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aus dem moabiter kriminalgericht


"Gewalt gegen ein kleines Kind ist einfach krank ..."


von Barbara Keller

21. April 2006. Kriminalgericht Moabit, 22. gr. Strafkammer
In der Nacht vom 1. zum 2. November 2005 soll der aus Warschau gebürtige Germanistikstudent Lukasz D. (21) seinen drei Monate alten Sohn Alex in der Lankwitzer Wohnung seiner ehemaligen Verlobten so geschüttelt haben, dass das Kind, an dessen Hals dabei auch mehrere Brückensehnen rissen, drei Tage später an Gehirnblutungen verstarb. Am selben Tag, an dem die Eltern das hirntote Kind zur Organtransplantation freigeben, wird Lukasz D. verhaftet.

"Gewalt gegen ein kleines Kind ist einfach krank. Schon gar nicht gegen meinen Sohn. Er ist der Letzte, dem ich was antun könnte", sagt Lukasz D. am ersten Tag der Hauptverhandlung. Und dennoch ist Sohn Alex, im November 2005 noch keine vier Monate alt, tot. Er starb an den Folgen massiver Gewaltanwendung drei Tage nach der Nacht des 2. November 2005.

Was in dieser Nacht vom Dienstag zum Mittwoch passierte, wird in der Hauptverhandlung, die am 21. April 2006 begann, zur Debatte stehen. Die Anklage lautet, nachdem zunächst wegen Totschlags ermittelt wurde, auf Körperverletzung mit Todesfolge. Eine Tat, die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft werden kann.

Das erste Mal allein mit dem Sohn

Am Tag der Hauptverhandlung ist ein gefasster, smarter junger Mann als Angeklagter zu erleben, der dem Gericht bereitwillig Auskunft gibt. Lukasz D. ist selbst erst 21 Jahre alt. Der erste Prozesstag ist ausgefüllt von dem erschütternden Bericht des jungen Vaters über den Tod seines Sohnes.

Lukasz D. ist das erste Mal allein mit seinem Sohn Alex. Seine Lebensgefährtin J. reist wegen eines gestohlenen Wagens in Versicherungsfragen nach Polen. Lukasz D., der sein Germanistikstudium in Polen abbrach, um bei seiner schwangeren Freundin in Berlin zu sein, fährt über das Wochenende zu den Eltern nach Recklinghausen. Dienstag, den 1. November 2005 kehrt er zurück.

Wach im Stundentakt

Es war nicht gerade ein entspanntes Wochenende für den jungen Vater. Alex hatte kurz zuvor eine Impfung erhalten, auf Anraten der Mutter in Recklinghausen stellte er die Nahrung des Jungen um, der in diesen Nächten auch schlecht schlief.

Gegen 18:00 erreicht Lukasz D. die Lankwitzer Wohnung. Es gelingt ihm, Alex in den Schlaf zu wiegen und sprintet schnell hinüber zu LIDL, um sich etwas für die Mikrowelle zu kaufen. Dann ist er im Grunde nur mit seinem quengelnden Sohn beschäftigt. Mindestens sechs Mal tut er alles, damit er einschläft. Trägt ihn auf den Händen hin und her, schaukelt ihn im Bett, auf den Knien.

In Panik geschüttelt

Um 1:00 geht er selbst mit Alex ins Bett und legt ihn, als er schläft, in sein Gitterbett. Jede Stunde wird sein kleiner Sohn schreiend wach. Gegen 6:30 dann erwacht Lukasz D. davon, dass Alex in seinem Bettchen strampelt. Er geht hinüber, beugt sich über das Bett und findet Alex, wie er berichtet, in einem seltsamen Zustand: "Ich dachte, er wäre tot."

Die Augenlider sind halb geschlossen. Der Junge atmet nicht. Lukasz D. nimmt ihn hoch, spricht mit ihm. Aber Alex reagiert nicht. Da bekommt Lukasz D. Panik. Er schüttelt ihn, damit er wieder wach wird. "Ich dachte, dass ich was Gutes gemacht habe." Denn tatsächlich holt Alex jetzt Luft. Aber es klingt 'als ob es schneit', er weint beim Ausatmen leise und dann atmet er auch in der Folge nur alle halbe Minute.

Damit etwas bleibt

Aber Lukasz D. ruft weder Feuerwehr noch Notarzt. Stattdessen hält er den Kopf des Kleinkindes unter kaltes Wasser, um es zu wecken. So erzählt er jedenfalls. Er telefoniert mit der Kindesmutter in Polen, die seltsamerweise um diese nachtschlafende Zeit wach ist. Und er wendet sich an zwei Nachbarinnen, von denen eine dann endlich die Initiative ergreift.

Während der Notarzt auf dem Weg ist, beatmet die Nachbarin den Jungen, aus dessen Nase bereits eine lila Flüssigkeit rinnt. Drei Tage kämpfen die Ärzte um das Leben des kleinen Alex, während die Eltern auf dem Krankenhausflur um ihren Sohn bangen. Umsonst. Am 5. November 2005 werden die Geräte des hirntoten Kleinen abgeschaltet. Lukasz D. und seine Freundin entscheiden sich zur Freigabe der Organe: "Damit etwas von Alex weiterlebt".

Am selben Tag jedoch wird Lukasz D. verhaftet. Die Staatsanwaltschaft meldet Zweifel an der Darstellung des Kindesvaters an, die offenbar auch die ehemalige Lebensgefährtin von Lukasz D. - jetzt in der Nebenklage - teilt.

Urteil: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhielt Lukasz D. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zwar sei das folgenschwere Schütteln eine "einzige kurze Fehlhandlung" des ansonsten liebevollen Vaters gewesen. Aber Lukasz D. hätte doch die tödlichen Folgen seines Handelns vorhersehen müssen, strich das Gericht heraus.



NJW schreibt:
"Es gibt noch qualifizierte Gerichtsreporter..."
NJW-aktuell - web.report H. 38/2010, S.3




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Lukasz D.
Lukasz D. (21) ist angeklagt, seinen drei Monaten alten Sohn Alex in einer Novembernacht 2005 derart geschüttelt zu haben, dass er an den Folgen verstarb.

RA Guido Frings mit Mandant
Rechtsanwalt Guido Frings mit seinem Mandanten.

22. Große Strafkammer
Die 22. Große Strafkammer.

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