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aus dem moabiter kriminalgericht


Missbraucht – 'nach Lust und Laune'


von Barbara Keller

02. Juni 2006. Kriminalgericht Moabit, 30. gr. SK
Neun Jahre wohnt die Berlinerin Birgit P. (34) mit ihren Kindern Jaqueline* (16) und Max* (13) bei den Ex-Schwiegereltern in Ansbach. Oma und Opa, Peter M. (59) ist Chef des angrenzenden Obdachlosenheims, übernehmen jahrelang den Job der Tageseltern und sind Ansprechpartner Nummer Eins für die Kinder. Als die Altenpflegerin Birgit P. aus Sehnsucht zur Heimat zurück zur Familie nach Berlin Spandau zieht, gibt es Probleme mit der jetzt 14-jährigen Tochter. Und eines Tages, auf dem Weg zum Schwimmbad, bricht es aus Jaqueline* heraus: Opa hat mich jahrelang sexuell missbraucht.
Gerichtsbericht vom 14.11.2006
Termin vom 14.12.2006.
Gerichtsbericht vom 12.02.2006

zum Urteil vom 2. Juli 2007

Auf dem Flur vor dem Gerichtssaal 739 flaniert ein würdiger alter Mann mit Gehstock auf und ab. Die Prozesszuschauer, die nach dem Angeklagten ausschauen, erhalten einen Tipp auf diesen Herren und reagieren ungläubig. Dieser adrette Mann, dessen Mund bisweilen ein feines Lächeln umspielt und dessen Haltung zu signalisieren scheint: "Ich bin hier Ehrengast", soll seine Stiefenkelin in 300 Fällen sexuell missbraucht haben?

Die Aussagen der ersten Zeugin, Birgit P., lassen denn auch zunächst Zweifel an den schweren Vorwürfen aufkommen. Frau P. ist die Mutter des Opfers Jaqueline P.* und wohnt - wie die gesamte übrige Familie – in Spandau. Vorher lebte sie mit Sohn Max* und ihrer Tochter einige Jahre in Ansbach.

Dachboden mit Schaukelpferd

In Berlin von ihrem Mann nach der Scheidung arg bedrängt, zieht Birgit P. 1992 zu ihren Schwiegereltern nach Ansbach. Stiefopa Peter M., der bereits genannte würdige Herr vom Flur, ist dort Herbergsvater eines Obdachlosenheims. Nebenher engagiert sich Heimchef Peter M. auch ehrenamtlich für Schwerbehinderte. Ihr Mietshaus, Birgit P. wohnt mit den Kindern in der zweiten, die Großeltern in der ersten Etage, grenzt mit direkter Verbindung an das Asyl. Auch eine Wärmestube gibt es im zweiten Stock.

Während Birgit P. ihrer täglichen Arbeit als Pflegerin in einem Alterspflegeheim nachgeht, fungieren Oma und Opa als Tageseltern. Nach Aussage von Birgit P. hielt sich Tochter Jaqueline* oft und gern beim Opa auf. Der hatte zwei Büros, eines im Parterre und eines - mit Computern – oben gegenüber dem Dachboden. Zum Computer- und Keyboardspielen ging Jaqueline* oft hoch zum ihm.

'Opa hat mich missbraucht'

Erst als Birgit P. wieder zurück nach Berlin, Spandau zieht, die Ansbacher Großeltern im Schlepptau, bricht es aus Jaqueline* (nun 14 Jahre alt) heraus. Nach einigen Verhaltensauffälligkeiten wie Schuleschwänzen und Aggressivitäten erzählt sie der Mutter kurz vor Weihnachten auf dem Weg zum Schwimmbad, ihr Opa habe sie jahrelang auf dem mit Möbeln, Bettgestellen, Aquarien und einem Schaukelpferd zugestellten Dachboden in Ansbach missbraucht.

Erst mit dem Hoppe-Hoppe-Reiter-Spiel, dann ein Jahr dreimal wöchentlich anal und später bis zum Umzug ein weiteres Jahr zweimal wöchentlich zum Geschlechtsverkehr genötigt. Auch ihrem neuen und ersten Freund deutet sie an, dass ihr "Schlimmes" passiert ist.

Nach dieser ersten Offenbarung soll es Jaqueline schlecht gegangen sein. Sie weinte viel, wollte von einer S-Bahnbrücke springen, legte sich auf die Fahrbahn, ritzte sich den Arm und war zweimal in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. So die Mutter.

