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aus dem moabiter kriminalgericht


Tausche Brille gegen Hörgerät


von Barbara Keller

12. Okt. 2007. Amtsgericht Tierarten. Abt. 264.
Am 8. Dezember 2003 bestellt der Podologe Willi N.* (58) bei dem Treptower Augenoptiker und Hörgeräteakustiker T.* in der Wilhelminenhofstraße eine 468,00 Euro teure Brille. Kurz darauf verliert Willi N.* seinen Job. Die vereinbarte Ratenzahlung stockt, Optiker T.* zeigt ihn wegen Betrug an und behält die Brille ein. Als Stammkunde Willi N.* drei Jahre später sein Hörgerät zum Reinigen zu T.* bringt, stellt Optiker T.* ihn vor die Alternative: Hörgerät oder Brille? Und wenig später muss sich Willi N.*, dem Zahlungsunwilligkeit von Anbeginn vorgeworfen wird, wegen Betrug vor dem Amtsgericht verantworten.

2004 war nicht gerade das Jahr für sozial schwache Menschen mit Sehschwäche. Fiel zu Jahresbeginn jegliche Beteiligung der Kassen an Sehhilfen für den gemeinen Brillentäger über 18 Jahren fort, lief zum Jahresende auch noch das flexible Modell der Arbeitslosenhilfe, ein versteuerbarer Dazuverdienst aus.

Auch für Willi N.* (58) hatte das spürbar fatale Folgen. Der arbeitslose, geschiedene Podologe, drei Kinder - davon zwei unterhaltspflichtig, erhielt bisher Arbeitlosenhilfe und versteuerte die Einkünfte seiner zwischenzeitlichen Anstellungsverhältnisse.

Ende Dezember 2003 hat Willi N.* auch noch Aussicht auf eine Festanstellung. Als er sich am 8. Dezember 2003 zum Augenoptiker und Hörgeräteakustiker T.* in die Wilhelminenhofstraße Oberschöneweide begibt, um eine dringend benötigte Brille in Auftrag zu geben, hat er nicht das Gefühl, das billigste Modell in Auftrag geben zu müssen.

Er bestellt für 468,00 Euro eine Brille Modell NiGuRa, "für qualitäts- und preisbewusste Brillenträger", und vereinbart Ratenzahlung. Doch Ende 2003 verliert er plötzlich seinen Job. Die Ratenzahlungen in vereinbarten 30-Euro-Schritten kann er nicht mehr zahlen, wie er sagt. Sie laufen fortan, wenn überhaupt, unregelmäßig beim Optiker ein.

Nichtsdestotrotz lässt Willi N.* als Stammkunde vertrauensvoll auch sein Hörgerät von Optiker T.* reinigen. Der hat spätestens drei Jahre später genug von dem säumigen Kunden. Er zeigt ihn wegen Betrugs an und behält als Pfand das Hörgerät von Willi N.* ein. - Nun hat Willi N.* zwar eine feine neue Brille - aber kein Hörgerät mehr.

Zu zahlen beginnt der erboste Willi N.* erst wieder, nachdem 2006 das Gericht tätig wird und der Gerichtsvollzieher vor dem Haus steht. Am 12. Oktober 2007 steht Willi N.* wegen Betrugs vor Gericht. Der Vorwurf lautet, er habe vorsätzlich und in Kenntnis, dass er die Brille nicht würde bezahlen können, das teure Modell in Auftrag gegeben.

Doch Willi N.*, der gegen die Klage Widerspruch eingelegt hat, zeigt am Tag der Hauptverhandlung wenig Reue. Er habe schließlich vorher immer etwas dazuverdient und seinen Job erst nach Bestellung der Brille verloren, sagt er. Immer höhere Raten soll Optiker T.* von ihm verlangt haben. Dass Optiker T.* sein Hörgerät einbehält, findet er unerhört. Das habe er als langjähriger Stammkunde nicht verdient.

Daraufhin lässt die Kammer den gerichtlich geladenen Optiker T.* als Zeugen aufrufen. Einmal, ein zweites Mal und auch ein drittes Mal. Doch der Treptower Optiker T.* bleibt als Zeuge aus.

Worauf Strafkammer und Ankläger sich leidlich ratlos austauschen. Während der Vorsitzende Richter wegen der schließlich einbehaltenen Brille einen so entstandenen Schaden nicht ausmachen kann, beantragt die Staatsanwältin auch noch ein Ordnungsgeld gegen den säumigen Zeugen zu verhängen.

Das Urteil: das Verfahren gegen Willi N.* wird gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit in Höhe von 60 Stunden, abzuleisten innerhalb dreier Monate, eingestellt. Willi N.* fragte noch: "Und mein Hörgerät?" Und erhält vom Richter die knappe Antwort: "Dafür sind wir nicht zuständig."

Mutig geworden kündigt Willi N.* daraufhin eine Klage gegen Optiker T.* wegen Nötigung und Erpressung an. Bekommt jedoch einen Dämpfer von dem Vorsitzenden Richter: "Das sollten Sie sich genau überlegen. Die Klage muss nicht erfolgreich sein."

*Namen von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Willi N.* bestellte eine 468,00 Euro teure Brille, die er nicht bezahlen konnte. Dafür behielt der Optiker sein Hörgerät ein.

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