mit Unterlippen-Piercing und kurzem Jeans-Minirock, deren pink geringelten Beine in rotkarierten Pumps stecken. Eine lilafarbene Kette und gleichfarbene Armreifen aus Plastik runden das schrille, aber durchaus stimmige Outfit ab. Nur das Batik-Kopftuch, mit dem sie ihre schwarzen Haare verdeckt, erinnert an die traumatisierte Natascha Kampusch und steht im Kontrast zur Lebensfreude, die ihre übrige Kleidung behauptet. Das dünne Mädchen scheint schon viel erlebt zu haben. Wenn sie spricht, zieht in ihr noch kindliches Gesicht schnell und oft jene Härte ein, die Menschen bekommen, wenn ihnen im Leben nur wenig geschenkt wird.

Karin Sander wird in den Verhandlungssaal gerufen. Hier grüßt sie wieder mit ihrem weltumarmenden, offenherzigen "Hallo". Wohlwollend-amüsiert grüßt der junge Amtsrichter zurück, die Protokollantin an seiner Seite verfällt beim Anblick dieses Paradiesvogels in Skepsis.

Innerhalb von sechs Wochen ist die junge Frau beim U-Bahn-Fahren 18 Mal ohne Fahrschein erwischt worden, an einem Tag geriet sie gleich zweimal in die Fänge der Kontrolleure. Dann hat sie noch bei "Kaufland" in der Karl-Marx-Straße Apfelsinen und Bananen für knapp fünf Euro gestohlen. Dabei stapelten sich im Bundeszentralregister bereits sechs Eintragungen wegen Diebstahl und Leistungserschleichung unter ihrem Namen.

Als eine "Kriminalität am unteren Rand" bezeichnet es die Amtsanwältin. Weil es bei Karin Sander immer noch nicht "gehakt" hat, saß sie wegen der fortgesetzten Bagatelldelikte im vergangenen Sommer im Gefängnis.

Doch warum wurde sie gleich nach der Haftentlassung wieder straffällig? "Ich wohnte damals im Obdachlosenheim und habe keine Unterstützung vom Job-Center bekommen, der Antrag hat länger gedauert", erzählt die Angeklagte mit mädchenhafter Stimme. "Deshalb bin ich auch schwarz gefahren, weil ich jeden Tag zum Amt musste."

Das erhöhte Beförderungsentgelt bei den Berliner Verkehrsbetrieben hat sie bereits bezahlt, das heißt, eigentlich war es ihr Großvater, der die 500 Euro entrichtete. "Der Diebstahl ist auch bezahlt, oder?", sagt sie und dreht ihren Blick in Richtung der Zuschauer, wo der schwerhörige, weißhaarige Mann der Verhandlung folgt.

Einhundert Euro sollte sie damals an Kaufland zahlen, dann würden die von einer Strafanzeige absehen. Opa wollte und will das Geld auch an seine diebische Enkelin überweisen, beteuert er im Gerichtssaal. Doch im Briefumschlag käme es abhanden und eine Kontoüberweisung scheiterte bislang an Karins Schulden: Ihr Konto befindet sich fest im Griff von Gläubigern.

Doch Karin Sander hat inzwischen einen Plan für ihr Leben geschmiedet. Sie sei zurück an ihren Geburtsort Gießen gezogen, "ich wollte etwas stabiler leben". Dort hat sie eine Bewährungshelferin, mit der sie sich versteht. Im Sommer will sie einen Lehrgang zur Schwesternhelferin beginnen und im Herbst eine Ausbildung zur Köchin. Sie möchte nie wieder Schulden bei der BVG haben, sagt sie. "Ich bin froh, dass ich endlich einen Job gefunden habe, dass ich mir etwas aufbauen kann, damit ich irgendwann eine Familie gründen kann."

1.500 Euro Geldstrafe fordert die Amtsanwältin als Konsequenz. Die Verteidigerin bittet um etwas weniger, das würde ihrer Mandantin "nur wieder erneut Knüppel in den Weg stellen". Während der Richter in seinem Hinterzimmer noch über die Höhe der Strafe sinniert, rät sie ihrer Mandantin "Gehen Sie am Wochenende ein bisschen malochen. Vielleicht lernen Sie dort den Mann ihres Lebens kennen!" Die Amtsanwältin setzt hinzu: "Seien Sie froh, dass Sie so einen netten Opa haben!" Der so Gelobte sagt: "Schuld ist ja der deutsche Staat. Der soll seinen Arbeitslosen versorgen, so wie wir das in Österreich machen. So wird er in die Kriminalität gedrängt."

1.200 Euro verhängt der junge Amtsrichter als Strafe. "Wegen der Rückzahlung wenden Sie sich an die Vollstreckungsabteilung mit der Bitte um Ratenzahlung, Abarbeitung oder fragen Sie Ihren Großvater!", sagt der Richter lächelnd und schließt die Sitzung. Ein Vierteljahr muss die junge Frau arbeiten, rechnet ihre Verteidigerin aus. "Abwechslung schadet nicht", entgegnet diese. Ihr Opa mahnt: "Vor allem, verlass nicht Gießen!"

Dorthin will Karin nach der Verhandlung wieder zurück, ihr Großvater wird den Nachtzug nehmen: "Da können wir ja ein Stück zusammen fahren", sagt sie und geht mit Opa noch einen Kaffee trinken.
*Name von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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