Leerer Saal

Peter M. lächelt zu alledem nur weise und schüttelt seinen schön ergrauten Kopf. Derweil wiederholt sein Rechtsanwalt immer wieder längst beantwortete Fragen, insistiert, bis die Zeugin weinend zusammenbricht. Wer hat wann was gesagt. Was befand sich wo. Das müssen Sie doch wissen. Denken Sie doch noch mal nach. Und: Stimmt es, dass Sie mit dem 23-jährigen Freund Ihrer Tochter ein Verhältnis eingegangen sind? Und mit wem haben Sie über ihr sexuelles Verhältnis zu ihm gesprochen?

Und nun wohne also die gesamte Familie in der *straße in Spandau. Beide Großeltern. So, so. Jaqueline ginge noch immer zu ihrem Großvater. Warum denn das? - Als die Verhandlung unterbrochen werden muss, sind alle Zuschauer inklusive Pressevertreter gegangen.

'...das glaubt dir sowieso keiner'

Dabei tritt nun mit Felix M.* (34) der - neben Jaqueline* - wichtigste Zeuge der Anklage in den Zeugenstand. Felix M.* ist der leibliche Sohn des Angeklagten. Der Montagearbeiter ist extra direkt von der Arbeit in Wien hierher geflogen, um seine Aussage zu machen. Nein, vom Zeugnisverweigerungsrecht möchte er keinen Gebrauch machen. Und dann erzählt der junge Mann mit lauter klarer Stimme, was er bisher nur seiner Frau, seiner leiblichen Mutter berichtete und nicht einmal einem Psychologen zu erzählen wagte: "Mein Vater hat mich als Kind sexuell missbraucht."

Immer wieder frage er sich, warum sein Vater nach der Scheidung das Sorgerecht für ihn (damals drei Jahre alt) erhielt, während seine beiden Schwestern zur Mutter nach Lindau kamen. Seine ältesten Erinnerungen an Missbrauch datiert Felix M.* bereits in diese Zeit. Der Vater habe an seinem Geschlechtsteil herumgespielt.

Der strenge Vater schlug ihn, erzählt Felix M.*, um ihn nach der Bestrafung 'nach Lust und Laune' zum Oralverkehr zu nötigen. "Wenn du das jemandem erzählst, glaubt das ohnehin keiner", drohte er. Irgendwann hat Felix M.* dieses Gebot wohl verinnerlicht.

Mit Kondom und Niveacreme

Als Felix M.* 13 Jahre alt ist, nimmt ihn sein Vater auch anal. Peter M., der beim Missbrauch seiner Stiefenkelin Kondome benutzt haben soll, gebraucht beim Analverkehr mit seinem Sohn die Niveacreme seiner neuen Frau. Die drückte offenbar alle Hühneraugen über die Umtriebe ihres Mannes zusammen und verließ ihn erst, als herauskam, dass ihr Gatte auch mit einem Mann schlief. Als die Beiden sich trennen, ist Felix M.* 14 Jahre alt, der Missbrauch hört auf. "Er hatte wohl keine Macht mehr über mich", sagt er heute.

Vom Richter befragt, welche Folgen der Missbrauch auf sein Leben hätte, fällt Felix M.* zunächst nichts ein. Na ja, er habe es sehr schwer gehabt, zu einem Selbstbewusstsein zu finden. Erst durch seine leibliche Mutter, zu der er 18-jährig zieht, habe er gelernt, Stirn zu zeigen und sich von dem "du bist mein Sohn, du bist meins" zu lösen.

Schlechte Gene

Ja, und er sei ein Suizidkandidat. Mit acht Jahren wollte er sich erdrosseln und erst vor zwei Jahren, am verschneiten 16. Januar 2004, wieder von einer Brücke springen. Geplagt von Zweifeln: "Warum läuft immer alles fehl?!" Zum Glück habe er ja seinen Beruf, in dem er seinen Hass abbauen könne. Sein liebstes Werkzeug sei ihm der Zimmermannshammer. Da könne er seine Wut abbauen, ohne jemandem wehzutun.

Nein, Kinder wolle Felix M.* auf keinen Fall haben. Er befürchtet, die schlechten Gene seines Vaters könnten bei seinem Sohn wieder durchschlagen.

'Zeige Herz!'

Ob er jemals daran gedacht habe, sich mit seinem Vater darüber an einen Tisch zu setzen, fragt ihn der Richter und erntet ein gequältes Lächeln von Felix M.*: "Er leugnet es doch." - Und in der Tat. Noch immer sitzt der alte Herr kopfschüttelnd und abweisend lächelnd da, als habe sich die ganze Welt in einem riesigen Lügenkomplott gegen ihn verschworen.

