sitemap
Ukrainekrieg, was tun ... Kanzlei Hoenig
gitter
zur Startseite
Mitfahrgelegenheit, blablacar

aus dem moabiter kriminalgericht


Langfinger bei Karstadt
- 'klein und giftig'


von Barbara Keller

30. Mai 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abtlg. 259
Am 31. August 2006 wird Christel P.* beim Diebstahl von Büchern bei Karstadt, Hasenheide, erwischt. Am Kottbusser Damm stellen zwei Kaufhausdetektive die kinderlose Erzieherin und Wiederholungstäterin. Sie halten sie Arm fest. Doch Christel P.* ruft um Hilfe, schlägt um sich und tritt den Leuten vom Sicherheitsdienst gezielt nach dem Geschlecht. - Eine Menschenansammlung solidarisiert sich, die Luft wird dünn für die Securityleute.

Die Liebe zum Buch geht manchmal seltsame Wege. Gelegentlich mutiert sie in eine Art Eroberungsdrang vergleichbar dem kurzen Weg angeblicher Liebe durch Einverleibung. Ein Buch wird erobert, um es zu besitzen - wird kurzerhand 'geklaut'. Das ideelle, inhaltliche 'Besitzen', tritt dabei zuweilen völlig in den Hintergrund.

Steffen G. (52), Karstadt-Kaufhausdetektiv an der Hasenheide, kann von Bücherdieben ein Lied singen. Bereits am 24. März 2006 beobachtete er die kleine, eigentlich sympathisch wirkende junge Frau, Christel P.*, in der Buchabteilung. Drei Bücher ließ sie flugs mitgehen und in ihrem Rucksack verschwinden.

Auch am 31. August 2006: das gleiche Spiel. Dieses Mal besteht die Beute aus zwei Büchern, einem Hörbuch und Kalenderbüchern aus der Schreibwarenabteilung, die keck in ihrem Rucksack landen. Über Funk erhalten Steffen G. und sein Kollege Ö. eine Personenbeschreibung sowie die Instruktion, die Bücherdiebin zu stellen.

Das tun sie auch. Am Kottbusser Damm, in Höhe der Nummer 32, sprechen sie die passionierte Bücherfreundin an. Sie weisen sich als Kaufhausdetektive aus. Doch dann eskaliert die Situation. Während Christel P.* wild um sich schlägt, tritt und um Hilfe schreit, solidarisieren sich die Zuschauer gewordenen Passanten. Es kommt zu einem Menschenauflauf.

Einige dieser Kreuzberger Passanten mögen die in Zivil gekleidenten Security-Männer für kriminelle Angreifer halten, andere haben aber auch mit den Kaufhausdetektiven 'null Sympathie'. So muss Steffen G., der Hilfe suchend einen Telefonladen betritt, erleben, wie er mit einem mürrischen "Raus aus meinem Laden!" hinauskomplimentiert wird. - Ein Radfahrer nimmt sogar den von Christel P.* auf den Boden geworfenen Rucksack mit der Beute an sich und hängt ihn für sie an seinen Sattel.

Die Kaufhausdetektive befürchten zurecht, die Stimmung könnte sich progromartig gegen sie wenden. Doch dann schnappen die Handschellen und Christel P.* gibt sich mit einem "Ich hör jetzt auf!" geschlagen. Sie will eine Friedenspfeife rauchen und erscheint den Wächtern der Karstadt-Waren nun wie verwandelt. Nett, angenehm. Als sei nichts gewesen.

Ein Jahr später, am 30. Mai 2007, muss sich Christel P.* am Amtsgericht Moabit in dieser Sache verantworten. Die Anklage lautet auf räuberischen Diebstahl und Körperverletzung und kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Den Umständen entsprechend erscheint die seit Februar 2006 arbeitssuchende Erzieherin an diesem Tag blass und verunsichert. Immerhin droht bei einer Verurteilung von einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen ein Eintrag ins Führungszeugnis, was für sie das berufliche Aus bedeutete.

Christel P.* ist geständig. Über ihre Rechtsanwältin lässt sie wissen: Ich war in Panik, daher trat ich um mich. Die Beute war mir egal. Die Strafverfolgung habe sie sehr mitgenommen, weswegen sie aus dieser Sache gelernt habe. Die lange und mit Freude als Erzieherin beschäftigte, kinderlose Frau möchte so bald als möglich wieder in ihrem Beruf tätig sein.

Nachdem Kaufhausdetektiv Steffen G. seine Aussage gemacht hat, der Registerausszug verlesen ist (keinerlei Vorstrafen), die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. - Christel P.* hat noch einmal Glück. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt sie wegen zweifachen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 20 Euro, sprich: 1.600,00 Euro.

Ein teurer 'Büchereinklauf' möchte man meinen. Doch die Verurteilte Christel P.* strahlt. Einen Eintrag ins Führungszeugnis wird es nicht geben. Dann aber bekommt Christel P.* doch noch einen verbalen Dämpfer durch die Vorsitzende Richterin verpasst, die in ihrer Urteilsbegründung erklärt: "Die Körperverletzung finde ich gar nicht so harmlos."

Bei einer erneuten Tat drohe Christel P.* der befürchtete Eintrag ins Führungszeugnis. "Sie verhunzen sich Ihren beruflichen Werdegang", sagt sie und bringt ihr Unverständnis zur Motivlage der Angeklagten zum Ausdruck: "Not kann es nicht gewesen sein. Es gibt so viele Bibliotheken in Berlin." Dann setzt die Vorsitzende Richterin noch eines drauf: "Die entliehenen Bücher können sogar verlängert werden!"

*Name von der Redaktion geändert


NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Die Liebe zum Buch verleitete Christel P.* mindestens zweimal im Kaufhaus Karstadt, Hasenheide, lange Finger zu machen. Beim zweiten Mal erwischt, wehrte sie sich wie eine Wildkatze. Kreuzberger Passanten standen ihr bei.

Anzeige
Kanzlei Luft
In eigener Sache:
Barbara Keller, Sieht so eine Mörderin aus?
Kanzlei Hoenig Kanzlei Hoenig Ukraine Krieg, was tun ...