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aus dem moabiter kriminalgericht


Schüler drohte mit Amoklauf


von Barbara Keller

10. April 2008. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 415.
Im Dezember 2006 war Fatih Ü. 18 Jahre alt und ein verliebter Oberschüler, der die 11. Klasse noch einmal nachholen musste. Unbedacht und aus einer pubertierenden Laune heraus äußerte er gegenüber einer Mitschülerin, er wolle zwei Mädchen die Köpfe abschlagen und plane einen Amoklauf.


Das Mädchen war geschockt, redete darüber mit ihren Schulfreundinnen, von denen sich eine an den Direktor wandte. Ü. musste die Schule wechseln. Gestern nun wurde der heute 20jährige Türke vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Strafe von 20 Stunden Freizeitarbeit und drei Gesprächen über dieses Thema bei der Gerichtshilfe verurteilt. Die ursprünglich angeklagte Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ließ das Gericht fallen: "Da müsste ein größerer Teil der Bevölkerung betroffen sein", argumentiert die Staatsanwältin.

Fatih Ü. ist ein kleiner, untersetzter Türke mit Bartstoppeln, der älter wirkt, als er ist. Er kam ohne einen Anwalt zur Verhandlung, in der es ihm schwer fällt, die Handlung zu schildern. Nach vielen, manchmal nebulösen Sätzen versteht das Gericht so viel: Er habe mit einem ihm unbekannten Mädchen gechattet und ihr von der Liebe zu einer Mitschülerin berichtet. Die Chatterin fragte ihn, was er machen würde, wenn es mit dem Mädchen nicht klappt. "Da habe ich gesagt, vielleicht Amoklauf machen, vielleicht ausrasten?" Im Chat sagt er, er habe doch nur Spaß gemacht, doch seine Schreib-Partnerin empfand das nicht so.

Am nächsten Tag wollte ihn eine Mitschülerin unbedingt sprechen. Sie teilte ihm mit, er brauche sich keine Hoffnungen auf ihre Cousine machen, die sei nicht an ihm interessiert. Die Mitschülerin schildert dem Gericht, Fatih habe ihr gesagt, dann würde er dem Mädchen den Kopf abschneiden. Außerdem habe er ihr einen Ausdruck mit dem Chat-Gespräch gezeigt. Dort las sie etwas von Amoklauf. "Was soll das bedeuten?", fragte sie ihren Mitschüler, den sie seit einem halben Jahr als hilfsbereiten, freundlichen Menschen kannte.

Vor Gericht erscheint auch ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Er konnte bei Ü. keine fundamentalistischen Tendenzen feststellen und sah auch kein Bedrohungsszenario. Der Angeklagte habe sich pubertär verhalten. Vor zwei Jahren sei man sehr sensibel gegenüber solchen Äußerungen gewesen und habe möglicherweise auch überreagiert. Fatih Ü. selbst räumt am Ende der Verhandlung ein: "Es war ein Fehler, ich sollte mehr auf mein Mundwerk achten."

Das bescheinigt ihm auch der Richter: Der Angeklagte habe sich verbal daneben benommen und hätte das als Abiturient wissen müssen. Das Gericht geht aber davon aus, er habe seine Worte nicht ernst gemeint.


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Fatih Ü. drohte gegenüber einer Mitschülerin mit Gewalttätigkeiten sowie einem Amoklauf und wurde ernst genommen. Vor Gericht erklärte er: "Es war ein Fehler. Ich sollte mehr auf mein Mundwerk achten."

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