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aus dem moabiter kriminalgericht


"Die können was erleben!"


von Barbara Keller

18. Mai 2007. Amtsgericht Tiergarten. Abt. 260.
Auch geistig Behinderte leben nicht im rechtsfreien Raum. Petra S.* (40), zu 50% behindert, leistete am 6. Mai 2004 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verübte Hausfriedensbruch, führte in ihrem Handtäschchen eine Luftdruckpistole der Marke Olympic bei sich und verstieß damit gegen das seit 1. April 2003 geltende (nicht mehr ganz) neue Waffengesetz.

"Die werden noch was erleben!", schimpfte Petra S.* auf dem Flur vor dem Gerichtssaal 456 wie ein Rohrspatz. Nicht einmal ansatzweise hätte man versucht, sie zu fragen, ob sie behindert sei. Das sei sie nämlich, zu 50% seit 1974, ergo seit 35 Jahren.

Am 6. Mai 2004 stürmte eine Polizeieinheit auf Hinweis ihrer Schwester, so die weitschweifigen Ausführungen von Petra S.*, ihre Wohnung, die sie mit Lebenspartner Heinz S.* (41) teilte. Wegen einer Luftdruckpistole. "Die habe ich von meinem 1999 verstorbenen Stiefbruder geschenkt bekommen. Woher sollte ich denn wissen, dass man die abgeben muss!" Schließlich gebe die Polizei die Tauben manchmal zum Abschuss frei.

Dann hätte man ihren Mann im Schlafzimmer eingesperrt. Ihr selbst schlug ein Polizeibeamter des Einsatzkommandos ein Auge blau. Man stieß sie zu Boden und legte ihr unsanft Handschellen an. "Dabei kugelten sie mir fast den Arm aus!", wettert Petra S.*

Der ehemalige Lebenspartner Heinz S.* und jetzige Ehemann, sitzt, während seine Frau nicht müde wird, ihrer Empörung Luft zu machen, betreten schweigend daneben. Nur einmal wird er munter und bestätigt: "Stimmt, die haben mich ins Schlafzimmer eingesperrt." - Dabei hätte er allen Grund, der blühenden Fantasie seiner Gattin Einhalt zu gebieten.

Nach Aufruf der Sache, Verlesung der Anklage und einem letzten forsch larmoyanten Aufbegehren der Angeklagten erscheinen die Vorgänge vom 6. Mai 2004 in einem völlig anderen Licht. - Danach war die Neuköllnerin Petra S.* zu ihrem damaligen Freund Heinz S.* in die Tempelhofer Wohnung gefahren, wo es zu Streitigkeiten kam. Bei denen zeigte sich auch der alkoholkranke Heinz S.* nicht von der besten Seite und warf seine Partnerin aus seiner Wohnung. Petra S.*, gewillt, das Oberwasser zu behalten, verschaffte sich, mit Polizeischutz Einlass, um, wie sie vorgab, von ihr dringend benötigte Tabletten zu holen.

"An diesem Tag war ich besonders vergesslich", erklärt Petra S.* am 18. Mai 2007 vor Gericht. Denn kurz darauf kam es zum Show Down, als sie unter einem weiteren Vorwand die Wohnung ihres Freundes entern will.

Die herbeigerufene Polizei versucht, Petra S.* zunächst im Guten, dann auch unter Anwendung von Gewalt auf den Flur zu befördern. Unter lautem Spektakel wehrt sich die Frau , schlägt mit Armen und Beinen um sich und schnappt nach den Beamten.

Doch erst nach einem gezielten Faustschlag in das Gesicht der Randalierenden und erst nachdem Petra S.* gefesselt auf dem Boden liegt, kehrt endlich relative Ruhe ein.

Dichtung und Wahrheit liegen manchmal - wie man hier sieht - weit voneinander entfernt. Nun ist die Frage: Ist Petra S.* überhaupt schuldfähig und wie kann sie bestraft werden?

Das Gericht hat vorsorglich für den Tag der Hauptverhandlung einen Gutachter bestellt. Privatdozent Dr. Werner Platz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie - Suchterkrankungen im Vivantes Humboldt-Klinikum. Nach den Zeugenaussagen der Polizeibeamten und nachdem Petra S.* bestimmt erklärte: "Mein Mann verweigert die Zeugenaussage!" lässt sich Dr. Werner Platz zur Schuldfähigkeit der Angeklagten ein.

Zur Entwicklung von Petra S.* erläutert er stichpunktartig: mit 13 Jahren Pflegeheim, Sonderschule bis zur neunten Klasse, keine Drogenabhängigkeit, diverse körperliche Leiden. Und zur Hauptsache schließlich, ja, infantile Verhaltensweisen bei einem unterdurchschnittlichen IQ von 82. Dr. Werner Platz bescheinigt Petra S.* eine "erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit".

Das Gericht kommt zu folgendem Urteil: Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruchs und unerlaubtem Waffenbesitz erhält die bisher nicht vorbestrafte Petra S.* eine Geldstrafe von 900 Euro auferlegt.

Das Abzahlen wird dem seit Dezember 2005 vermählten Paar ganz sicher bitter werden. Denn Petra S.* bekommt Hartz Vier Zuwendungen in Höhe von 542 Euro (all-inclusive) und Heinz S.* Erwerbsunfähigkeitsrente von insgesamt 448 Euro. - Heinz S.* tönt folgerichtig, allerdings gedämpft aus dem Publikumsbereich: "Ham wa nich!"

Das Gericht bietet Petra S.* formal die Möglichkeit, gegen das Urteil Revision einzulegen. - Doch Revision, was ist das? - Petra S.* sagt: "Geben Sie her! Ich lass das meinen Betreuer machen. Der kennt sich damit aus."


*Namen von der Redaktion geändert



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Petra und Heinz S.*, seit Dezember 2005 verheiratet. Im Mai 2004 eskalierte zwischen ihnen ein Streit, der die Polizei auf den Plan rief.

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