Übrigens erhielt Felix M.* vor der Hauptverhandlung zahlreiche anonyme SMS auf sein Handy, deren Nummer allerdings nicht unterdrückt war. Die letzte datiert vom 22. Mai, 22:49: "Willst du deinen Vater wirklich im Knast sehen? Nur durch deine Aussage kommt er dorthin. Du kannst aber die Aussage verweigern. Zeige Herz!" – Die Antwort-SMS von Felix M.* lautete: "Er hatte damals auch kein Herz!"

(*Namen von der Redaktion geändert)
Do., 14.12.2006
Peter M. erklärt sich unschuldig und bringt selbst ein psychiatrisches Gutachten von einem Facharzt, der ihm glaubt
Peter M., der es seit Prozessbeginn (2.Juni 2006) ablehnte, sich einer psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen, hat vergangene Woche den Weg zu einem Facharzt gefunden. Stefan R. (45), Facharzt für Psychologie und Psychiatrie, bescheinigt dem Angeklagten nun nach vier Sitzungen eine mittelgradige Depression. Anders als zu Beginn des Verfahrens würde Peter M. derzeit den Prozess als seltsam unwirklich erleben. Der sich unschuldig fühlende 59-Jährige leide unter Herzklopfen, vegetativen Störungen. Facharzt Stefan R. hält seinen neuen Patienten für glaubwürdig und unschuldig.

Dafür spräche auch seine erstaunlich lebendige Erzählweise und die Erleichterung, die er nach den Gesprächen mit ihm sichtlich gezeigt habe. Erstmalig war nun auch Biografisches über Peter M. zu erfahren. Von einer schweren Kindheit mit Schlägen, die Peter M. in ein Kinderheim führten und einem beruflichen Start in Köln auf der Kirmes bei einem Autoscooterbetrieb war ebenso die Rede wie von weitgehend missglückten Partnerschaften, einer Vernunftehe und kurzfristigen Männerliebschaften.

Ein sichtlich gelöster Peter M. äußerte sich erstmalig selbst zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Er ließ durch seinen Rechtsanwalt Jörg Detzkies eine Erklärung verlesen, in der er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe strickt zurückweist. Die Missbrauchsvorwürfe seiner Urenkelin und seines leiblichen Sohnes kann Peter M. sich nicht erklären. Möglicherweise sei seine Urenkelin neidisch auf ihren bevorzugten Bruder gewesen. Sein heute erwachsener Sohn, der vor Gericht behauptete, von ihm geschlagen und jahrelang sexuell missbraucht worden zu sein, so rätselt Peter M. wäre wiederum eventuell auf seine Schwester eifersüchtig gewesen.

Jetzt beantragte sein Rechtsanwalt Jörg Detzkie die kommissarische Vernehmung von Ingrid M. Die schwer kranke, derzeit verhandlungsunfähige, im Krankenhaus befindliche Ehefrau des Angeklagten könne ihren Mann in einigen Punkten entlasten. - Es wird sicherlich nicht der letzte Antrag der Verteidigung sein, die immer wieder für ermüdende Unterbrechungen des Verfahrens sorgt.


Urteil vom 2. Juli 2007:

Fünf Jahre und drei Monate Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 36 Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 39 Fällen heißt es am 2. Juli 2007 für Peter M. nach einem Jahr Verfahrensdauer.

Während der Urteilsverkündung und während der Vorsitzende Richter Lange das Urteil begründete, schüttelte der Verurteilte immer wieder sein greises Haupt. Peter M. hatte bis zum letzten Tag der Hauptverhandlung die Tatvorwürfe bestritten. Zur Frage, ob er in Revision zu gehen beabsichtigte, wollten weder Rechtsanwalt Jörg Detzkie noch sein Mandant Peter M. eine Erklärung abgeben. Die Nebenklägerin Jaqueline* wirkte nach einem Jahr zermürbender Prozessdauer sichtlich erleichtert.
Haftbefehl und Haftverschonung dauern für Peter M. an. Der Verurteilte hat zwei Mal wöchentlich bei der Polizei vorstellig zu werden.

*
Name von der Redaktion geändert




NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




gitter


Peter M. soll jahrelang seine Stiefenkelin sexuell missbraucht haben. Dem Hausvater eines Obdachlosenasyl-
heims wird vorgeworfen, die anfangs 10-jährige Jaqueline P.* zunächst zu Analverkehr, dann zu Geschlechtsverkehr zwei bis dreimal wöchentlich genötigt zu haben.

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